Drucksache 17 / 17 456 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 25. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2015) und Antwort Zusammenführung der Berliner Sternwarten und Planetarien Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium, Zeiss Großplanetarium und Archenholdsternwarte der Stiftung Deutsches Technikmuseum IV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Basiert die Annahme in der Roten Nummer 2303 A, dass "die (Umsatz-)Erlöse aus Eintritt und Verkauf nach der Wiedereröffnung des Zeiss-Großplanetariums mit der Eigenproduktion „Sterne über Berlin“ erheblich höher als geplant ansteigen und so die Einnahmeausfälle der verspäteten Eröffnung kompensiert werden" auf bloßen Vermutungen und woraus leiten sich diese für den Senat ab? Wenn die o. g. Annahme nicht auf bloßen Vermutungen beruht, worauf dann? Zu 1.: Die der Erfolgsrechnung des Betriebskonzeptes der Firma Prognos zugrundeliegenden Daten wurden entsprechend fortgeschrieben. 2. An welchem Standort der geplanten Gesamteinrichtung soll die Bibliothek umgebaut werden und zu welchem Zweck? Zu 2.: Es handelt sich um die Bibliothek der Archenhold -Sternwarte, deren Nutzung dadurch verbessert werden soll. 3. a) Woraus setzen sich die von der "BIM per Gebäudescan derzeit ermittelten Sanierungskosten von rd. 4 Mio. € für die Wilhelm-Foerster-Sternwarte" konkret zusammen? b) Betreffen diese Kosten nur das Gebäude der Sternwarte oder auch das Planetarium des Trägervereins Wilhelm -Foerster-Sternwarte? Wenn ja um welche handelt es sich? Zu 3.: Nach dem Gebäudescan der Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH betragen die Kosten für den Abbau des Sanierungsstaus in den Gebäuden der Wilhelm -Foerster-Sternwarte (Munsterdamm 86 – 90) insgesamt rd. 3,8 Mio. €. Diese splitten sich wie folgt auf: - Haus 01 (Große Kuppel) 500.000 €/brutto - Haus 02 (Kleine Kuppel) 300.000 €/brutto - Haus 03 (Planetarium) 2.600.000 €/brutto - Außenanlagen 400.000 €/brutto. Die BIM GmbH empfiehlt darüber hinaus rd. 200.000 € zur Abdeckung weiterer erforderlicher Schadstoffsanierungsmaßnahmen einzuplanen. Eine abschließende Klärung der Kostenübernahme ist noch nicht erfolgt . 4. a) Aus welcher Quelle stammt die aufgeführte fiktive "Erfolgsrechnung" mit seinen "Erlösen" und "Kosten " in der Roten Nr. 2303 A und in der Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/17195? b) Warum differieren die "Erfolgsrechnungen" in den beiden genannten Dokumenten voneinander? (Bitte detailliert auflisten und erläutern.) - bei den sonstigen betrieblichen Erträgen - bei den Zuwendungen und sonstigen Erträgen - bei den Personalkosten c) In der Roten Nummer 2303 A liegt der Jahresfehlbetrag (ohne Abschreibungen) bei 468 751 €, in der Drucksache 17/17195 bei 335 421 €. Warum liefert der Senat an den Hauptausschuss andere Zahlen als an einen Abgeordneten? d) Über welche Expertise verfügt die Quelle? Zu 4.: Die Angaben stammen aus dem Betriebskonzept der Firma Prognos. Irrtümlicherweise wurden im ersten Text der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17195 falsche Zahlen verwandt. Dieser Fehler wurde korrigiert. In der Endfassung der Antwort entspricht das Zahlenwerk dem der Roten Nummer 2303 A. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 456 2 5. a) Ist die Beraterfirma PROGNOS GmbH für die Erstellung des Betriebskonzeptes überhaupt geeignet? Wenn ja, woran macht der Senat diese Eignung fest? b) Hat diese Firma bisher andere Betriebskonzepte für die Zusammenführung öffentlich bezuschusster Betriebe erstellt? Wenn ja, um welche Betriebe in welchen Städten handelt es sich dabei und wie stehen diese Betriebe nach einer Zusammenlegung heute da? Wenn nein, wie kann sichergestellt werden, dass sich eine fehlende Erfahrung in diesem Sektor nicht nachteilig bei der geplanten Zusammenführung auswirkt? c) Was plant der Senat, sollte sich das Betriebskonzept nach der Zusammenführung als nicht tragbar erweisen? Zu 5.: Der Dienstleistungsauftrag wurde öffentlich ausgeschrieben. Alle Angebote wurden anhand eines Kriterienkataloges bewertet. Im Ergebnis erhielt die Firma Prognos die meisten Punkte und den Zuschlag. Berlin, den 04. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2015)