Drucksache 17 / 17 492 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 30. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2015) und Antwort Ermordeter Mohamed – Ermittlungspannen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde Mohamed J. als vermisst gemeldet, Datum und Uhrzeit? Zu 1.: Mohamed J. wurde am 01.10.2015, gg. 16.30 Uhr, bei der Polizei Berlin als vermisst gemeldet. 2. Wann wurden welche Ermittlungen und sonstigen Tätigkeiten zum Auffinden des Mohamed J. unternommen ? Welche Verfahrensvorschriften gibt es für die Vermisstensuche – welche Dienststellen waren zu welchem Zeitpunkt wie tätig? 3. Wann wurden erste Suchmaßnahmen ergriffen? Wann wurde – wie und in welchem Umfang die Öffentlichkeit um Mithilfe gebeten? War die Zeitspanne von Vermisstenanzeige bis zur Bitte um Mithilfe angemessen? Zu 2. – 3.: Die Fragen betreffen ein laufendes Ermittlungsverfahren . Zur Erteilung von Auskünften ist allein die hierfür zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam befugt. Das Strafverfahren wird dort unter dem Aktenzeichen XXX geführt. 4. Wie viele Videokameras gibt es am LAGeSo? Wer ist Betreiber dieser Kameras? Wer hatte Kenntnis vom Betrieb dieser Kamera oder hätte Kenntnis haben müssen ? Sind die Hinweispflichten nach dem Datenschutzgesetz beachtet worden? Zu 4.: In den für den Publikumsverkehr bestimmten Bereichen des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sind keine Videoüberwachungsanlagen installiert . 5. Wann wurde unter welchen Umständen das einschlägige Videomaterial der Polizei bekannt? Wann wurde es veröffentlicht? 6. Trifft es zu, dass den Ermittlungsbehörden von einer Sicherheitskraft des LAGeSo am 2.10. die Auskunft erteilt wurde, das Gelände sei nicht videoüberwacht? Inwiefern wurden diese Angaben überprüft? Gibt es eine Erklärung weshalb die Person unzutreffende Angaben machte? 7. Wann, wie oft und wie lange wurden Angehörige der Familie Mohameds vernommen? Ab wann wurde konkret von einem Verbrechen zum Nachteil des Jungen ausgegangen? Zu 5. – 7.:Diesbezüglich wird ebenfalls auf die Antwort zu 1. – 3. verwiesen. 8. Was entgegnet der Senat der Behauptung, zu Beginn der Ermittlungen sei die Polizei zunächst von einer vorgetäuschten Entführung durch die Familie ausgegangen ? Zu 8.: Grundlage für die Aufnahme der Ermittlungsarbeit durch die Polizei Berlin war die von der Kindesmutter erstattete Vermisstenanzeige. Zu Beginn der Ermittlungsarbeit lagen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die deliktische oder nicht-deliktische Ursachen für das Verschwinden des Mohamed in den Vordergrund gerückt hätten. In derart gelagerten Fällen ist es die Pflicht der Ermittlungsbehörden, in alle Richtungen zu ermitteln. 9. Wie viele Fälle von vorgetäuschter Kindesentführung mit dem Motiv der Sicherung eines Aufenthaltstitels gab es in Berlin jeweils in den Jahren 2011-2015? Zu 9.: Keine. Berlin, den 16. Dezember 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2015)