Drucksache 17 / 17 500 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 01. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2015) und Antwort Bundesmittel für die Stiftung Stadtmuseum/Märkisches Museum – unter welchen Bedingungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wofür dürfen die „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen “ vom Deutschen Bundestag in Höhe von 250.000 EUR (2016) sowie die Verpflichtungsermächtigungen 2017-2025 in Höhe von 32,25 Mio. EUR für das Märkisches Museum konkret verwendet werden, - bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Investitionshöhe? Zu 1.: Das Volumen der Bundesbeteiligung entspricht den auf Landesseite geplanten Mitteln (je 32,5 Mio. €). Für das Gesamtprojekt Märkisches Museum / Marinehaus stehen somit 65 Mio. € zur Verfügung. Die bereits für 2016 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 250.000 € entsprechen der Landesfinanzierung für Planungs -, bzw. Bauvorbereitungsmittel. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann die bisher geplante Baumaßnahme konzeptionell deutlich erweitert werden. Märkisches Museum: Umfängliche und nachhaltige Sanierung des Märkischen Museums. Hier stehen durch die Bundesbeteiligung nun zusätzlich 5,5 Mio. € (38 Mio. € statt 32,5 Mio. €) zur Verfügung. Investitionsziele sind • Bauwerkssanierung und -modernisierung für einen nachhaltigen Substanzerhalt des kulturellen Erbes. • Modernisierung der technischen Infrastruktur für zeitgemäße Präsentationsformate • Optimierung der Raumorganisation für niedrigschwellige Nutzerorientierung • Aktivierung von Flächenressourcen zur Steigerung der Attraktivität Marinehaus: Der Großteil der Zuschüsse ist für die Herrichtung des Marinehauses vorgesehen. Hier stehen 27 Mio. € zur Verfügung, u.a. für • Herstellung von Präsentationsflächen • Herstellung von Produktionsflächen (Projekträume , Ateliers etc.) • Schaffung von Infrastruktur (Gastronomie, Veranstaltungsflächen ) für das Quartier 2. Ist perspektivisch eine Umverteilung der Investitionsmittel innerhalb der Stiftung Stadtmuseum möglich? Zu 2.: Die Abstimmung mit dem Bund über das weitere Vorgehen, die Klärung von Verfahrensfragen (z.B. Vorbereitung einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land) und die exakte Definition der Mittelverwendung wird im Jahre 2016 erfolgen. 3. Welche finanziellen und zeitlichen Verpflichtungen sind für das Land Berlin mit der Zusage der Bundesmittel verbunden? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. Der Bund stellt die finanziellen Mittel unter der Prämisse zur Verfügung, dass das Land Berlin sich in gleicher Höhe an den Kosten des Projektes beteiligt. 4. Wie setzt sich die Gesamtfinanzierung für den Investitionsbedarf des Märkischen Museums aus Landes-, Bundes-, Lotto- und ggf. weiteren Mitteln zusammen und wofür besteht bereits eine verlässliche vertragliche Grundlage (bitte auflisten mit Ausweisung der zeitlichen Staffelung)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 500 2 Zu 4.: Gesamtfinanzierungsbedarf: 65 Mio. € • Finanzierung Land Berlin • LOTTO-Stiftung: 10,3 Mio. € Die grundsätzliche Finanzierungszusage der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin liegt vor. • Land Berlin /Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten 22,2 Mio. € Im Haushalt 2016/2017 (EPl. 03, Kap. 0310, Titel 89444) sowie im Investitionsentwurf 2015-2019 ist eine Generalsanierung vorgesehen . Hierfür hat die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen weiteren Finanzierungsbedarf von 22,2 Mio. € ermittelt. Voraussichtlich Ende 2016 wird ein Bedarfsprogramm für das Gesamtprojekt zur Berücksichtigung in der Finanzplanung 2017-2021 vorgelegt • Bund 32,5 Mio. € Zuschuss / Kofinanzierung in Höhe von 50% der Gesamtkosten. Das weitere Vorgehen zur Veranschlagung im Bundeshaushalt 2017 bzw. die Fortschreibung der weiteren Finanzplanung des Bundes wird im Jahre 2016 erfolgen. 5. Was ist die aktuelle Vision der Stiftung Stadtmuseum für ihre Standortstruktur und wo besteht welcher Investitionsbedarf? Zu 5.: Der designierte Direktor der Stiftung Stadtmuseum , Paul Spies wird – wie am 30.11.2015 im Kulturausschuss ausgeführt – seinen Masterplan für die Stiftung Stadtmuseum Berlin bis Sommer 2016 vorlegen. Der Investitionsbedarf für die Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums und die Herrichtung des Marinehauses entspricht den unter Antwort zu Frage 4. gemachten Angaben. 6. Welche Rolle wird das Marinehaus zukünftig für die Stiftung Stadtmuseum einnehmen und werden die bereits erstellten Bau- und Ausführungsplanungen in Höhe von 3,3 Millionen Euro (Drs. 17/16716) eine Berücksichtigung finden (bzw. finden können)? Zu 6.: Mit der Herrichtung des Marinehauses soll das Märkische Museum am Traditions-standort ein bautechnisch modernes Pendant und konzeptionelle Ergänzung als künstlerischer Produktions- und Präsentationsort erhalten . Dabei ist eine für Besucherinnen und Besucher erfahrbare Verbindung beider Gebäude essentiell. Durch die gezielte konzeptionelle Verbindung und bauliche Herrichtung kann der Kernstandort neue Kraft entfalten. Die Stiftung Stadtmuseum wird damit künftig effektiver in die Lage versetzt werden, ihrem Auftrag nachzukommen : die Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Hauptstadt auf attraktive, universelle und authentische Weise über das, was Berlin ausmacht, zu informieren. Inwieweit einige Bestandteile der ursprünglichen Bauplanung für das Marinehaus berücksichtigt werden können, werden die weiteren Planungsschritte zeigen. 7. Wann wurden dem Berliner Senat die Bundesmittel zur Förderung des Investitionsbedarfs am Märkischen Museum erstmals in Aussicht gestellt? Zu 7.: Wie in anderen Politikfeldern gibt es auch in der Kulturpolitik einen intensiven Austausch zwischen der Landes- und Bundesebene. Die Verbesserung der räumlichen Infrastruktur des Stadtmuseums und insbesondere die Sanierung des architekturhistorisch überaus bedeutenden Märkischen Museums war dabei ein wiederkehrendes Thema. Konkret wurde ein mögliches Engagement des Bundes erstmals in Folge einer Begehung der Liegenschaft im Februar diesen Jahres mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Seiten der Stiftung und des Bundestages in Aussicht gestellt. 8. Hat der Berliner Senat bei den Vertragsverhandlungen mit dem neuen Direktor der Stiftung Stadtmuseum , Paul Spies, Mittel für investive Maßnahmen am Märkischen Museum in Aussicht gestellt und wenn ja in welcher Höhe? Zu 8.: Die Höhe verfügbarer Mittel für investive Maßnahmen am Märkischen Museum war in den Vertragsverhandlungen mit Paul Spies kein Thema. Paul Spies wurde jedoch darüber informiert, dass eine Sanierung und Modernisierung des Gebäudes geplant sei. Vom Land Berlin sind Planungskosten für die Sanierung des Märkischen Museums im Kapitel 0310 Titel 89444 veranschlagt . Im Landeshaushalt 2016 / 2017 und in der Finanzplanung 2015 bis 2019 sind Planungskosten i.H.v. 250.000 EUR in 2016, 500.000 EUR in 2017, 1 Mio. EUR in 2018 und 3 Mio. EUR in 2019 bereits enthalten. Außerdem liegt eine Finanzierungszusage der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin über den Betrag i.H.v. 10.300.000 € vor. Über die Gesamtkosten der Sanierung des Märkischen Museums (zusätzlicher Finanzbedarf von 22,2 Mio. EUR) wurde das Abgeordnetenhaus im Zuge der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Zur räumlichen Entwicklung der Stiftung Stadtmuseum Berlin“ (Drucksache 17/16716) sowie mit der Vorgangsnummer Kult 0204 bzw. der roten Nummer 2007 informiert. Diese sollen im Zuge der Fortschreibung der Finanzplanung und bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018 / 2019 Berücksichtigung finden. 9. Welchen Einfluss haben die Ergebnisse der Bundesförderung für die Jahre 2016 ff (inklusive Verpflichtungsermächtigungen bis teilweise 2025) für Kultureinrichtungen im Land Berlin auf die Verhandlungen des neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrags, welche Versprechen hat das Land Berlin gegenüber dem Bund bereits gemacht und welche Erwartung hat der Bund an das Land Berlin als Gegenleistung bereits gestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 500 3 Zu 9.: Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Verhandlungen des Hautstadtfinanzierungsvertrages. Dem Bund wurden keine Versprechen gemacht. Üblicherweise fördert der Bund in seiner Hauptstadt unter der Prämisse, dass das Land Berlin sich in gleicher Höhe an den Kosten des Projektes beteiligt. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)