Drucksache 17 / 17 532 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 03. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Wer besucht Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Tagesgäste in Berlin in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Zu 1.: Eine Grundlagenstudie „Tagesreisen der Deutschen “ wurde durch das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr e. V. (dwif) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zuletzt 2012/13 durchgeführt. Demnach zählt Berlin 105,7 Mio. Tagesreisen pro Jahr. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Herkunft und den Reiseanlass der Berliner Tagesgäste? Zu 2.: Eine detaillierte Auswertung über die Herkunft der Tagesgäste liegt für Berlin nicht vor. In der Grundlagenstudie „Tagesreisen der Deutschen“ wurden als Hauptanlass der Tagesreisen • Verwandten- und Bekanntenbesuche • Einkaufsfahrten • Ausübung einer speziellen Aktivität und Besuch von Sehenswürdigkeiten ermittelt. 3. Welche Verkehrsmittel werden von den Tagesgästen genutzt? Zu 3.: Laut Auskunft des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg werden hierzu keine Daten erhoben. 4. Wie hat sich die Anzahl der Übernachtungsgäste in Berlin in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Zu 4.: Im Jahre 2010 zählte Berlin 20.795.643 Übernachtungen , im Jahre 2014 28.688.683 Übernachtungen – eine Steigerung von rund 38%. Von Januar bis September 2015 (weitere Daten liegen noch nicht vor) sind 22.774.354 Übernachtungen zu verzeichnen. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Herkunft dieser Gäste? Zu 5.: Die Top-10-Herkunftsländer in Bezug auf die gezählten Übernachtungen waren von Januar bis September 2015: Deutschland 12.476.692 Übernachtungen (ÜN) Vereinigtes Königreich 1.102.665 (ÜN) Italien 737.317 (ÜN) Spanien 634.805 (ÜN) Niederlande 614.473 (ÜN) Dänemark 490.573 (ÜN) Schweiz 484.910 (ÜN) Frankreich 459.051 (ÜN) Schweden 352.291 (ÜN) Österreich 294.897 (ÜN). 6. Wie viele der Übernachtungsgäste waren aus dienstlichen oder beruflichen Gründen in Berlin? Zu 6.: Dazu liegen keine repräsentativen Zahlen vor, da dieses Merkmal in der Beherbergungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg nicht erhoben wird. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Alter, Geschlecht , Ausgabeverhalten, bevorzugte besuchte Einrichtungen (Kultur, Museen, Sportstätten u.ä.) der Übernachtungsgäste ? Zu 7.: Der Qualitätsmonitor Deutschland-Tourismus – eine deutschlandweite Gästebefragung von Urlaubsgästen und Geschäftsreisenden – wurde 2007 von der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. ins Leben gerufen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt seit Beginn durch die dwif-Consulting GmbH. Eine aktuelle Befragung (2015/2016) läuft derzeit, Ergebnisse sind ab Herbst 2016 zu erwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 532 2 8. Welche Beherbergungsstätten (Hotels nach Größe, Hostels, Jugendherbergen, Pensionen, Ferienwohnungen u.a.m.) werden durch die Übernachtungsgäste Berlin in welcher Größenordnung gebucht? Zu 8.: Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat für Januar bis September 2015 folgende Angaben über die gebuchten Beherbergungsstätten erhoben: Hotels 11.979.088, Hotels garnis 6.756.265, Gasthöfe 30.450, Pensionen 410.329, weitere Beherbergungsstätten 3.598.222, Campingplätze 98.093. 9. Welche Verkehrsmittel werden von den Berliner Übernachtungsgästen benutzt? Zu 9.: Laut Auskunft des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg werden die von Übernachtungsgästen benutzten Verkehrsmittel nicht erfasst. Berlin, den 09. Dezember 2015 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)