Drucksache 17 / 17 463 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Katrin Lompscher (LINKE) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2015) und Antwort Magnus-Haus und die Siemens-Repräsentationsgelüste: Darf´s noch ein bisschen mehr sein? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass mit dem auf politische Weisung erteilten Bauvorbescheid für den Neubau der Siemens AG auf dem Grundstück des Magnus-Hauses das Vorhaben dem Grunde nach genehmigt ist und im Baugenehmigungsverfahren die hier genehmigten Tatbestände keiner erneuten bauplanungsrechtlichen Bewertung unterliegen , sofern der Bauantrag nicht wesentlich vom Inhalt des genehmigten Bauvorbescheidsantrags abweicht? Antwort zu 1: Ja, es besteht eine Bindungswirkung zwischen Vorbescheid und Baugenehmigungs- verfahren. Frage 2: Trifft es zu, dass die im Widerspruchsverfahren von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – abweichend vom Bauvorbescheid des Bezirksamtes Mitte – planungsrechtlich genehmigte Tiefgarage im Baugenehmigungsverfahren keiner neuerlichen bauplanungsrechtlichen Bewertung unterliegt, sofern der Bauantrag diesbezüglich nicht wesentlich von der im genehmigten Bauvorbescheidsantrag dargestellten Planung abweicht? Antwort zu 2: Ja, dieser Sachverhalt trifft zu. Frage 3: Welche Argumente liegen der Auffassung des Senats zu Grunde, dass die Errichtung der Firmenrepräsentanz der Siemens AG in Berlin zwingend an diesem Ort erfolgen müsse und dass deshalb die denkmalpflegerischen Belange zum Schutz des Baudenkmals Magnus- Haus, des Denkmalbereiches Dorotheenstadt, der Pufferzone des Weltkulturerbes Museumsinsel und der Baugestaltungsverordnung „Historische Mitte“ zurückzustellen seien? Antwort zu 3: Das Unternehmen Siemens beabsichtigt , auf dem Gelände des Magnus-Hauses seine Konzernrepräsentanz zu errichten. Dieses Vorhaben soll der Schaffung eines Forums für den Dialog zwischen Politik und Wirtschaft dienen und ist deshalb für Berlin von herausragender wirtschaftspolitischer Bedeutung. Der repräsentative Standort entspricht nicht nur der Bedeutung des Unternehmens Siemens als größten industriellen Arbeitgeber der Hauptstadt, sondern bindet darüber hinaus das Unternehmen Siemens noch fester an Berlin als Gründungsstadt des Konzerns. Frage 4: Warum meint der Senat, dass die Firmenrepräsentanz der Siemens AG zwingend eine Tiefgarage haben muss, so dass die aus stadtplanerischen Gründen diesbezüglich ablehnende Entscheidung im Bauvorbescheid des Bezirksamtes Mitte im Widerspruchsverfahren in eine Zustimmung geändert werden musste? Antwort zu 4: Um die Inanspruchnahme und Beeinträchtigung von Gartenflächen gering zu halten, gibt der Senat einer Tiefgarage unter dem Neubau den Vorzug gegenüber oberirdischen Stellplätzen. Frage 5: Haben der Senat oder Mitglieder des Senats gegenüber Vertretern der Firma Siemens im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Aussagen hinsichtlich des Neubauvorhabens getätigt, die geeignet waren, einen Vertrauenstatbestand hinsichtlich einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darzustellen? Antwort zu 5: Im Vorfeld des Zulassungsverfahrens haben der Senat oder Mitglieder des Senats nichts zugesagt , was ein schutzwürdiges Vertrauen auf Zulassung des Vorhabens in Gestalt des Vorbescheids begründet hätte. Unbeschadet dessen hat im Juni 2014 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Firma Siemens die vereinbarten städtebaulichen Parameter für die Auslobung eines Architektenwettbewerbs schriftlich bestätigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 463 2 Frage 6: Warum hat der Senat (siehe Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17323) bei seiner Entscheidung zugunsten der Firma Siemens im Widerspruchsverfahren nicht geprüft, ob sich daraus Rechtsfolgen für frühere oder zukünftige Baugenehmigungsverfahren in der beurteilungsrelevanten Umgebung des Magnus- Hauses ergeben könnten? Antwort zu 6: Bei der Prüfung der Vorbescheidsfragen war maßgeblich, ob das Vorhaben mit den planungsund denkmalrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Etwaige Rechtsfolgen für frühere oder zukünftige Baugenehmigungsverfahren in der Umgebung waren nicht relevant . Frage 7: Beabsichtigt der Senat mit seiner politischen Einflussnahme auf das Baugenehmigungsverfahren zu Gunsten der Errichtung des Neubaus der Firmenrepräsentanz auf dem Grundstück des Magnus-Hauses, eine grundsätzliche stadtpolitische Wende im Umgang mit der „Historischen Mitte“ zu setzen? Antwort zu 7: Bei der planungs- und denkmalrechtlichen Zulassung der Firmenrepräsentanz handelt es sich um eine Entscheidung, die den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung trägt. Eine allgemeine stadtpolitische Wende im Umgang mit der „Historischen Mitte“ vermag der Senat darin nicht zu erkennen. Frage 8: Plant der Senat, die Baugestaltungsverordnung „Historische Mitte“ aufzuheben oder eine Generalklausel für Repräsentationsvorhaben großer, für die Berliner Wirtschaftsentwicklung bedeutsamer Konzerne aufzunehmen , um deutlich zu machen, dass der Stadt alle hier engagierten Konzerne gleich wichtig sind und deshalb auch ihre Repräsentationsbedürfnisse in der „Historischen Mitte“ gleich behandelt werden? Antwort zu 8: Der Senat plant nichts desgleichen. Frage 9: Hat der Senat mit der Firma Siemens Nebenabreden zur dauerhaften Nutzung des Grundstücks der Magnus-Hauses und der Gebäude getroffen und wie ist ggf. die Umsetzung dieser Vereinbarung gesichert? Antwort zu 9: Nebenabreden sind nicht bekannt. Berlin, den 10. Dezember 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)