Drucksache 17 / 17 470 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2015) und Antwort Videoüberwachung an S- und Regional-Bahnhöfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Vor dem Hintergrund der veränderten Gefährdungslage in Großstädten wie Berlin frage ich den Senat, was er unternimmt, um an S- und Regional- Bahnhöfen die Videoüberwachung auszubauen? Frage 5: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen , um gegenüber der Deutschen Bahn AG dafür zu werben, dass alle Berliner S-Bahnhöfe mit Videokameras ausgestattet werden und welchen finanziellen Beitrag kann der Senat zur Unterstützung und Umsetzung dieser Pläne leisten? Antwort zu 1 und 5: Die Verantwortung für die Bereitstellung einer angemessenen Sicherheitsinfrastruktur liegt beim Betreiber der Bahnhöfe, der DB AG und ihren Tochterunternehmen. Das Land Berlin trägt für die Nutzung der bundeseigenen Infrastruktur im Rahmen der bestellten S-Bahnund Regionalverkehre Kosten von derzeit über 300 Mio. Euro pro Jahr. In den vergangenen zehn Jahren sind die Stationsentgelte, die die Länder für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) entrichten um fast 40% gestiegen. Ausbau, Ausstattung und Finanzierung von Maßnahmen an den S-Bahn-Stationen in Berlin unterliegen zudem der Entscheidung des Bundes bzw. des bundeseigenen Infrastrukturunternehmens DB Station & Service AG. Die DB Station & Service AG erzielt beständig hohe Gewinne aus dem Betrieb der bundeseigenen Infrastruktureinrichtungen , die sich weit überwiegend aus der Kostentragung durch die Länder speisen. Alleine im Geschäftsjahr 2014 wurde ein Vorsteuergewinn von 188 Mio. Euro erzielt, was einer Umsatzrendite von 16,3% entspricht. Insofern sind hier nicht die jeweiligen Bundesländer , welche die Nahverkehrsleistungen auf dem Netz der DB AG bestellen, in der Pflicht, ggf. erforderliche zusätzliche Sicherheitstechnik zu finanzieren, sondern der Betreiber der Infrastruktur in Abstimmung mit der Bundespolizei . Frage 2: Wie viele S- und Regional-Bahnhöfe im Berliner Stadtgebiet sind bereits mit Videokameras ausgestattet ? Antwort zu 2: Die DB AG führt hierzu aus: „Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sog. „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei , die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz mit Videotechnik ausgestattet . Die beiden Systeme befinden sich momentan noch im Probebetrieb. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 470 2 Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der Zugabfertigung auf bisher 65 Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges , um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt sind.“ Frage 3: Welche Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Videokameras ausgestattet werden (bitte um Auflistung)? Antwort zu 3: Die DB AG erläutert dazu: „Bis Mitte 2016 ist die Ausstattung von 82 S- Bahnhöfen mit Videoanlagen für die Zugabfertigung geplant. Das System „ZAT-FM“ befindet sich im Rollout , realisiert sind bereits 65 Stationen. Die Videokameras auf den Stationen Gehrenseestraße, Warschauer Straße und in Teilen auch die Bahnsteige in Ostkreuz werden zu einem späteren Zeitpunkt durch separate Projekte im Zuge laufender Bahnsteigerneuerungen bzw. -umbauten errichtet. Die Videoanlagen sollen Daten zukünftig für 48 Stunden speichern. Durch ein Ringspeicherverfahren wird das Löschen der Daten nach 48 h gesichert, um den Anforderungen des Landesrechts zum Datenschutz zu entsprechen . Voraussetzung für den Beginn der Aufzeichnung und damit die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Ermittlungsbehörden ist der Abschluss der laufenden datenschutzrechtlichen Prüfung des Verfahrens. Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der DB AG mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die Technik in den Jahren 2014 bis vsl. 2023 modernisiert und ggf. den gemeinsamen Bedarfen angepasst. Grundlage für die Deutsche Bahn bildet hier die Sicherstellung der unternehmerischen Sicherheit für die Kunden und Nutzer der Bahnhöfe.“ Frage 4: Inwieweit können die bereits jetzt installierten Videokameras dazu genutzt werden, den gesamten Bahnsteig- und Bahnhofbereich zu überwachen? Antwort zu 4: Die DB AG teilt mit: „Die für die Zugabfertigung durch die S-Bahn Berlin errichteten Kameras erfassen in der Regel nur den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges mit einer Breite von ca. 1,5 m, welche entsprechend der Krümmung des Bahnsteiges variiert. Der Einsatz der Kameras in Bahnhöfen durch die Deutschen Bahn AG richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die polizeiliche Nutzung der Daten liegt in der Verantwortung der Bundespolizei.“ Berlin, den 10. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)