Drucksache 17 / 17 453 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 25. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2015) und Antwort Flüchtlingsstaatssekretär Glietsch und McKinsey am LAGeSo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Aufgaben ist Flüchtlingsstaatssekretär Dieter Glietsch konkret beauftragt und welche Kompetenzen hat er? Zu 1.: Der Senat hat mit Beschluss vom 22.9.2015 den Staatssekretär Dieter Glietsch neben dem Staatssekretär Dirk Gerstle als Beauftragten für die Koordinierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen (Beauftragte für das Flüchtlingsmanagement) berufen. Die Staatssekretäre haben gemeinsam die Leitung des Landesweiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement (LKF) inne. Staatssekretär Glietsch (Senatskanzlei) ist mit der organisatorischen Leitung des Stabes betraut, während Staatssekretär Gerstle (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales) zuständig ist für die fachliche Leistung des Stabs. Die beiden Beauftragten sind gleichberechtigt und vertreten sich gegenseitig. Die organisatorische Stabsleitung umfasst die Bereiche organisatorische Koordination (Innerer Dienst und Stabsorganisation, Information/Kommunikation, Lage, Auftragsdokumentation, Dokumentation/Tagebuch, Finanzcontrolling ) sowie die Verbindungsperson zur Koordinierungsstelle Bund mit der Aufgabe der Koordination des Verteilbereichs Ost. 2. Wem gegenüber ist Flüchtlingsstaatssekretär Glietsch weisungsbefugt? Zu 2.: Staatssekretär Glietsch hat die fachliche und dienstrechtliche Weisungsbefugnis gegenüber den ihm unmittelbar zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Senatskanzlei. Im Hinblick auf die im organisatorischen Bereich des LKF eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist er befugt, fachliche Weisungen zu erteilen. 3. Welche technische und personelle Infrastruktur steht Flüchtlingsstaatssekretär Glietsch zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung? 4. Durch wen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang wird Staatssekretär Glietsch in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt? Zu 3. und 4.: Der Stab von Staatsekretär Glietsch in der Senatskanzlei ist wie folgt besetzt: eine Büroleiterin und persönliche Referentin – Mitarbeiterin der Senatskanzlei, eine Referentin – Mitarbeiterin der Senatskanzlei, eine Sachbearbeiterin – abgeordnet von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, ein Sachbearbeiter – abgeordnet vom Polizeipräsidenten in Berlin, eine Sekretärin – Mitarbeiterin der Senatskanzlei. Die Stabsstelle nutzt vier Räume im Berliner Rathaus, die bedarfsgerecht eingerichtet wurden. Alle Arbeitsplätze verfügen über eine IT-Ausstattung sowie einen Telefonanschluss . Darüber hinaus stehen der Stabsstelle die im Berliner Rathaus vorhandenen Veranstaltungs- und Konferenzräume einschließlich der dazugehörigen Technik, wie z. B. Beamer, Leinwand, Notebook, Mikrofone, zur Verfügung. 5. Wie viele Mitarbeiter/-innen von McKinsey sind derzeit auf welcher Grundlage zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Strukturen und Arbeitsweisen am LAGeSo im Einsatz? Zu 5.: Die Unternehmensberatung McKinsey & Company stellt auf Basis eines Beratungsvertrags ein Team aus zeitweise bis zu vier Vollzeitkräften zur Verfügung. Diese Vollzeitkräfte werden anteilig unterstützt durch drei bis fünf Fachexperten und erfahrenen McKinsey-Partnern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 453 2 6. Welchen konkreten Arbeitsauftrag haben die Mitarbeiter /-innen von McKinsey? Zu 6.: Die Berater erbringen Beratungsleistungen in zwei Themenbereichen: methodische und inhaltliche Beratung zur Arbeit des LKF mit dem Ziel der Akuthilfe; Definition von Prozessen zur Verbesserung der Verwaltungsabläufe, damit eine möglichst hohe Qualität der Flüchtlingshilfe nachhaltig sichergestellt werden kann. 7. Über welchen Zeitraum läuft die Zusammenarbeit mit McKinsey und welche Leistungen und Gegenleistungen sind vertraglich konkret vereinbart? (Vertrag bitte im Originalwortlaut beifügen.) 8. Wem arbeiten die Mitarbeiter/-innen von McKinsey konkret zu und von wem erhalten sie ihre Arbeitsaufträge ? Zu 7. und 8.: Die Unterstützung hat Ende September 2015 begonnen und ist von McKinsey & Company für mindestens 3 Monate geplant. Der Einsatz der Berater von McKinsey ist Teil von McKinseys sozialem und humanitärem gesellschaftlichen Engagement. Alle Leistungen werden daher pro-bono erbracht, dem Land Berlin entstehen durch den Einsatz von McKinsey keine Kosten. Angesichts der Unentgeltlichkeit des Projekts ist für beide Seiten eine jederzeitige Beendigung der Zusammenarbeit möglich. Die genaue Ausgestaltung der Tätigkeit im Einzelnen wird von McKinsey & Company gemeinsam mit den Staatssekretären Glietsch bzw. Gerstle festgelegt. 9. Welche bislang an den LAGeSo-Standorten umgesetzten Maßnahmen und geänderten Strukturen/Arbeitsweisen sind auf die Beratertätigkeit von McKinsey zurück zu führen? Zu 9.: Die Berater von McKinsey & Company unterstützen in gemeinsamen Teams mit den jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie des Landesweiten Koordinierungsstabs . Ratschläge, Empfehlungen und Vorschläge werden in diesen Teams erörtert und den zuständigen Staatssekretären bzw. den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Entscheidung vorgelegt. McKinsey unterstützt beratend bei der Ideenfindung, der Planung, der Umsetzung der Planung und der Qualitätssicherung. Konkrete Maßnahmen, bei deren Vorbereitung McKinsey beratend tätig war, sind bislang: der Probelauf vor Eröffnung des Verwaltungsstandorts Bundesallee; die Einführung der systematischen Vorerfassung am Campus Turmstraße („Graubänder“) zwecks Verbesserung der Wartesituation der Flüchtlinge; die Einführung eines Terminsystems für Altfälle sowie die Prozessoptimierung, um diese schneller abzuarbeiten; die zusätzliche Unterstützung bei der Verbesserung der Situation Campus Turmstraße; die Prozessoptimierungen in der Fallbearbeitung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales; die Neuorganisation des Landesweiten Koordinierungsstabs Flüchtlingsmanagement (LKF); die Aufsetzung eines Meldekopfes für die Koordination von Bustransfers und Unterbringung. die Personalbedarfsplanung und Kapazitätsanalyse im Landesamt für Gesundheit und Soziales; 10. Bestehen weitere Kooperationen zwischen externen Dienstleister/-innen zur Unterstützung der Aufgaben von Staatssekretär Glietsch? Wenn ja, mit wem und mit welchem konkreten Arbeitsauftrag? Zu 10.: Nein. Berlin, den 09. Dezember 2015 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2015)