Drucksache 17 / 17 462 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2015) und Antwort LAGeSo-Affäre (VII): Stand der Aufarbeitung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann hat die Projektgruppe „Aufarbeitungsmanagement “, die alle Verwaltungsvorgänge des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung im Zeitraum von Januar 2010 bis Juli 2015 auswerten soll, ihre Arbeit aufgenommen? Zu 1.: Die Arbeitsgruppe „Aufarbeitungsmanagement “ hat ihre Arbeit am 20.07.2015 aufgenommen. 2. Wo ist die Projektgruppe „Aufarbeitungsmanagement “ konkret angebunden? Zu 2.: Die Arbeitsgruppe ist angebunden an die ihrerseits zur Abteilung „Soziales“ der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gehörenden Fachaufsicht über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). 3. Wie ist der derzeitige Arbeitsstand der Projektgruppe , die „alle Verwaltungsvorgänge (ca. 280 große Aktenordner ) einer Tiefenprüfung bezogen auf das wirtschaftliche Handeln und ggfs. quantifizierbare wirtschaftliche Schäden unterziehen [soll], damit die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales das Prüfungsergebnis rechtlich auswerten und ggf. Rückforderungen vorbereiten kann.“ (vgl. Rote Nummer 17/1705 C-3, S. 3)? 4. Nach Aussage von Senator Czaja sollte das Projekt „Aufarbeitungsmanagement“ Mitte Dezember abgeschlossen sein (vgl. Rote Nummer 17/1705 C-3, S. 3)? Ist dieser Termin noch zu halten? Wenn nein, wie ist der neue Zeitplan? 5. Wird es einen oder mehrere Berichte als Arbeitsergebnis der Projektgruppe „Aufarbeitungsmanagement“ geben? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und wird dieser dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt werden? Zu 3., 4. und 5.: Die Tiefenprüfung der Akten konnte fristgemäß zum 30.11.2015 abgeschlossen werden; derzeit wird ein entsprechender Abschlussbericht erstellt. Aufgrund der im Abschlussbericht getroffenen Feststellungen wird anschließend geprüft, ob Rückforderungen möglich sind. Sollte dies vom Abgeordnetenhaus gewünscht werden, kann er dann selbstverständlich auch zur Verfügung gestellt werden. 6. Wie viele Mitarbeiter/-innen welcher jeweiligen Behörden sind in der Projektgruppe „Aufarbeitungsmanagement “ mit der Auswertung aller Verwaltungsvorgänge des LAGeSo und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung im Zeitraum von Januar 2010 bis Juli 2015 befasst? 7. Welchen Anteil ihrer Arbeitszeit wenden die Mitarbeiter /-innen der Projektgruppe „Aufarbeitungsmanagement “ für die Projektarbeit auf und welche weiteren Aufgaben nehmen die Mitglieder der Projektgruppe jeweils wahr? 8. Bis zu welchem Zeitpunkt sind die vier Betriebsprüfer /-innen der Berliner Finanzämter zur Unterstützung des Aufarbeitungsmanagements durch die Senatsverwaltung für Finanzen abgeordnet? Ist gegebenenfalls geplant, diese Abordnungen zu verlängern? Wenn nein, warum nicht? Zu 6., 7. und 8.: Die Arbeitsgruppe „Aufarbeitungsmanagement “ bestand aus dem Gruppenleiter der Fachaufsicht über das LAGeSo sowie vier aus den Finanzämtern für Körperschaften abgeordneten Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern. Die Betriebsprüfer/innen haben Vollzeit in dem Projekt gearbeitet; der Gruppenleiter der Fachaufsicht nahm auch noch die regulären Aufgaben des Gruppenleiters der Fachaufsicht wahr. Die Abordnung der Betriebsprüfer/-innen ist am 30.11.2015 ausgelaufen, da die Prüfung der Akten abgeschlossen war. Ergänzend nahmen zwei Personen aus dem Bereich der Fachaufsicht an der Erarbeitung teil. Der dafür aufgewandte Arbeitszeitanteil ist nicht zu beziffern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 462 2 9. Wann werden die Ergebnisse des Abschlussberichts der Innenrevision des LAGeSo vorliegen? Zu 9.: Die Erstellung des Abschlussberichts der Innenrevision wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) hat aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kaum Kapazitäten, um die notwendigen Unterlagen zusammen zu stellen. 10. Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat zur Aufarbeitung der „LAGeSo-Affäre“ ergriffen und wie ist der jeweilige Zeitplan? Zu 10.: Um die von den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern festgestellte quantitative und qualitative Unterbesetzung auszugleichen, wurde die personelle Ausstattung der BUL auf ( vorübergehend ) 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt. Die Auswahl der Betreiber/-innen erfolgt unter Berücksichtigung der vom Senat beschlossenen Vergabevereinfachungen im Bereich der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen durch ein Vergabeverfahren und wird entsprechend in den Verwaltungsvorgängen dokumentiert . Um eine Trennung von Herrichtung und Ertüchtigung von geeigneten Immobilien und dem Betrieb der Unterkünfte sicherzustellen, werden für die dauerhafte Unterbringung vorrangig landeseigene Immobilien ertüchtigt. Die Herrichtung von Bestandsgebäuden zu Gemeinschaftsunterkünften und die Bewirtschaftung der Objekte zur Sicherung der Flüchtlingsunterkünfte erfolgen zukünftig im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Auftragnehmer des LAGeSo. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und das LAGeSo haben zudem damit begonnen, einen einheitlichen Betreibervertrag für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in Berlin zu entwickeln. Bis zur endgültigen Fertigstellung dieses einheitlichen Vertrags werden mit den Betreiberinnen und Betreibern Absichtserklärungen abgeschlossen, in denen die Rahmenbedingungen für den nachfolgenden Vertrag vorab festgehalten werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat die seit 1998 vom LAGeSo wahrgenommene behördliche Aufgabe im Zusammenhang mit der Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Asylbegehrenden sowie der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unter besonderer Berücksichtigung der behördlichen Strukturen hinsichtlich ihrer Effektivität und etwaiger Optimierungspotentiale überprüft . Diese Aufgabenzuordnung hat sich im Verlauf der stetig ansteigenden Zuzugszahlen als zunehmend problembehaftet erwiesen, mit der gebotenen Flexibilität und Effizienz auf die gewachsenen administrativen Herausforderungen gleichermaßen rechtmäßig, wirtschaftlich und bürgernah reagieren zu können. Die Anpassung der strukturellen, organisatorischen und prozessbestimmenden Gegebenheiten an die Notwendigkeit, auch bei stark angestiegenen Zuzugszahlen die gesetzlichen Aufgaben mit einem qualitativ hohen Standard wahrnehmen zu können, macht es erforderlich, die bisherige Zuordnung der mit dem Flüchtlingszuzug einher gehenden Aufgaben und Zuständigkeiten kritisch zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Berlin, den 11. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)