Drucksache 17 / 17 452 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 25. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2015) und Antwort Landesweiter Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement: Ausstattung, Aufgaben, Arbeitsweise und Ergebnisse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Zuständigkeiten und welche Aufgaben hat der landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement ? 2. Wie ist der landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (Leitung und Stabsorganisation) konkret aufgebaut und personell ausgestattet? (Bitte Organigramm beifügen.) 3. Wie viele (entsandte) Mitarbeiter/-innen von welchen Stellen sind derzeit im landesweiten Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement tätig und wie groß ist der zusätzliche Personalbedarf nach Ansicht des Senats? 4. Wie häufig und zu welchen Themen/Anlässen hat der landesweite Koordinierungsstab seit Einsetzung im erweiterten Kreis mit Vertreter/-innen welcher Hilfsorganisationen , des Technischen Hilfswerkes (THW), der freien Wohlfahrtspflege etc. getagt? (Bitte nach Termin, Thema/Anlass und zusätzlich teilnehmenden Organisationen aufschlüsseln.) 5. Welche Arbeitsgruppen hat der landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement gegründet bzw. welche Arbeitsgruppen arbeiten ihm zu, und wie ist jeweils der inhaltliche Austausch bzw. die Zusammenarbeit zwischen Stab und Arbeitsgruppen organisiert? 6. Welche verwaltungsübergreifenden Arbeits- und Projektgruppen gibt es darüber hinaus zur Aufnahme von Geflüchteten in den Senatsverwaltungen, und wie ist der inhaltliche Austausch bzw. die Zusammenarbeit zwischen Stab und Arbeitsgruppen organisiert? 7. Welche Entscheidungen konnten nicht innerhalb der Stabsverantwortung herbeigeführt werden und wurden daher zu welchem Zeitpunkt von der Leitung des Stabes über die Staatssekretärskonferenz dem Senat vorgelegt? (Bitte einzeln aufschlüsseln). 8. Wie viele Lageberichte hat der landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement bislang zu welchen Terminen herausgegeben, und welcher Empfängerkreis erhält diese Lageberichte regelmäßig? 9. Welche Maßnahmen zur Koordination des Ehrenamts hat der landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement bislang eingeleitet? 10. Wann und inwiefern war die „Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Verfahren der Rückführung bei der Berliner Ausländerbehörde“ bislang Gegenstand der Arbeit des landesweiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement? Welche Entscheidungen wurden getroffen und welche Maßnahmen vorbereitet bzw. eingeleitet ? 11. Trifft es zu, dass der landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement und die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) parallel Unterkünfte eröffnen und belegen? Wenn ja, wie ist die konkrete Aufgabenaufteilung und wie stimmen sich beide Stellen dabei untereinander ab? Welchen Verbesserungsbedarf sieht der Senat diesbezüglich? Zu 1. bis 11.: Die Aufgaben des Landesweiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement (LKF) hat der Senat in seinen Sitzungen vom 11.08.2015, 08.09.2015 und 22.09.2015 festgelegt. Die Aufgabe des LKF ist danach die Unterstützung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Erstaufnahme von Anträgen im Asylverfahren und der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten als Ausländerbehörde ist in den Besprechungen des LKF beratend vertreten , um zu dessen Aufgabe der Unterstützung des LA- GeSo beizutragen. Eine Unterstützung der Ausländerbehörde bei der Rückführung durch den LKF ist nicht vorgesehen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 452 2 Die zur Erfüllung der Aufgaben innerhalb des LKF gebildeten Bereiche, Arbeitsgruppen und Einheiten werden nachfolgend mit ihren spezifizierten Aufträgen aufgeführt und erläutert. Der Aufbau des LKF wurde vom Senat als behördenübergreifende Arbeitsgruppe zur Entscheidungsvorbereitung und Bearbeitung vielschichtiger und fachlich übergreifender Vorhaben im Grundsatz beschrieben und durch eine Organisationsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales konkretisiert. Durch diese Gestaltung unter dem Dach der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unter Beteiligung verschiedener Behörden kann der LKF einerseits die Zuständigkeiten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wahrnehmen und andererseits durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden, die ihren Behörden weiterhin zugeordnet bleiben, auf deren Zuständigkeiten zurückgreifen . Zum besseren Verständnis der Strukturen wird auf das als Anlage beigefügte Organigramm verwiesen , welches die aktuelle Struktur des LKF beschreibt und nachfolgend erläutert wird. Die Leitung des LKF wird gemeinsam durch die Staatssekretäre Gerstle (Staatssekretär für Soziales der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – StS Soz) und Glietsch (Staatssekretär für Flüchtlingsfragen der Senatskanzlei – StS F) wahrgenommen. Der LKF umfasst zwei Bereiche. Der Bereich der fachlichen Koordination entwickelt Konzepte, Strategien und Vorgaben, die eine Optimierung der Prozesse im LAGeSo bewirken und dieses in die Lage versetzen sollen, die gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit dem exponentiellen Anstieg der Flüchtlingszahlen , bestmöglich erfüllen zu können. Der Bereich der fachlichen Koordination wird von StS Soz geleitet. Der Bereich der organisatorischen Koordination regelt zum einen wichtige Teile der inneren Organisation (unter anderem Arbeitsabläufe sowie Personal- und Dienstplanung ) und entlastet damit die Bereiche der fachlichen Koordination, zum anderen wird das LAGeSo durch die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend auch bei der Erfüllung seiner Aufgaben operativ unterstützt (beispielsweise durch Erarbeitung vertraglicher Gestaltungen im Zusammenhang mit der Eröffnung von Notunterkünften; durch Organisation und Durchführung von Transporten, sowohl von Personen, als auch von Sachen; oder Steuerung der Belegung der Einrichtungen zur Unterbringung). Der Bereich der organisatorischen Koordination wird durch StS F geleitet. Die beiden Bereiche des LKF – fachliche und organisatorische Koordination – sind jeweils untergliedert. Der Bereich der fachlichen Koordination umfasst drei Arbeitsgruppen: Ehrenamtskoordination; zur inhaltlichen und örtlichen Abstimmung zwischen Hilfsangeboten und Bedarf durch bezirksübergreifende Vernetzung der Ehrenamtsinitiativen sowie zur Unterstützung und Vernetzung der ehrenamtlich unterstützenden Personen und Organisationen zu bestehenden Strukturen vor Ort und zu bezirklichen oder gesamtstädtischen Angeboten, Beratung engagementwilliger Institutionen, beispielsweise Firmen und Bildungseinrichtungen , Medizinische Versorgung; zur ständigen Analyse der bestehenden Situation und zur Entwicklung kurzfristiger Lösungsansätze sowie zur Neustrukturierung der medizinischen Versorgung jeweils in Abstimmung mit den zuständigen Akteuren, Versorgung mit Wohnraum; zur Verstärkung der Beschaffungsmöglichkeiten von Wohnungen für Flüchtlinge durch Weiterentwicklung von Unterbringungskonzepten (beispielweise bei der Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften oder als Bedarfsträger für Modularbauten). Der Bereich der organisatorischen Koordination umfasst die nicht-operativen Einheiten: Innerer Dienst und Stabsorganisation; zuständig für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit im Hinblick auf personelle und materielle Ressourcen, Lage/Einsatztagebuch/Dokumentation; zur Dokumentation der Stabsarbeit, Information/Kommunikation; zuständig für das Informationsmanagement einschließlich Verteilung und Archivierung eingehender Informationen, Auftragsdokumentation; zur Dokumentation und Nachverfolgung konkreter Aufträge, Finanzcontrolling und Verbindungsperson zur Koordinierungsstelle des Bundes mit der Aufgabe der Koordination im bundesweiten Verteilbereich Ost und die operativen Einheiten: - Task Force Notunterkünfte; für die Unterstützung der Arbeit des LAGeSo bei der Beschaffung, Einrichtung und Inbetriebnahme neuer sowie der Erweiterung bestehender Notunterkünfte einschließlich Entwicklung des Standortes Tempelhof in Abstimmung mit den Bezirken Tempelhof- Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg sowie Neukölln und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, - Organisation Ankünfte Bayernausgleich; zur Organisation der aus Bayern dem Verteilbereich Ost zugewiesenen Flüchtlinge, - Campusmanagement; zur Optimierung der Prozesse und des Platzmanagements auf dem Gelände Turmstr. - Brückenkopf zur Steuerung der Notunterkunftsbelegung und des Bustransfers. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 452 3 Die nicht-operativen Einheiten arbeiten in einem durchgängigen Schichtsystem und sind daher in der Lage, Aufgaben des LAGeSo bei der Unterbringung und Belegung außerhalb der Regelarbeitszeiten zu übernehmen, so dass eine durchgängige Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. LKF und LAGeSo stimmen sich über die vom LKF außerhalb der Regelarbeitszeit getroffenen Maßnahmen ab. Eine weitere Arbeitsgruppe des LKF ist die Arbeitsgruppe Schnellmaßnahmen, die weder dem Bereich der fachlichen noch der organisatorischen Koordination zugeordnet ist, sondern als eigenständiger Bereich die anderen Bereiche des LKF und das LAGeSo unterstützt. Die Unterstützung erfolgt durch Werbung und Vermittlung erforderlichen Personals für die Bereiche des LKF und des LAGeSo einschließlich der Erarbeitung von Schulungskonzepten , Musterprozessen und Ablaufschemata sowie der Organisation der erforderlichen Arbeitsplatzausstattung des Personals. Die einzelnen Bereiche des LKF sind untereinander vernetzt und stehen in ständigem Kontakt. Die einzelnen Bereiche werden durch tägliche Lageberichte über die aktuelle Entwicklung der Zugangszahlen, der Unterbringungsmöglichkeiten und wichtiger Entwicklungen informiert . Seit dem 16.10.2015 werden wöchentlich dienstags Lageberichte für folgende Verteiler erstellt: LAGeSo, Senatskanzlei, Koordinierungsstelle Flüchtlinge Bund, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie für das Ministerium des Inneren und für Kommunales Brandenburg. Diese Unterlage darf nur für den Dienstgebrauch verwendet werden. Ein gemeinsamer Austausch von Informationen findet zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen , zwischen den Bereichen der fachlichen und der organisatorischen Koordination und zwischen allen Bereichen und nicht unmittelbar dem LKF zugeordneten Organisationen sowohl innerhalb als auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung statt. Die Häufigkeit des Austausches richtet sich nach den konkret zu bearbeitenden Themen und variiert zwischen mehrfachem täglichem Austausch bis zu wöchentlichen Treffen. Der LKF organisiert regelmäßige wöchentliche Treffen, an denen alle Verwaltungsbereiche, die von dem Flüchtlingsthema betroffen sind, ebenso beteiligt werden, wie die Hilfsorganisationen , die regelmäßig in die Unterbringung und Versorgung eingebunden sind. Daneben gibt es regelmäßige Treffen in kürzeren Abständen sowie anlassbezogene Treffen einzelner Verwaltungsbereiche oder Externer zu konkreten Einzelfragestellungen. Beispielsweise findet eine tägliche Telefonkonferenz zwischen LKF, der Berliner Unterbringungsleitstelle im LAGeSo und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) für die weitere Planung der Unterbringung statt. Die AG Ehrenamt organisiert wöchentliche Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern beispielsweise des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Verbandes für sozio-kulturelle Arbeit, der bezirklichen Ehrenamtskoordination, der Landesfreiwilligenagentur, der Senatskanzlei und der Stiftung Gute Tat, sowie themenbezogen weiterer Akteure, etwa lokaler Hilfsbündnisse , Kirchen und Religionsgemeinschaften und Moscheevereine . Die Treffen des LKF sind insgesamt auf eine möglichst frühzeitige Entscheidungsmöglichkeit angelegt, weshalb ein entsprechend großer Beteiligtenkreis gewählt wird. Einzelfragen, welche einer politischen Entscheidung bedürfen, werden durch die federführende Verwaltung der Staatssekretärskonferenz vorgelegt. Die Vorlage an die Staatssekretärskonferenz erfolgt nicht aufgrund einer Nichteinigung im LKF. Vielmehr dient die Erörterung im LKF der frühzeitigen Vorbereitung der späteren Vorlage an die Staatssekretärskonferenz, die aufgrund des gegenseitigen Meinungsaustausches im LKF schneller entscheidungsreif ist. Dies betraf in der Vergangenheit insbesondere Vorschläge zu Änderungen der Gesetze über den Erhalt des Tempelhofer Feldes, des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes oder von Zuständigkeiten im Zuständigkeitskatalog der Ordnungsbehörden des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Das Personal des LKF setzt sich sowohl aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, als auch aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Behörden (einschließlich der Bezirke und der Senatsverwaltungen und Sonderbehörden ) zusammen, die für ihre Tätigkeit im LKF zur Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgeordnet wurden oder dort ohne Abordnung Dienst am anderen Ort versehen. Die Aufgaben des Stabes werden derzeit von rund 100 Personen wahrgenommen, wobei etwa ein Viertel dieser Personen nur zeitweise für den LKF tätig ist. Hierzu zählen insbesondere Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAGeSo, die sowohl Aufgaben des Stabes, als auch Aufgaben aus ihrem originär zugewiesenen Arbeitsgebiet wahrnehmen, die einen engen Bezug zu den Aufgaben des LKF haben. Die Entwicklung des Personalbedarfes des LKF kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Aufgabenplanung noch nicht endgültig beurteilt werden. Die Aufgabenerfüllung könnte durch eine Personalerhöhung, durch den Einsatz von Dienstleistern oder neue Aufgabenverteilung weiter optimiert werden, insbesondere bei der Wahrnehmung der operativen Tätigkeiten, durch die eine direkte Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAGeSo eintreten kann. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015) Anlage: Organigramm Landesweiter Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement Fachliche Koordination Organisatorische Koordination Nicht operative Einheiten Leitung LKF StS Soz (fachlich) / StS F (organisatorisch) Lage/Einsatztagebuch/Dokumentation Verbindungsperson Koordinierungsstelle Bund Information/Kommunikation Innerer Dienst/Stabsorganisation Auftragsdokumentation Operative Einheiten Notunterkünfte AG Tempelhof Organisation Ankünfte Bayernausgleich Liegenschaftsmanagement/Campusorganisation Steuerung Registrierungsstellen Finanzcontrolling Berichtswesen Brückenkopf AG Ehrenamtskoordination AG Medizinische Versorgung AG Wohnraum AG Schnellmaßnahmen AG Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation S17-17452 S1717452 Anlage