Drucksache 17 / 17 483 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 26. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2015) und Antwort Rechte Hetze und Gewalt gegen Geflüchtete durch Sicherheitspersonal Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Fälle rechter und rechtsextremer Hetze und Gewalt gegen geflüchtete Menschen durch das Sicherheitspersonal in Unterkünften für Geflüchtete oder Leistungs- und Registrierungsstellen für Asylbewerber in Berlin in den Jahren 2014 und 2015 sind dem Senat bekannt? (Bitte einzeln auflisten) Zu 1.: Im Sinne der Fragestellung werden unter der Begrifflichkeit „Fälle rechter und rechtsextremer Hetze“ nachfolgende Straftatbestände subsumiert: Beleidigung, § 185 Strafgesetzbuch (StGB), Bedrohung, § 241 StGB und Volksverhetzung, § 130 StGB. Als „Fälle rechter und rechtsextremer Gewalt“ werden alle Delikte, die im „Katalog Politisch motivierte Gewaltdelikte“ abschließend aufgeführt sind, verstanden. Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Die Angabe von Berufsbezeichnungen ist nicht verpflichtend . Im KPMD-PMK werden Berufsbezeichnungen von Tatverdächtigen nur bei Bekanntsein erfasst. Eine valide Auskunft bzgl. tatverdächtiger Sicherheitsmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter im Zusammenhang mit oben genannten Straftaten ist daher nicht möglich. Bekannt ist ein Sachverhalt, der Gegenstand der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17476 des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 26. November 2015 über „Einsätze eines rassistischen Mitarbeiters von Gegenbauer im Zusammenhang mit Flüchtlingen“ ist. Grundlage der Anfrage ist ein am 23. November 2015 durch Bild-Online und BZ-Online veröffentlichter Film, in dem zwei Sicherheitsmitarbeiter zu sehen sind, die sich über die Flüchtlingspolitik unterhalten. Wegen des Gesprächsinhaltes ist von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden. 2. Wie viele Anzeigen wurden in den Jahren 2014 und 2015 gegen Personen des Sicherheitspersonals oder Mitarbeiter/-innen von Sicherheitsfirmen im Zusammenhang mit Unterkünften für Geflüchtete oder Leistungsund Registrierungsstellen für Asylbewerber in Berlin erstattet? Zu 2.: Die ausgeübte Tätigkeit eines Tatverdächtigen wird nicht zwingend erfasst. Ebenso ist eine Zuordnung des Tatorts als „Unterkunft für Geflüchtete“ bzw. „Leistungs- oder Registrierungsstelle für Asylbewerber“ nicht automatisiert zu treffen. Eine valide Auskunft ist daher nicht möglich. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über weitere Fälle in den Jahren 2014 und 2015, die nicht zur Anzeige gebracht worden sind? Zu 3.: Zu weiteren Fällen liegen dem Senat keine belastbaren Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen Personen des Sicherheitspersonals oder Mitarbeiter/-innen von Sicherheitsfirmen im Zusammenhang mit Unterkünften für Geflüchtete oder Leistungs- oder Registrierungsstellen für Asylbewerber eingeleitet? (Bitte einzeln nach Delikt, Stand des Verfahrens auflisten) Zu 4.: Siehe Antwort auf Frage 2. 5. Welche Voraussetzungen gelten für das Sicherheitspersonal , das in Unterkünften für Geflüchtete oder in staatlichen Stellen für Asylbewerber eingesetzt wird? Welche Regelungen gibt es bezüglich des Sicherheitspersonals , um zu verhindern, dass rechtsextreme Personen in diesem Bereich tätig sind? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 483 2 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Vorfälle der Hetze oder Gewalt gegen Geflüchtete mit rechter und rechtsextremer Motivation durch Sicherheitspersonal zu vermeiden? Zu 5. und 6.: Es wird auf die Antwort des Senats vom 11. Juni 2015 auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 17/16261 über Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften (I) vom 19. Mai 2015 sowie die Antwort des Senats vom 30. Juli 2015 auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 17/16673 über Beschwerdemanagement für Geflüchtete in Berlin und Kontrolle des Wachschutz vom 14. Juli 2015 verwiesen. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit von Bewachern ist in § 34a Gewerbeordnung (GewO) sowie ergänzend in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewach V) geregelt. Unterschieden wird zwischen Gewerbetreibenden , die als Bewacher tätig sein wollen bzw. tätig sind und dort beschäftigten Bewachungspersonen. Für Bewacher gilt, dass diese zuverlässig sein müssen. Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn die betreffende Person Mitglied in einem nach dem Vereinsgesetz unanfechtbar verbotenen Verein bzw. Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei ist bzw. Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz verfolgt. Im Erlaubnisverfahren kann die zuständige Behörde eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen. Für die von Bewachern beschäftigten Personen gilt, dass diese ebenfalls zuverlässig sein müssen. Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde vor allem durch Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister ermittelt. Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall auszuschließen, wenn die fragliche Person Mitglied in einem unanfechtbar verbotenen Verein bzw. einer verbotenen Partei ist oder Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz verfolgt. Sowohl Bewacher als auch von ihnen beschäftigte Personen müssen über einen Unterrichtungsnachweis verfügen, der von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird. Zuständige Behörden sind in Berlin die bezirklichen Ordnungsämter. Diese prüfen, ob die Voraussetzungen des § 34a GewO bei Personen, die ein Bewachungsunternehmen betreiben möchten, vorliegen. Ebenso prüfen sie die Zuverlässigkeit der ihnen vom Bewachungsunternehmen gemeldeten Wachpersonen. Die Ordnungsämter stellen bei dem für Sicherheitsüberprüfungen zuständigen Fachkommissariat des Ordnungsbehördlichen Staatsschutzes der Polizei Berlin einen schriftlichen Antrag auf Datenauskunft. Daraufhin werden eventuelle Ermittlungsverfahren der letzten fünf Jahre gemeldet. Aus den Anfragen geht die Gewerbetätigkeit hervor, jedoch nicht das Unternehmen bzw. die Örtlichkeit , an welcher die Person eingesetzt werden soll. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt durch das Ordnungsamt in der Regel einmalig. Ihm steht für seine behördliche Entscheidung ein Ermessensspielraum zu. Weitere Zuverlässigkeitsüberprüfungen können jedoch nach polizeilichem oder ordnungsbehördlichem Hinweis oder auch auf Antrag erfolgen. Erst bei einem positiven Bescheid kann es zu einer Aufnahme der Tätigkeit kommen. Das für Umwelt-, Verbraucherschutzdelikte und Gewerbekriminalität zuständige Dezernat des Landeskriminalamts Berlin führt Überprüfungen der Wachschutzunternehmen und ihrer Mitarbeitenden sowohl anlassbezogen als auch anlassunabhängig durch. Die Rechtsgrundlage hierfür sind § 2 Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Berlin) i. V. m. Nr. 23 (6) Zuständigkeitskatalog für Ordnungsaufgaben, § 29 GewO und §§ 9 und 11 BewachV. Liegen dem Landeskriminalamt Erkenntnisse vor, wonach ein an einer Unterkunft für geflüchtete Menschen und Asylbegehrende eingesetztes Sicherheitspersonal in der Vergangenheit mit Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität in Erscheinung getreten ist, wird zur Sicherung des Betriebes dieser Unterkünfte eine entsprechende Erkenntnismitteilung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Ordnungsbehörde zur Information und weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit gemäß § 44 Abs. 6 ASOG übersandt. In begründeten Einzelfällen können die Gewerbeämter bei der örtlich zuständigen Verfassungsschutzbehörde nach § 34a GewO i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 2 der BewachV anfragen, ob Erkenntnisse vorliegen, die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit der Antragsteller von Bedeutung sind. Vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Ansatzes wirken die einzelnen Dienststellen effektiv, vernetzt und synergetisch zusammen und betreiben einen intensiven Informationsaustausch. Berlin, den 10. Dezember 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)