Drucksache 17 / 17 501 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Baum und Christopher Lauer (PIRATEN) vom 30. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2015) und Antwort Videoüberwachung bei der S-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Der Senat teilt mit, dass für die Sicherheit auf Bahnhöfen der S-Bahn nicht die Landes- sondern die Bundespolizei zuständig ist. Frage 1: Welche S-Bahnhöfe sind seit wann mit Überwachungskameras ausgestattet? (Bitte aufschlüsseln nach S-Bahnhöfen und Zeitpunkt der Kamera-Installation.) Antwort zu 1: Die DB teilt dazu mit: „Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sog. „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei , die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz mit Videotechnik ausgestattet . Die beiden Systeme befinden sich momentan noch im Probebetrieb. Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, beispielsweise die Lage vor oder in Aufzügen auf-zeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt , ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der Zugabfertigung auf bisher 65 Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges , um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt sind. Eine Aufzeichnung dieser Kameras erfolgt derzeit nicht.“ Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der S-Bahnhöfe mit Videoüberwachung im Verhältnis zu der Gesamtzahl der S-Bahnhöfe im Land Berlin? Antwort zu 2: Die DB teilt dazu mit: „Der Anteil liegt bei ca. 30 %, ohne Berücksichtigung der Zugabfertigungskameras der S-Bahn Berlin.“ Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der S-Bahn-Züge, die mit Überwachungskameras ausgerüstet sind? Antwort zu 3: Die DB teilt dazu mit: „Das Wagenmaterial der S-Bahn Berlin GmbH ist nicht mit Videokameras ausgestattet.“ Frage 4: Wie hoch waren in den Jahren seit 2009 die Kosten der Videoüberwachung in S-Bahnhöfen und -zügen insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art und Höhe der Kosten .) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 501 2 Antwort zu 4: Die DB teilt dazu mit: „Die Kosten für die Videoüberwachung werden im Rahmen von Dienstleistungsverträgen intern erfasst und entsprechend vergütet.“ Frage 5: Aus welchen Mitteln wurden die in der Antwort auf Frage 4. genannten Kosten finanziert? Antwort zu 5: Die DB teilt dazu mit: „Die Kosten werden aus den Instandhaltungsbudgets finanziert.“ Frage 6: Welche unterschiedlichen Arten von Kameras (technische Spezifikationen, Bildauflösung etc.) und dazu gehöriger – dezentraler – Software werden für die Videoüberwachung bei der S-Bahn jeweils eingesetzt? (Bitte nach Anzahl und jeweiliger technischer Spezifikation aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Die DB teilt dazu mit: „Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsfälle und Erstellungszeiträume kommen auch verschiedene Kamerasysteme zur Anwendung.“ Frage 7: Werden bei der S-Bahn auch Überwachungskameras mit dazugehöriger – dezentraler – Software eingesetzt , die über Spezialfunktionen (z.B. Mustererkennung , Detektieren und Melden von bestimmten Situationen wie Aufenthalt in nicht erlaubt Bereichen, Aufenthalt über einen längeren Zeitraum) verfügen? a. Wenn ja, welche Funktionen weisen diese jeweils auf? b. Wenn ja, wo sind diese jeweils installiert? Antwort zu 7: Die DB teilt dazu mit: „Nein, im Bereich der S-Bahn sind solche Kamerasysteme nicht im Einsatz.“ Frage 8: An welchen weiteren S-Bahnhöfen ist zu welchem Zeitpunkt eine Installation von Überwachungskameras geplant? (Bitte aufschlüsseln nach S-Bahnhof und geplantem Zeitpunkt der Installation.) Frage 9: Welche S-Bahnhöfe wurden im Rahmen der in Drs. 17/12651 erwähnten Gespräche zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG für eine Installation neuer Überwachungstechnik ausgewählt? a. An welchen dieser S-Bahnhöfe soll welche Art von Überwachungstechnik installiert werden? b. Wann wird die Installation von Überwachungstechnik an den ausgewählten S-Bahnhöfen abgeschlossen ? c. Nach welchen Kriterien haben Bundespolizei und Deutsche Bahn AG neue S-Bahnhöfe für eine Installation von Überwachungstechnik ausgewählt? Antwort zu 8 und 9: Die DB teilt dazu mit: „Bis Mitte 2016 ist die Ausstattung von 82 S- Bahnhöfen mit Videoanlagen für die Zugabfertigung geplant. Das System „ZAT-FM“ befindet sich im Rollout , realisiert sind bereits 65 Stationen. Die Videokameras auf den Stationen Gehrenseestraße, Warschauer Straße und in Teilen auch die Bahnsteige in Ostkreuz werden zu einem späteren Zeitpunkt durch separate Projekte im Zuge laufender Bahnsteigerneuerungen bzw. -umbauten errichtet. Die Videoanlagen sollen Daten zukünftig für 48 Stunden speichern. Durch ein Ringspeicherverfahren wird das Löschen der Daten nach 48 Stunden gesichert, um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen. Voraussetzung für den Beginn der Aufzeichnung und damit die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Ermittlungsbehörden ist der Abschluss der laufenden datenschutzrechtlichen Prüfung des Verfahrens. Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der DB AG mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die Technik in den Jahren 2014 bis voraussichtlich 2023 modernisiert und ggf. den gemeinsamen Bedarfen angepasst . Grundlage für die Deutsche Bahn bildet hier die Sicherstellung der unternehmerischen Sicherheit für die Kunden und Nutzer der Bahnhöfe.“ Frage 10: In wie vielen Fällen in den Jahren seit 2009 hat die Polizei Berlin Videoaufzeichnungen von Kameras in S-Bahnhöfen oder –zügen angefordert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der Anforderungen von Videomaterial.) Antwort zu 10: Eine Videoüberwachung in S-Bahn- Zügen ist nicht vorhanden. Lediglich an einzelnen Kreuzungsbahnhöfen (S-/Regional-/Fernbahn) sind Videoüberwachungsanlagen installiert. Videoanforderungen der Polizei Berlin werden durch die zuständige Bundespolizeiinspektion bearbeitet. Statistische Daten über die Anforderung von Videodaten bei der Bundespolizei werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben. Frage 11: In wie vielen Fällen in den Jahren seit 2009 haben Videoaufzeichnungen von Kameras in S- Bahnhöfen oder –zügen eine Identifizierung von Täter/- innen ermöglicht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der Identifizierungen .) Antwort zu 11: Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben. Berlin, den 16. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)