Drucksache 17 / 17 503 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 01. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2015) und Antwort Wann beschließt der Senat seine „Strategie Parken in Berlin“ („Masterplan Parken“)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit Beschluss des Stadtentwicklungsplans Verkehr 2011 ist ein „Masterplan Parken“ bzw. eine „Strategie Parken in Berlin“ angekündigt, die erst im Sommer 2013, dann im Verlauf des Jahres 2015 (Drs. 17/15171) verabschiedet werden sollte. Wann wird der Senat seine „Strategie Parken in Berlin“ bzw. seinen „Masterplan Parken“ tatsächlich beschließen? Antwort zu 1: Die „Strategie Parken Berlin“ soll noch in dieser Legislaturperiode vom Senat beschlossen werden . Frage 2: Nach Senatsangaben liegt seit mindestens Dezember 2014 ein Entwurf für eine Senatsvorlage vor (Drs. 17/15171). Aus welchen Gründen und mit welchen Ergebnissen wird der Entwurf seit einem Jahr auf der Fachebene abgestimmt? Antwort zu 2: Es ist aufwändig, den Entwurf für diese Senatsvorlage auf der Fachebene abzustimmen. Darüber hinaus waren weitere Querbezüge zum Thema Parken zu berücksichtigen, die im Zuge der Abstimmung hinzu gekommen sind. Frage 3: Welche formalen Schritte zum letztlichen Beschluss einer „Strategie Parken in Berlin“ wurden bereits eingeleitet? Antwort zu 3: Im Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist der Entwurf für eine Senatsvorlage „Strategie Parken Berlin“ schlussgezeichnet . Zurzeit läuft das außerhäusige Mitzeichnungsverfahren , an dem drei Ressorts beteiligt sind (Senatsverwaltung für Finanzen; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung; Senatsverwaltung für Inneres und Sport). Frage 4: Wofür wurden die 30.000 bzw. 60.000 Euro ausgegeben, die im Haushaltsplan 2014/15, Kapitel 1270, Titel 54010, bereits für die Umsetzung des „Masterplan Parken“ bereitgestellt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen und Zeitpunkt der Umsetzung.) Antwort zu 4: In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 wurden keine Mittel aus dem Kapitel 1270, Titel 54010, zur Umsetzung der „Strategie Parken Berlin“ in Anspruch genommen. Frage 5: Wofür sollen die jeweils 40.000 Euro ausgegeben werden, die im Haushaltsentwurf für die Jahre 2016/17 für die Umsetzung einer „Strategie Parken in Berlin“ eingeplant sind? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen und Zeitpunkt der Umsetzung.) Antwort zu 5: Dies ist wesentlich abhängig vom Beschluss der Senatsvorlage. Bis jetzt gibt es noch keine Festlegungen, wofür die jeweils 40.000 Euro ausgegeben werden. Frage 6: Welche Ergebnisse liefert die Studie „Strategie Parken Berlin“, die die LK Argus GmbH in den Jahren 2011 bis 2014 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet hat, und wie bewertet der Senat die Ergebnisse? Antwort zu 6: Die Studie „Strategie Parken Berlin“ beinhaltet eine fundierte Auseinandersetzung mit dem bisher Erreichten, den Umsetzungshemmnissen und den Anforderungen an eine künftige Strategie zur Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung. Darüber hinaus wurde eine Recherche zum aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Deutschland vorgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 503 2 Die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und der vordringliche Handlungsbedarf wurden mit den Fachleuten aus der Verwaltung – vor allem aus den Bezirken – und den betroffenen Vereinen und Verbänden in mehreren Workshops diskutiert, vertieft und abgestimmt. Die Empfehlungen mündeten in vier Handlungsschwerpunkte. Die Arbeitsergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst und bildeten die Grundlage zur Formulierung der Senatsvorlage. Frage 7: Wurde die in Frage 6 genannte Studie veröffentlicht ? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Die Studie „Strategie Parken Berlin“ wurde nicht veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden in Form von Ergebnisprotokollen und eines Berichten festgehalten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bezirken sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu auch Antwort zur Frage 6. Frage 8: Wie bewertet der Senat die in der öffentlichen Ankündigung der Studie verzeichneten potenziellen Erweiterungsgebiete für die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum Berlin? Antwort zu 8: Im Rahmen der Studie wurden auch die Umrisse potenzieller Erweiterungsgebiete für die Parkraumbewirtschaftung grob identifiziert. Dies stellt aber noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Einrichtung weiterer Parkzonen dar. Sie sollen den Bezirken aber Hinweise geben, wo aus gesamtstädtischer Sicht detaillierte Vor-Ort-Untersuchungen sinnvoll und zielführend sind. Frage 9: Wie setzt sich der Senat gegenüber den Bezirken dafür ein, die Parkraumbewirtschaftung auf weitere Gebiete auszudehnen, um „Parksuchverkehr“ mit entsprechenden Lärm- und Schadstoffemissionen zu vermeiden und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen und das Fahrrad zu fördern? Antwort zu 9: Der vom Senat im März 2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr sieht die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete vor. Mit dem anvisierten Senatsbeschluss „Strategie Parken Berlin“ sollen vor allem die Zusammenarbeit zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksämtern zur Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung stringenter organisiert sowie die Einrichtung weiterer Parkzonen nach vergleichbaren Kriterien vollzogen werden. Frage 10: Welche Erweiterungsgebiete für die Parkraumbewirtschaftung sind aktuell geplant, und wann werden diese umgesetzt? Antwort zu 10: Die Bezirke treffen die Entscheidung über die Planung und Umsetzung weiterer Parkzonen. Frage 11: Welcher Anteil des öffentlichen Straßenraums in Berlin steht aktuell für das Parken privater Fahrzeuge zur Verfügung? Antwort zu 11: Dazu liegen keine Daten vor. Frage 12: Wofür werden die Netto-Erträge der Parkraumbewirtschaftung in Berlin von zuletzt mehr als 8 Mio. Euro im Jahr (Drs. 17/14985) verwendet? Antwort zu 12: Die Netto-Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung fließen wie die anderen Einnahmen in den Haushalt des Landes Berlin ein und werden im Rahmen der Haushaltsplanung der Bezirke verausgabt. Es gibt keine Zweckbindung der Netto-Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung . Frage 13: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die nach eigener Aussage durch KfZ-Stellplätze beeinträchtigte Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume zu verbessern, und um konkurrierenden Flächenansprüchen durch ÖPNV, Rad-, Fuß- und Wirtschaftsverkehr sowie durch Ansprüche auf Freiräume und Grünflächen den ihnen angemessenen Platz einzuräumen? Antwort zu 13: Die Bezirke sind für den ruhenden Verkehr zuständig. Die Hauptverwaltung gibt Anregungen für die Umgestaltung öffentlicher Räume, zum Beispiel zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr. Dies geschieht regelmäßig bei allen größeren Straßenbauprojekten , wie z. B. bei der Karl-Marx-Straße, der Müllerstraße oder der Turmstraße. Die Hauptverwaltung unterstützt dies auch finanziell bei einer Vielzahl von Anlässen, z.B. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, im Rahmen diverser Projekte zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie sowie mit Mitteln zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. In dem Zusammenhang werden Maßnahmen wie z. B. Gehwegvorstreckungen, Querungshilfen und Fahrradabstellanlagen finanziert, die die Bedingungen für den Fußverkehr verbessern, aber auch das verbotswidrige Parken an sicherheitsrelevanten Bereichen verhindern sollen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 503 3 Zur Aufwertung besonderer Straßenräume werden darüber hinaus u.a. auch Modellprojekte zu Begegnungszonen finanziert. Berlin, den 16. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)