Drucksache 17 / 17 539 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 02. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Gesundheitsschutz für Asylsuchende (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele nicht (vollständig) registrierte Asylsuchende gibt es nach Kenntnis des Senats derzeit in Berlin, die somit keinen Behandlungsschein und keinen Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben? 2. Wie ist die gesundheitliche Versorgung der nicht (vollständig) registrierten Asylsuchenden an den LA- GeSo-Standorten (Turmstraße, Kruppstraße, Bundesallee) sowie in den Unterkünften jeweils sichergestellt? Handelt es sich dabei jeweils eine medizinische oder eine sanitäts- / rettungsdienstliche Versorgung? 3. Für welche Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Notund Gemeinschaftsunterkünfte gibt es seit wann abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen mit nahegelegenen Krankenhäusern zur gesundheitlichen Versorgung der Bewohner/-innen in welchem Leistungsumfang jeweils? (Bitte nach Unterkunft, Beginn der Kooperation, Leistungsumfang und Krankenhaus aufschlüsseln.) a. Wie viele Behandlungsfälle gab es jeweils in den Monaten seit Juli 2015 bzw. seit Beginn der Kooperation? 4. Für welche Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Notund Gemeinschaftsunterkünfte gibt es seit wann abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Ärzt/-innen zur medizinischen Versorgung der Bewohner/-innen mit welchem Leistungsumfang jeweils? (Bitte nach Unterkunft, Beginn der Kooperation, Leistungsumfang und Anzahl der Ärzt/-innen aufschlüsseln.) a. Wie viele Behandlungsfälle gab es jeweils in den Monaten seit Juli 2015 bzw. seit Beginn der Kooperation? 5. Mit welchen Betreibern ist für welche Unterkünfte die gesundheitliche Versorgung der Bewohner/-innen im Betreibervertrag oder in anderer Form geregelt? Handelt es sich dabei jeweils um eine medizinische oder eine sanitäts-/ rettungsdienstliche Versorgung? (Bitte nach Unterkunft, Betreiber und Leistungsumfang aufschlüsseln .) Zu 1. bis 5.: In der Zeit vom 15.10. bis zum 10.12.2015 wurden 15.836 Personen (Personen mit grauem oder weißem Bändchen) in der Turmstraße 22 in einer Excel-Liste erfasst, von denen bis zum 10.12.2015 insgesamt 8.659 Menschen am Standort Bundesallee registriert wurden. Davon wurden 3.490 Personen in andere Bundesländer weitergeleitet. Es ist folglich davon auszugehen, dass sich noch 7.177 nicht registrierte Personen (mit grauem oder weißem Bändchen) im Land Berlin aufhalten . In den Unterkünften des Landes Berlin wohnen darüber hinaus jedoch weitere noch nicht registrierte und nicht erfasste Personen, die auch noch kein graues oder weißes Bändchen erhalten haben. Zur Anzahl dieser Personen liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Unabhängig von der Registrierung hat sich der Senat darauf verständigt, auch für diesen Personenkreis die medizinische Versorgung zu übernehmen. An den Standorten Turmstraße und Bundesallee ist die medizinische Versorgung jeweils vertraglich durch die Charité – Universitätsmedizin Berlin – sichergestellt. Die Versorgung mit Medikamenten wird über in der Nähe liegende Apotheken gewährleistet. Notwendige Behandlungsfälle aus der Kruppstraße werden aufgrund der räumlichen Nähe vom Medipoint in der Turmstraße versorgt . In der Turmstraße sind zudem ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Hebammen im Einsatz. Die Caritas koordiniert die medizinische Versorgung. Hinzu treten entsprechende Medipoints in Standorten der Notunterbringung wie in der Glockenturmstraße , Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne und am Flughafen Tempelhof, in denen zum Teil auch Ehrenamtliche tätig werden. Mit Stand vom 11.12.15 gab es in Berlin 134 Objekte, in denen rund 40.000 Flüchtlinge untergebracht werden. Daten zu allen Einrichtungen, aufgeschlüsselt nach Unterkunft , Betreiber/in und Behandlungsfällen und Leistungsumfang sind nicht verfügbar, zumal sie fortwährenden Veränderungen unterworfen sind. Aktuell bereitet die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 539 2 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zunächst für die Einrichtungen mit mehr als 500 Personen vertragliche Vereinbarungen zur medizinischen Versorgung von Asylsuchenden vor. Der Vertrag für den Standort Tempelhofer Feld ist bereits geschlossen. Nun werden Schritt für Schritt Verträge für weitere Großunterkünfte folgen. Auch für die kleineren Unterkünfte werden vertragliche Regelungen angestrebt. Die Grundlagen dafür werden derzeit vorbereitet. Die Umsetzung wird ab Januar 2016 erfolgen. 6. Seit wann erarbeitet der Senat ein generelles Konzept für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Berlin, wie ist der aktuelle Arbeitsstand und wann soll es vorliegen? (Bitte Zeitplan und Umfang des Konzepts erläutern.) Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erarbeitete von Ende September bis Ende November ein Konzept zur medizinischen Versorgung von Asylsuchenden in Berlin, welches derzeit abgestimmt wird. Parallel dazu erfolgen nach Möglichkeit die ersten Schritte der Umsetzung des Konzeptes. 7. Wie viele medizinische sowie sanitäts-/ rettungsdienstliche Behandlungsfälle gab es in den Monaten seit Juli 2015 bzw. seit Eröffnung jeweils an den LAGeSo- Standorten (Turmstraße, Kruppstraße, Bundesallee)? Zu 7.: Es liegen lediglich Angaben zur Turmstraße vor. Dort wurden von den Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern der Johanniter vom 10.08.2015 bis zum Beginn der Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch die Charité Ende Oktober 2015 von den Johannitern 900 Konsultationsfälle verzeichnet. Die von der Caritas betreuten ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte untersuchten und behandelten im selben Zeitraum 4.019 Patientinnen und Patienten, wovon mehr als 42 % der Behandlungsfälle auf Atemwegserkrankungen und grippeähnliche Symptome zurückzuführen waren. 8. Wie viele erkrankte Asylsuchende wurden seit Eröffnung der Notunterkunft Flughafen Tempelhof Hangars in die Rettungsstellen der umliegenden Krankenhäuser gebracht? Zu 8.: Im Zeitraum vom 24.10.2015 bis zum 08.12.2015 (16.30 Uhr) haben nach Angabe des Leistungserbringers 527 Krankentransporte aus der Unterkunft am Tempelhofer Feld in Krankenhäuser stattgefunden . Im selben Zeitraum gab es darüber hinaus 294 Krankentransporte von Krankenhäusern zurück in die Unterkunft . 9. Wie ist in denjenigen Notfällen, bei denen Asylsuchende aus Notunterkünften in die Rettungsstellen der umliegenden Krankenhäuser gebracht werden, die Finanzierung geregelt? Zu 9.: Die Transporte erfolgen je nach Art des Einsatzes über die Feuerwehr oder über Krankentransportunternehmen . Ist eine Asylsuchende oder ein Asylsuchender aus einer Notunterkunft in einer Rettungsstelle behandelt worden, wird im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) der Leistungsanspruch geprüft und bestätigt. Die Krankenhäuser rechnen danach direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. 10. Erfolgt am Bahnhof Schönefeld eine medizinische oder sanitäts-/rettungsdienstliche Versorgung der Geflüchteten , die mit Sonderzügen ankommen? Wie viele Behandlungsfälle gab es jeweils in den Monaten seit September 2015? Zu 10.: Geflüchtete, die mit Sonderzügen am Bahnhof Schönefeld ankommen, werden vor Ort medizinisch oder sanitäts-/rettungsdienstlich versorgt. Seit dem 10.09.2015 wurden nach entsprechender Entscheidung der Notärztin oder des Notarztes insgesamt 133 Personen, davon 52 männliche Personen, 28 weibliche Personen und 53 Kinder direkt vom Bahnhof Schönefeld zur Behandlung in Krankenhäuser gebracht. Berlin, den 21. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2015)