Drucksache 17 / 17 464 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2015) und Antwort Verunsicherung bei den Integrationslotsen: Neuer Träger für die Lotsen von geflüchteten Menschen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass der Senat Mitte in der vergangenen Woche zusätzlich zu den von den Bezirken befürworteten Trägern der Integrationslotsen einen neuen Träger für Integrationslotsen etabliert hat? Zu 1.: Ja, dies ist zutreffend. 2. Wenn ja, welche Aufgaben soll dieser Träger wahrnehmen und wie viele Stellen wurden ihm dazu aus welchem Etat für das Haushaltsjahr 2015 bewilligt? 3. Wie sieht das Konzept dieses Trägers für die dem Vernehmen nach überbezirklich agierenden Teams mobiler Integrationslotsinnen und –lotsen aus? Zu 2. und 3.: Der Träger GFBM mbH (gemeinnützige Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen) beschäftigt seit dem 16.11.2015 ein überbezirkliches mobiles Team von zwölf Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, die flexibel in großen Einrichtungen eingesetzt werden können. Die Lotsinnen und Lotsen sollen geflüchteten Menschen z.B. dabei helfen, die Abläufe in großen Unterkünften und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zu verstehen. Bei der Einstellung wurde darauf geachtet, dass die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen die Sprachen der zahlenmäßig größten Herkunftsgruppen sprechen. Die Mittel für das Landesrahmenprogramm sind in Kapitel 0910 Titel 68406 Teilansatz 1 etatisiert. Auch für das Team der mobilen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen werden Mittel aus diesem Titel verwendet. 4. Inwieweit wurden die Bezirksämter und die übrigen Träger der Integrationslotsen in die Entscheidung des Senats einbezogen? 5. Inwiefern und wann wurden die übrigen Träger der Integrationslotsen über die Entscheidung informiert? Zu 4. und 5.: Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister wurden mit Schreiben vom 16.10.2015 über das mobile Lotsenteam informiert. Die übrigen Träger des Landesrahmenprogramms haben eine entsprechende Nachricht am 17.11.2015 erhalten. 6. Wann und wo wurde die Trägerschaft für das Projekt ausgeschrieben? Zu 6.: Es handelt sich um ein zuwendungsrechtlich gefördertes Projekt auf Antrag des Trägers. Zuwendungen unterliegen nicht dem Vergaberecht und damit keiner Ausschreibungspflicht. Dem Träger konnte die Zuwendung zugesagt werden, da ein fachlich überzeugendes Konzept zur Etablierung eines mobilen Teams von Lotsinnen und Lotsen für geflüchtete Menschen seitens des Trägers GFBM mbH vorlag. 7. Wie soll die Zusammenarbeit der Träger in den Bezirken und die überbezirklichen Träger koordiniert werden? Zu 7.: Die mobilen Lotsinnen und Lotsen sollen nur die Erstunterstützung der geflüchteten Menschen in den Unterkünften übernehmen, nicht aber die Begleitung aus den Einrichtungen zu Ämtern und Behörden. Das mobile Team übergibt an die bezirklichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, wenn die Flüchtlinge registriert und längerfristig an einem Ort untergebracht sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 464 2 8. Hat der Träger bereits eine Förderzusage für 2016 erhalten, da es ja keinen Sinn macht, einen Träger für 1,5 Monate zu etablieren? 9. Sofern Frage 5 mit Ja beantwortet werden kann: aus welchem Etat? 10. Sofern Frage 5 mit Ja beantwortet werden kann: Warum konnte dieser Träger bereits eine Förderzusage für 2016 erhalten und die übrigen 94 Integrationslotsen nicht? Zu 8., 9. und 10.: Es wird davon ausgegangen, dass bei der in den Fragen 9 und 10 erwähnten „Frage 5“ die Frage 8 gemeint ist. Der Träger hat zunächst nur eine Förderzusage für 2015 erhalten, da es noch keinen Haushaltsbeschluss des Abgeordnetenhauses für den Doppelhaushalt 2016 /2017 gibt. Ihm ist aber signalisiert worden, dass das Projekt 2016 und 2017 fortgesetzt werden soll. 11. Wie teilen sich die im Kapitel 0910 Titel 68406 des Haushaltsplanentwurfes 2016/17 etatisierten Integrationslotsen auf die einzelnen Bezirke auf und welche Stellenanteile sind innerhalb der Bezirke für geflüchtete Menschen vorgesehen? Zu 11.: Eine Übersicht über die indikatorenbasierte Verteilung der Stellenanteile 2016/2017 (Berechnungsgrundlage : 35 Wochenstunden/TVL 3) findet sich in der folgenden Tabelle. m ö g li ch e L o ts en st el le n W eg w ei se r/ S ta d tt e il m ü tt er H H 2 0 1 6 /1 7 m ö g li ch e L o ts en st el le n f ü r g ef lü ch te te M en sc h en H H 2 0 1 6 /1 7 L o ts en st el le n G es am t Ü b er b ez ir k li ch es K o n ti n g en t - L o ts en f ü r G ef lü c h te te L o ts in n en u n d L o ts en st e ll en im L R P G es am t (b ez ir k li ch es + ü b er b ez ir k li ch es K o n ti n - g en t) Mitte 14,6 4,6 19,1 12 151 Friedrichshain-Kreuzberg 8,8 2,5 11,3 Pankow 2,0 5,7 7,7 Charlottenburg-Wilmersdorf 5,2 9,8 15,0 Spandau 6,3 8,4 14,8 Steglitz-Zehlendorf 2,7 4,1 6,8 Tempelhof-Schöneberg 7,9 7,0 14,9 Neukölln 13,5 1,5 15,0 Treptow-Köpenick 1,4 4,4 5,8 Marzahn-Hellersdorf 3,4 4,3 7,7 Lichtenberg 3,7 7,8 11,5 Reinickendorf 6,6 3,5 10,1 Berlin 76 64 139,0 Anmerkung: Rundungsbedingt können Nachkommastellen geringfügig abweichen. 12. Wie möchte der Senat das selbstgesteckte Ziel, für jede Flüchtlingsunterkunft in Berlin mindestens einen Integrationslotsen / eine Integrationslotsin zur Verfügung zu stellen, umsetzen? 13. Teilt der Senat meine Auffassung, dass drei bis vier Integrationslotsinnen und –lotsen pro Flüchtlingsunterkunft benötigt werden und dass bei der Verteilung der Integrationslotsen auf die Unterkünfte die Belegungszahlen der Unterkünfte zu berücksichtigen sind? Zu 12. und 13.: Die Zusammenarbeit zwischen den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mit den Geflüchteten in den Unterkünften ist bereits weitestgehend umgesetzt. Mit der Ausweitung des Landesrahmenprogramms kann eine noch bessere Unterstützung der Unterkünfte gewährleistet werden. Dabei ist im Einzelfall zu berücksichtigen, inwieweit der Betreiber selbst die notwendige Unterstützung der Flüchtlinge übernimmt und welche Kooperationsformen zwischen Unterkunftsbetreiber und Träger vereinbart werden. Auch die Belegungszahlen der einzelnen Unterkünfte spielen bei der Planung des Lotseneinsatzes eine wesentliche Rolle. Insofern teilt der Senat die Auffassung, dass in größeren Unterkünften mehr Integrationslotsinnen und Integrationslotsen benötigt werden. Dies war die Grundüberlegung bei der Schaffung des mobilen Lotsenteams. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 464 3 14. Nach welchen Gehaltsgruppen werden die Berliner Integrationslotsen bezahlt, wie werden Personen im öffentlichen Dienst mit vergleichbaren Tätigkeiten bezahlt, besteht die Möglichkeit einer Steigerung der Entlohnung nach Berufserfahrungen, wie es der TVL vorsieht und warum wird die Bezahlung der Lotsen in Stufe 1 angesetzt und nicht auch in Stufe 2 bzw. 3? Zu 14.: Für die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen , die bei Trägern angestellt sind, ist eine Vergütung, die sich an Entgeltgruppe 3 des TV-L anlehnt, vorgesehen . Das Landesrahmenprogramm soll einen niedrigschwelligen Zugang bieten, deshalb ist kein Nachweis über einen Berufsabschluss für die Aufnahme einer Tätigkeit als Integrationslotsin oder Integrationslotse erforderlich . Lotsinnen und Lotsen mit entsprechender Berufserfahrung dürfen analog der Stufenordnung im TV-L aufsteigen. 15. Werden Nebenkosten (Diensthandy, Monatskarte) erstattet und wenn nein, warum nicht? Zu 15.: Die benannten Positionen sind regelmäßig Bestandteil der Sachkosten in den einzelnen Projekten und werden über die Zuwendung gefördert. 16. Welche Nebenkosten bekommt der Träger der Lotsen erstattet, z.B. Miete? Zu 16.: Es werden die für die Projektumsetzung notwendigen Sachkosten erstattet. Dazu gehören u.a. auch anfallende Mietkosten, Kosten für Mobilität und Kommunikation und die Projektverwaltung beim Träger. Berlin, den 10. Dezember 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)