Drucksache 17 / 17 523 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Warum liegt hier eigentlich Bargeld? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Angesichts der Berichterstattung des Tagesspiegels vom 1. Dezember 2015 über den Verdacht des Diebstahls von rund 100.000 EUR in Bar durch einen Mitarbeiter des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf stellt sich die Frage , warum hält der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf „druckfrische“ Bargeldbestände in mindestens sechsstelliger Höhe vor? Zu 1.: Die Bezirkskassen sind die zentralen Kassen für Zahlungen an das Bezirksamt. Während der Öffnungszeiten können Barzahlungen (Ein- und Auszahlungen) direkt am Kassenschalter und/oder über Kassenautomaten erfolgen . Letztere bieten auch die Möglichkeit Zahlungen unbar (z.B. ec-Karte) zu leisten. Zur Sicherstellung des Dienstbetriebs in einer funktionierenden Bezirksverwaltung zählt auch deren Leistungsfähigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere wenn diese Ansprüche auf Zahlungen geltend machen. Um diese Zahlbarmachungen von Ansprüchen jederzeit garantieren zu können, werden neben den Geldern in den Automaten selbst zusätzliche Mittel in Reserve bereitgehalten. Der angesprochene Vorfall stellt einen Einzelfall dar. Für die Sicherheit der Kassen gibt es einheitliche Bestimmungen , die den anerkannten Sicherungsrichtlinien entsprechen. Die Aufsicht über ihre Bezirkskassen und deren Sicherheit nehmen die Bezirke eigenverantwortlich war. Im Rahmen der bezirklichen Kassenaufsicht wird auch die innere und äußere Sicherheit der Kassen geprüft. Das Ergebnis der regelmäßigen Kassenprüfungen ist zudem dem Rechnungshof anzuzeigen, dem ein weitergehendes Prüfungsrecht zusteht. 2. Sind in den 11 weiteren Bezirken ähnliche Bargeldbeständige vorhanden? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Zu welchem Zweck und in welcher Höhe halten die die einzelnen Bezirksverwaltungen Bargeldbestände vor? Zu 3.: Für Auszahlungen und Wechselgeld. Es werden aber auch Gelder in bar eingenommen, wie z.B. für Gebühren der Leistungen der Bürgerämter, deren Einzahlungsnachweis (für die weitere Bearbeitung) umgehend benötigt wird. 4. Welche Aufgaben der Bezirke und bezirklichen Ämter werden direkt mit den Bargeldbeständen der Bezirke wahrgenommen? Zu 4.: Keine Bürgerin und kein Bürger ist verpflichtet ein Konto nachzuweisen. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Ein- und Auszahlung an den Standorten. In bestimmten Fällen (z.B. Soforthilfen) bieten sich zudem fast ausschließlich Barzahlungen an. 5. Gibt es Alternativen zur Verwendung von größeren Mengen Bargeld in diesen Bereichen? Zu 5.: Die Berliner Verwaltung ist bestrebt, aus Gründen der Sicherheit, aber auch aus arbeitsorganisatorischen Gründen, den Verkehr mit Bargeld so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Zahlungen – wenn irgend möglich – bargeldlos zu leisten. Zudem wird das Angebot an Dienstleitungen über das Internet mit entsprechenden Zahlungsmöglichkeiten (E-Payment) weiter ausgebaut. Kontounabhängige Zahlungen müssen jedoch gewährleistet bleiben (nicht jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen festen Wohnsitz und damit ein Konto). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 523 2 6. Haben sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 6.: Nein. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)