Drucksache 17 / 17 471 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2015) und Antwort Winterfestigkeit des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um eine Stellungnahme zu den Fragen 1 und 2 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt . Frage 1: Inwieweit wurde Vorsorge getroffen, dass im Falle von plötzlich auftretender starker Schnee- und Glättebildung im bevorstehenden Winter die Berliner Stadtreinigungsbetriebe über genügend Kapazitäten von technischem Material, Streugut, Auftaumittel und Personal verfügen, um schnellstmöglich die Verkehrssicherheit auf Berlins Straßen und Gehwegen sicherzustellen? Antwort zu 1: Auf Basis des Berliner Straßenreinigungsgesetzes , des Straßennetzes sowie des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genehmigten Streuplanes unter Berücksichtigung technischer und technologischer Parameter wird von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben jährlich eine Tourenplanung zur Ermittlung der notwendigen Kapazitäten erhoben. Sämtliche dafür notwendigen Fahrzeuge und Zusatzgeräte sind einsatzbereit. Alle Streugutlager inklusive Auftaumittel sind gefüllt. Das benötigte Personal ist entsprechend eingewiesen und einsatzbereit. Für die winterliche Bearbeitung von Gehwegen in Berlin sind grundsätzlich die Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Frage 2: Wie entwickelte sich die durchschnittlich eingesetzte Menge von sog. Auftaumitteln durch die BSR in den letzten 5 Jahren und inwieweit wird der Senat über den Einsatz solcher Mittel in Kenntnis gesetzt? Antwort zu 2: Der Senat wird von den BSR im Rahmen der Stadtabrechnung und seit dem Winter 2011/2012 entsprechend der Winterdienstvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung nach der Wintersaison per Datenabrechnung über die Streumittelverbräuche in Kenntnis gesetzt. Außerdem erfolgt jährlich eine Feuchtsalz-Verbrauchsmeldung an das Pflanzenschutzamt Berlin. Ausgebrachte Feuchtsalzmengen in den letzten fünf Jahren: 2010/11:28261 t 2011/12: 6656 t 2012/13:38198 t 2013/14:10254 t 2014/15:10173 t. In den Verbrauchszahlen sind auch die ausgebrachten Mengen auf den Bundesautobahnen im Bereich des Landes Berlin enthalten. Frage 3: Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, in welchen Mengen Auftaumittel auch von privaten Eigentümern auf öffentlichen und Privatflächen aufgebracht wurden bzw. wie viele Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang in den letzten 5 Jahren angezeigt wurden ? Antwort zu 3: Es liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, in welchen Mengen widerrechtlich Auftaumittel auf Gehwegen und Privatflächen aufgebracht wurden. Durch die bezirklichen Ordnungsämter werden Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Auftaumitteln auf öffentlich gewidmetem Straßenland sowie auf Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs.8 Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) festgestellt und gegebenenfalls geahndet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 471 2 Obwohl es in den zurückliegenden Jahren vereinzelte Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern – meist Hundehalterinnen und -haltern, deren Tiere durch die basische Salzlauge Verletzungen an den Pfoten erlitten hatten - über eine vermutete widerrechtliche Verwendung von Auftaumitteln auf öffentlich gewidmetem Straßenland sowie auf Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs gab, ließen sich in der Mehrzahl der Fälle keine gerichtsfesten Tatvorwürfe herleiten. Die bezirklichen Ordnungsämter führen über die im Zusammenhang mit der widerrechtlichen Verwendung von Auftaumitteln angezeigten Ordnungswidrigkeiten keine Statistiken. Frage 4: Was unternimmt der Senat, um private Eigentümer /Verbraucher darüber aufzuklären, dass der Einsatz von freiverkäuflichen Auftaumitteln trotzdem verboten ist? Antwort zu 4: Jedes Jahr vor Beginn der Wintersaison wird durch das Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, eine Bekanntmachung zum Winterdienst im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Aus dieser Bekanntmachung ist ersichtlich, wie der Winterdienst von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern durchzuführen ist. Außerdem wird diese Bekanntmachung auch dem Grundeigentümer- Verlag für eine Veröffentlichung in seiner Fachzeitschrift zur Verfügung gestellt. Die bezirklichen Ordnungsämter haben ausführliche Informationen über die Durchführung des Winterdienstes auf den jeweiligen Internetseiten eingestellt, durch die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer über ihre Winterdienstpflichten informiert werden. Auch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind umfangreiche Informationen zur Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen vorhanden. Berlin, den 09. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2015)