Drucksache 17 / 17 476 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2015) und Antwort Einsätze eines rassistischen Mitarbeiters von Gegenbauer im Zusammenhang mit Flüchtlingen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. War der Mitarbeiter der Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH, der in einem Video, das am 24. November 2015 öffentlich wurde, rassistisch und menschenverachtend gegen Geflüchtete und Unterstützer/-innen hetzt, polizeibekannt und wenn ja, wegen welcher Delikte und seit wann? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Delikt und Datum.) Zu 1.: Die von den Ermittlungen betroffenen Sicherheitsmitarbeiter wurden bislang noch nicht namhaft gemacht . Derzeit wird der Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin geprüft. 2. Gegen wie viele Personen wird in diesem Zusammenhang ermittelt? Zu 2.: Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen „Unbekannt“. 3. Haben Mitarbeiter/-innen der Polizei Berlin von den Äußerungen des in Rede stehenden Mitarbeiters am LAGeSo schon vor Veröffentlichung des Videos Kenntnis gehabt? a) Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang? b) Wenn ja, warum wurden dann nicht schon vorher Ermittlungen eingeleitet? Zu 3.: Die Polizei Berlin erhielt erst mit der Veröffentlichung der Videoaufnahmen am 23. November 2015 Kenntnis von den Äußerungen. 4. Kann der Senat ausschließen, dass Mitarbeiter/- innen der Polizei Berlin ähnliche Äußerungen getätigt haben bzw. die Äußerungen des in Rede stehenden Mitarbeiters durch ein Dulden oder ein sonstiges Verhalten gefördert bzw. nicht unterbunden haben? Zu 4.: Für Dienstkräfte der Polizei Berlin gilt das Legalitätsprinzip gemäß §§ 163 Abs. 1 i.V.m. 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) („Strafverfolgungszwang“). Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sowie Angestellte im Polizeivollzugsdienst haben ohne Einschränkung in allen Fällen Anzeigen zu erstatten, wenn sie dienstlich Kenntnis von Straftaten erlangen. Dies gilt für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte grundsätzlich auch bei außerdienstlicher Erlangung der Kenntnis von Straftaten; für Angestellte im Polizeivollzugsdienst bei Kenntniserlangung von schwerwiegenden Straftaten, entsprechend dem Straftatenkatalog des § 138 Strafgesetzbuch (StGB). Angehörige der Berliner Polizei müssen sich durch ihr gesamtes dienstliches und außerdienstliches Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen (§ 258a StGB – Strafvereitelung im Amt, § 357 StGB – Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat). Verstöße gegen entsprechende Dienstvorschriften können eine dienstrechtliche Konsequenz zur Folge haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 476 2 5. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob sich der in Rede stehende Gegenbauer-Mitarbeiter schon vor dem im Video aufgezeichneten Vorfall in Ausübung seiner Wachschutztätigkeiten rassistisch und menschenverachtend über Geflüchtete und Unterstützer/-innen geäußert hat? Wenn ja, welche konkret, zu welchen Vorfällen, wo und wann? Zu 5.: Siehe Antwort auf Frage 1. 6. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob sich andere Wachschutzmitarbeiter/-innen, die im Land Berlin im Kontakt mit Geflüchteten arbeiten, in Ausübung ihrer Wachschutztätigkeiten rassistisch und menschenverachtend über Geflüchtete und Unterstützer/-innen geäußert haben? Wenn ja, welche konkret, zu welchen Vorfällen, wo und wann? Zu 6.: Dem Senat ist aktuell kein entsprechender Fall bekannt. Der Senat widmet dem Gesamtkomplex Umgang mit Flüchtlingen große Aufmerksamkeit und insbesondere die Berliner Sicherheitsbehörden stehen diesbezüglich in einem ständigen Austausch. Im Zuge dieses Informationsaustausches ist die Verhinderung rechtsextremistisch motivierter Hetze gegen Flüchtlinge ein wichtiges Thema, auch im Hinblick auf Heimbetreiber oder zuständige Arbeitgeber. 7. Kann der Senat ausschließen, dass Mitarbeiter/- innen der Polizei Berlin, bei rassistischen Äußerungen von Wachschutzmitarbeiter/-innen in der Vergangenheit zugegen waren und nicht eingeschritten sind? Wenn ja, wie kann er dies ausschließen? Zu 7.: Siehe Antwort auf Frage 4. Berlin, den 10. Dezember 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2015)