Drucksache 17 / 17 533 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 01. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Datenschutz in Wohnheimen für Asylsuchende Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und durch wen wird bei den Betreiberinnen und Betreibern von Flüchtlingsunterkünften kontrolliert, dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung (z.B. Bewegungsdaten der Bewohnerinnen und Bewohner, Erhebung und Speicherung von Besucherdaten) eingehalten werden ? 2. Wie kommen Betreiberinnen und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften ihrer Anzeigepflicht nach, wenn Video-Überwachung in ihrem Heim eingesetzt wird? 3. In wie vielen Flüchtlingsunterkünften wird welche Anzahl von Videokameras zu welchem Zweck eingesetzt (bitte auflisten)? 4. Welche Regelungen werden mit den Betreiberinnen und Betreibern von Flüchtlingsunterkünften getroffen, damit die Informationspflicht gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern gesichert ist, wenn Videokameras zur Überwachung im Objekt eingesetzt werden? Zu 1. bis 4.: In den im Land Berlin für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte geltenden und für die Betreiberinnen und Betreiber verbindlichen Qualitätsanforderungen ist geregelt, dass sämtliche öffentlichrechtlichen Verpflichtungen und Vorschriften in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Unterkünften eingehalten werden müssen und sich die Betreiberinnen und Betreiber grundsätzlich eigenständig und eigeninitiativ mit den zuständigen Behörden abstimmen. Diese Vorgaben gelten auch für datenschutzrechtliche Bestimmungen. Gleichwohl hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales den Jahresbericht 2014 des Berliner Datenschutzbeauftragten im Mai 2015 zum Anlass genommen, in einem an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gerichteten Schreiben auf die Beachtung von datenschutzrechtlichen Aspekten beim Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge hinzuweisen. In diesem Schreiben wurde u. a. ausgeführt , dass die Speicherung der Daten von Bewohnerinnen und Bewohnern - etwa durch das elektronische einlesen („scannen“) von Heimausweisen - nur so lange rechtmäßig ist, wie die erfassten Daten für die Abrechnung mit dem Kostenträger benötigt werden, und dass die Löschung von Besucherdaten sicherzustellen ist, sobald die Besucherin bzw.der Besucher die Unterkunft wieder verlassen hat. Ferner wurde klargestellt, dass eine zeitlich unbegrenzte, dauerhafte Videoüberwachung der Innenräume ohne konkrete Zwecke unzulässig ist. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass Betreiberinnen und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften zukünftig die beabsichtigte Installation einer Videoüberwachungsanlage dem LAGeSo anzeigen und dabei sowohl die konkreten Gründe für diese Maßnahme (im vorgenannten Sinne) als auch die überwachten Bereiche der Einrichtung benennen sollen , damit das LAGeSo im Rahmen der Qualitätssicherung überprüfen kann, ob die Maßnahme mit den datenschutzrechtlichen Regelungen vereinbar ist. Das LAGeSo wurde gebeten, diese Hinweise unverzüglich allen Betreiberinnen und Betreibern von Berliner Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Aufnahmeeinrichtungen ) mit der Bitte um Beachtung in geeigneter Weise bekannt zu machen und dies auch bei der Inbetriebnahme neuer Einrichtungen zu berücksichtigen. Das LAGeSo hat bestätigt, die Betreiberinnen und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften entsprechend zu beraten . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 533 2 Es ist beabsichtigt, die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte insoweit zu ergänzen und diese Aspekte dann auch in den Prüfumfang bei den Begehungen im Rahmen des laufend fortentwickelten Qualitätsmanagements aufzunehmen. Dies wird auch eine Übersicht über die mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestatteten Einrichtungen erlauben, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt – in Ermangelung einer diesbezüglichen Statistik bei der Berliner Unterbringungsleistelle (BUL) – nicht erstellt werden kann. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)