Drucksache 17 / 17 494 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 30. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2015) und Antwort Externe Katastrophenschutzpläne – beim Forschungsreaktor BER II und anderswo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Betriebe fallen unter die Ext- NotfallplanVO KatSG und sind somit verpflichtet externe Notfallpläne zu erstellen? Zu 1.: Die Verpflichtung zur Erstellung Externer Notfallpläne besteht für 11 Berliner Betriebe. 2. Wann wurden für diese Betriebe jeweils Pläne erstellt und wann erfolgte die letzte Überprüfung, Erprobung bzw. Überarbeitung nach §5 Abs. 2 ExtNotfallplan VO KatSG? Zu 2.: Die Externen Notfallpläne für 10 Betriebe in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden im Jahr 2006 erstellt. Seither gab es entweder keine Anlagenänderungen oder nur solche , die zu einer Verringerung des Gefahrenpotenzials der Betriebe geführt haben. Die letzte Aktualisierung der Externen Notfallpläne erfolgte im Jahr 2009 und beinhaltete redaktionelle Überarbeitungen . Die Erprobung der Externen Notfallpläne erfolgt entsprechend einer zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Jahr 2009 abgestimmten Verfahrensweise . Die letzte vollständige Erprobung war im Jahr 2011. Teilerprobungen durch die Berliner Feuerwehr fanden zuletzt im Jahr 2014 statt. Für den Berliner Erdgasspeicher, der in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung fällt, ist der Externe Notfallplan am 1. Juni 2005 in Kraft getreten. Überprüfungen bzw. Überarbeitungen haben nicht stattgefunden, da die im Notfallplan beschriebenen Risiken bzw. Wahrscheinlichkeiten möglicher Störfälle sich nicht verändert haben. Eine Teilüberprüfung hat 2013 durch die Berliner Feuerwehr stattgefunden . 3. Welche Behörden sind jeweils für die Erstellung, Überprüfung, Erprobung und Überarbeitung der Notfallpläne zuständig? Zu 3.: Die Externen Notfallpläne sind von der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Ordnungsbehörde zu erstellen , die zugleich Katastrophenschutzbehörde ist, vgl. § 3 Katastrophenschutzgesetz (KatSG). Für 10 Berliner Betriebe ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt federführend für die Erstellung , Überprüfung, Erprobung und Überarbeitung der Externen Notfallpläne zuständig. Für den Berliner Erdgasspeicher fällt die Zuständigkeit für die Erstellung, Überprüfung und Erprobung in den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung als Oberste Bergbehörde des Landes Berlin. 4. Für welche dieser Notfallpläne wurde bei Erstellung bzw. Änderung die Öffentlichkeit nach §4 ExtNotfallplan VO KatSG beteiligt? (Bitte jeweils letzte Beteiligung der Öffentlichkeit aufschlüsseln) Zu 4.: Für alle Entwürfe der im Jahr 2006 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellten Externen Notfallpläne wurden für die Dauer eines Monats in der Senatsverwaltung und im Bezirksamt ausgelegt , in dem der Betrieb gelegen ist. Zeitraum und Ort der Auslegung wurden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt und in der Berliner Morgenpost bekannt gegeben . Eine erneute Auslegung gab es seit 2006 nicht, da die Pläne nicht wesentlich geändert oder ergänzt wurden. Von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit betreffend den Erdgasspeicher im Jahr 2005. 5. Wurde für einzelne Notfallpläne eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht durchgeführt? Wenn ja: Wie begründet der Senat jeweils die Nicht-Beteiligung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 494 2 Zu 5.: Für alle wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 6. Wie ist das Verfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Erstellung und Änderung von Notfallplänen in Berlin organisiert? (Fristen, Veröffentlichung, Auswertung , …) Zu 6.: Die Öffentlichkeitsbeteiligung für die in eigener Zuständigkeit zu erstellenden Pläne erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind in § 4 der Verordnung über die externen Notfallpläne nach dem Katastrophenschutzgesetz (ExtNotfallplanVO KatSG) vorgegeben. Die Berliner Feuerwehr und die Polizei geben vorab diejenigen Teile in den Einsatzplänen an, die geheimhaltungsbedürftig und von der Veröffentlichung auszunehmen sind. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachte Bedenken und Anregungen wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ausgewertet und entsprechend berücksichtigt. Der Entwurf des Externen Notfallplans betreffend den Erdgasspeicher hat sowohl bei der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen als auch in den Bezirksämtern Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf in der Zeit vom 25.04. bis 27.05.2005 ausgelegen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachte Bedenken und Anregungen wurden von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ausgewertet und entsprechend berücksichtigt. 7. Welches Verbesserungspotential sieht der Senat bei der Durchführung entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligungen ? Zu 7.: Von den fachlich zuständigen Behörden wird derzeit kein Verbesserungspotential gesehen. 8. Wann wurden Öffentlichkeitsbeteiligungen bei Erstellung und Änderung des Katastrophenschutzplanes zum BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin durchgeführt? Zu 8.: Für eine Öffentlichkeitsbeteiligung an Erstellung und Änderung des Katastrophenschutzplans gibt es gemäß der bundesgesetzlichen Grundlage kein Erfordernis . Unabhängig davon hätte die zuständige Behörde Anregungen aus der Bevölkerung, z.B. bei der Einsichtnahme in die an bekannt gegebenen Stellen ausliegenden Exemplare, aufgenommen. 9. Wann wird die oben genannte Überarbeitung öffentlich ausgelegt? Zu 9.: Eine öffentliche Auslegung ist nicht vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 8). Die überarbeitete Fassung des Katastrophenschutzplans für die Umgebung des Berliner Experimentier- Reaktors (Forschungsreaktors BER II) wird im Laufe des ersten Quartals 2016 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 10. Ist im Rahmen der Überarbeitung des Katastrophenschutzplanes zum BER II vorgesehen, diesen unter Ausblendung personenbezogener und sicherheitsrelevanter Informationen im Internet verfügbar zu machen? Wenn Nein: Aus welchen Gründen wird auf diese Möglichkeit verzichtet? Zu 10.: Ja, dies ist vorgesehen. Berlin, den 16. Dezember 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2015)