Drucksache 17 / 17 518 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 02. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Elisabeth-Aue: Beton statt landwirtschaftlicher Flächen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass für die Entstehung von Boden, der landwirtschaftlich genutzt werden kann, tausende von Jahren vergehen müssen und der Boden daher ein hohes Gut ist? Welchen Stellenwert hat diese Tatsache für den Senat bei der Auswahl von Flächen für den Wohnungsbau? Antwort zu 1: Dem Senat ist der Wert des Bodens als Lebensgrundlage bewusst. Dem Senat ist auch bewusst, dass die Bereitstellung von Wohnraum als Daseinsvorsorge für alle Menschen in Berlin eine immense Herausforderung ist. Alle relevanten Belange sind im gesamtstädtischen Kontext und unter Beachtung alternativer Handlungsmöglichkeiten abzuwägen. Für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen gibt es eine besondere Begründungspflicht gemäß Baugesetzbuch. Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplans begründen allerdings die nunmehr begonnenen Untersuchungen. Frage 2: Wie ist der Stand der Erarbeitung des Kommunikationskonzepts für die Planung und Entwicklung der Bebauung der Elisabeth-Aue und wie soll insbesondere der Notwendigkeit einer höchstmöglichen Transparenz und Bürgerbeteiligung Rechnung getragen werden? Antwort zu 2: Das Kommunikationskonzept für die Elisabeth-Aue wird Anfang 2016 beauftragt. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Planungsprozess geschieht auf mehrfache Weise; u.a. 1. Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (I- SEK), 2. Im Rahmen künftiger Wettbewerbsverfahren, 3. Im Rahmen der förmlichen Bauleitplanung. Geeignete Formate – soweit diese nicht bereits gesetzlich vorgegeben sind – werden im Rahmen des Konzepts entwickelt. Bürgerinformationen sind bereits über die Veröffentlichung der Absichtserklärung und den Start des ISEK erfolgt. Frage 3: a) Wie ist der Stand der Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Elisabeth-Aue und Umgebung, das Ende August vom Senat ausgeschrieben wurde? b) Welche/r Bieter/in hat den Zuschlag erhalten? c) In welcher Form können sich Bürger/-innen und Verbände an der Erarbeitung des Konzepts beteiligen? d) In welcher Weise sollen die angrenzenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Konzept Berücksichtigung finden? e) Bis wann ist mit der Fertigstellung des Konzepts zu rechnen und in welcher Form ist eine Veröffentlichung geplant? Antwort zu 3: zu 3 a) und b) Mit den Arbeiten zum ISEK ist Anfang Oktober 2015 durch die Planergemeinschaft eG begonnen worden. zu 3 c) Voraussichtlich im Februar 2016 und nach den Sommerferien 2016 wird es Veranstaltungen und Workshops mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Verbänden geben. Zwischenzeitlich finden u.a. „Multiplikatorengespräche “ statt. zu 3 d) Im Januar 2016 wird mit der landschaftsökologischen Untersuchung begonnen, deren Leistungsbild auch mit den Naturschutzverbänden abgestimmt wurde. Die Ergebnisse werden in den Planungsprozess aufgenommen . zu 3 e) Die Ergebnisse des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts sollen voraussichtlich im Oktober 2016 vorliegen. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 518 2 Frage 4: a) Wie ist der Stand der Erarbeitung eines stadtentwicklungsplanerischen Grundkonzepts für die Elisabeth- Aue und Umgebung? b) In welcher Form können sich Bürger/-innen und Verbände an der Erarbeitung des Konzepts beteiligen? c) In welcher Weise sollen die angrenzenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Konzept Berücksichtigung finden? d) Bis wann ist mit der Fertigstellung des Konzepts zu rechnen und in welcher Form ist eine Veröffentlichung geplant? Antwort zu 4: zu 4 a) bis d) Das stadtentwicklungsplanerische Grundkonzept wird aus mehreren Fachuntersuchungen erarbeitet, die derzeitig bei Bezirk und Senat mindestens bis März 2016 in Bearbeitung sind. Die Entwicklung des Konzepts wird Bestandteil des ISEKs und seines Planungsprozesses . Frage 5: a) Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Natur- und Artenschutzgutachtens für die Elisabeth-Aue? b) Durch wen soll die Begutachtung erfolgen? c) In welcher Form können sich Bürger/-innen und Verbände an der Begutachtung beteiligen? d) Bis wann ist mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen und in welcher Form ist eine Veröffentlichung geplant? Antwort zu 5: zu 5 a) und b) Das Arten- und Naturschutzgutachten ist gerade in der Vergabe; daher kann noch kein Büro benannt werden. Im Januar 2016 wird mit den landschaftsökologischen Untersuchungen begonnen. Die Ergebnisse fließen in die ISEK-Bearbeitung ein. zu 5 c) und d) Die Untersuchungen laufen bis zum Herbst 2016. Die Ergebnisse werden voraussichtlich in geeigneter Form veröffentlicht. Frage 6: Wie, von wem, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Elisabeth-Aue zur Zeit genutzt? In welcher Form wurden die bisherigen Nutzer/- innen über die geplante Bebauung informiert? Ist eine Entschädigung der bisherigen Nutzer/-innen vorgesehen? Antwort zu 6: Im Rahmen vorhandener Verträge mit einer jährlichen Kündigungsfrist werden die Flächen durch zwei Landwirte bewirtschaftet. Eine formelle Information der Pächter über die Veröffentlichung der Absichtserklärung hinaus wird sinnvollerweise erst nach Klärung von zeitlichen Perspektiven erfolgen. Über eine Entschädigung bzw. entsprechende Ansprüche kann zum jetzigen Zeitpunkt nichts ausgesagt werden. Frage 7: Wie viele der geplanten 5.000 Wohnungen sollen a) für Menschen im Sozialleistungsbezug, b) Berechtigte für einen Wohnberechtigungsschein und c) für den freien Wohnungsmarkt vorbehalten sein? Antwort zu 7: Wie in der Absichtserklärung zur Elisabeth -Aue vereinbart, sollen die zwei städtischen Wohnungsbaugesellschaften etwa 50% des Nettobaulands zur eigenverantwortlichen Realisierung erhalten. Die anderen Teile des Nettobaulands werden an sonstige Gesellschaften und Genossenschaften verkauft. Unter Zugrundelegung des Berliner Baulandmodells ist davon auszugehen, dass zwischen 25% und 30% der Wohnungen im preisgünstigen Segment errichtet werden können. Eine weitere Aufteilung auf unterschiedliche Berechtigte im Wohnungsmarkt ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)