Drucksache 17 / 17 493 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 30. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2015) und Antwort Wie viele Beamte kehren Berlin den Rücken? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Versetzungen von Beamten aus Berlin in andere Bundesländer bzw. zum Bund gab es jeweils in den Jahren 2010-2015? (Bitte jeweils Gesamtzahl angeben , sowie eine Aufschlüsselung nach Dienststellen) 2. Zu welchen Dienstherren wurden die unter 1. abgefragten Beamten versetzt? 3. Wie viele Versetzungen von Beamten aus anderen Bundesländern nach Berlin gab es jeweils in den Jahren 2010-2015? (Bitte jeweils Gesamtzahl angeben, sowie eine Aufschlüsselung nach Dienststellen) 4. Von welchen Dienstherren kamen die unter 3. abgefragten Beamten? .. 8. In welchen Besoldungsgruppen wurden die unter 1. abgefragten Beamten vor ihrer Versetzung eingruppiert? Zu 1. bis 4. und 8.: Aufgrund des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages sind bei Dienstherrenwechseln zwischen Bund, Ländern und Kommunen jeweils pauschalierte Abfindungsbeträge für künftig anfallende Versorgungslasten fällig. Aus diesem Grunde liegen bei dem für die Umsetzung dieser Regelung zuständigen Landesverwaltungsamt entsprechende Erhebungen zu den jeweiligen Dienstherrnwechseln vom Land Berlin bzw. zum Land Berlin vor. Da diese Regelung wie zuvor beschrieben erst ab 2011 in Kraft getreten ist, existieren entsprechende Angaben dort auch erst ab diesem Zeitpunkt. Für 2015 existieren beim Landesverwaltungsamt noch keine verwertbaren Daten, da die jeweiligen Erstattungsforderungen nur teilweise vorliegen und noch bearbeitet werden müssen. Insofern beziehen sich die Erhebungen auf den Zeitraum von 2011 bis 2014. In den nachfolgenden Übersichten werden die Dienstherrenwechsel dargestellt, die nach Zu- und Abgängen sowie nach Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Dienstherrn (z.B. Sozialversicherungsträger) unterscheiden . Innerhalb der Länder wurde die Darstellung noch nach den einzelnen Bundesländern gegliedert. Versetzungen von Beamtinnen und Beamten von der/zur Berliner Verwaltung von 2011 bis 2014 Dienstherr Beschäftigte mit Dienstherrenwechsel 2011 2012 2013 2014 insgesamt Dienstherrenwechsel zum Land Berlin Insgesamt 362 307 290 263 1222 vom Bund 87 89 59 46 281 von Ländern 272 210 218 205 905 von Gemeinden 3 8 12 12 35 von sonst. Dienstherren - - 1 - 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 493 2 Dienstherrenwechsel vom Land Berlin Insgesamt 132 135 165 142 574 zum Bund 24 17 22 33 96 zu Ländern 101 106 125 96 428 zu Gemeinden 7 12 14 12 45 zu sonst. Dienstherren - - 4 1 5 Versetzungen von Beamtinnen und Beamten von der/zur Berliner Verwaltung von 2011 bis 2014 nach Bundesländern Dienstherr Beschäftigte mit Dienstherrenwechsel zum Land Berlin vom Land Berlin Insgesamt 905 428 Baden-Württemberg 76 34 Bayern 46 28 Brandenburg 137 94 Bremen 14 9 Hamburg 133 31 Hessen 68 19 Mecklenburg-Vorpommern 10 18 Niedersachsen 153 60 Nordrhein-Westfalen 127 34 Rheinland-Pfalz 33 14 Saarland 14 6 Sachsen 9 17 Sachsen-Anhalt 23 21 Schleswig-Holstein 53 33 Thüringen 9 10 Zu den Besoldungsgruppen liegen keine Erhebungen vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich bei der überwiegenden Anzahl der von den Ländern zum Land Berlin gewechselten Beamtinnen und Beamten um Lehrkräfte handelt. Bei den vom Bund zum Land Berlin gewechselten beamteten Dienstkräften handelt es sich hauptsächlich um ehemalige Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten. 5. Wie viele der unter 1. abgefragten Versetzungen fanden auf Antrag der betroffenen Beamten statt, wie viele wegen dienstlicher Bedürfnisse? 6. Wie viele der unter 3. abgefragten Versetzungen fanden auf Antrag der betroffenen Beamten statt, wie viele wegen dienstlicher Bedürfnisse? Zu 5. und 6.: Versetzungen von Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren dürfen grundsätzlich nur auf Antrag der betroffenen Dienstkräfte und somit auf freiwilliger Basis erfolgen. 7. Wie viele Anträge von Beamten auf Versetzung in andere Bundesländer bzw. zum Bund wurden jeweils in den Jahren 2010-2015 gestellt, wie viele davon wurden abgelehnt? Zu 7.: Hierüber liegen zentral keine Angaben vor. Es ist aber davon auszugehen, dass in nahezu allen Fällen den entsprechenden Anträgen stattgegeben wurde, soweit eine Dienstkraft im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einem anderen Dienstherrn ausgewählt wurde. Berlin, den 18. Dezember 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2015)