Drucksache 17 / 17 540 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 02. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Rente für Gefangene – Stand der Arbeit des Strafvollzugsausschusses Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind Arbeitsweise, Zeitplan und Zusammensetzung des Strafvollzugsausschusses bzw. des entsprechenden Untergremiums, das am 17./18. Juni 2015 von der Justizministerkonferenz beauftragt wurde, „Grundlagen und Auswirkungen“ der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung zu prüfen? Zu 1.: Der von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister um Prüfung gebetene Strafvollzugsausschuss der Länder hat eine für alle Bundesländer offene Arbeitsgruppe gebildet, in der auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertreten ist. Die konstituierende Sitzung dieses Gremiums fand am 8. Oktober 2015 statt. Spezielle Aspekte werden arbeitsteilig durch Mitglieder der Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Sozialrechts- und Rentenrechtsexpertinnen sowie -experten einzelner Sozialministerien der Länder parallel bearbeitet , bevor eine zweite Arbeitsgruppensitzung - voraussichtlich im Januar 2016 - stattfindet. Der weitere Zeitplan sieht eine Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Bund vor, die sich zur Mitwirkung an der Prüfung spezifisch rentenversicherungsrechtlicher Aspekte bereit erklärt hat. Der Abschluss des Arbeitsauftrags wird für das Jahr 2016 angestrebt. Die Arbeitsgruppe wird dem Strafvollzugsausschuss der Länder berichten. Dieser wird den Bericht prüfen und anschließend der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorlegen. 2. Wer ist Mitglied im Strafvollzugsausschuss bzw. im entsprechenden Untergremium, das am 17./18. Juni 2015 von der Justizministerkonferenz beauftragt wurde, „Grundlagen und Auswirkungen“ der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung zu prüfen? Zu 2.: Mitglied der Arbeitsgruppe sind die Landesjustizverwaltungen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg , Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wie in der Antwort zu Frage 1. mitgeteilt, sind in die Arbeitsgruppe auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Vertreterinnen und Vertreter einzelner Sozialministerien einbezogen . 3. Nach welchen Kriterien und nach welchen Vorgaben prüft der Strafvollzugsausschuss die „Grundlagen und Auswirkungen“ der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung? Zu 3.: Der Arbeitsgruppe obliegt es, die tatsächlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekte der Thematik anhand sachorientierter Kriterien zu erarbeiten und darzustellen . Für den Prüfauftrag gibt es weder methodische noch inhaltliche Vorgaben. 4. In welcher Form, mit welcher Position und mit welchen Zielen bringt sich das Land Berlin in dieses Gremium ein? Zu 4.: Das Land Berlin wird in der vom Strafvollzugsausschuss der Länder eingerichteten Arbeitsgruppe durch die Strafvollzugsabteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vertreten. Der Senat vertritt die Position, dass eine ausgewogene Entscheidung angesichts der Komplexität der Thematik eine gründliche und sorgfältige Vorbereitung voraussetzt. Übereinstimmendes Ziel aller Teilnehmenden ist eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen und Auswirkungen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung, um damit die Grundlage für eine sachgerechte Abwägung der betroffenen Interessen und eine anschließende Diskussion im politischen Raum vorzubereiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 540 2 5. Gibt es bereits erste Ergebnisse bzw. wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Zu 5.: Ergebnisse werden nach Abschluss der Prüfung voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres vorliegen . 6. Ist eine Befragung von Straffälligenhilfsorganisationen und Gefangenenorganisationen (Gewerkschaften, Gefangenenmitverantwortungen) im Rahmen der Arbeit des Strafvollzugsausschusses vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? 7. Hat Berlin eine Befragung von Straffälligenhilfsorganisationen und Gefangenenorganisationen im Rahmen des Strafvollzugsausschusses beantragt? Wenn nein, warum nicht? Zu 6. und 7.: Da es wie in Antwort zu 3. beschrieben, keine methodischen und inhaltlichen Vorgaben gibt, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen, in welcher Form die Erfahrungen und Erkenntnisse der genannten Organisationen einbezogen werden. 8. Ist eine Befragung von sonstigen Organisationen oder Expertinnen und Experten im Rahmen der Arbeit des Strafvollzugsausschusses vorgesehen? Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen. 9. Hält der Senat an seiner Auffassung in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage (Drs. 17/16697) fest, in der er eine pauschal unterstellte mangelhafte Erwerbsbiographie als Begründung für die Nichteinbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung heranzieht? Zu 9.: In der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16697 hat der Senat auf die Frage geantwortet, ob sich Altersarmut bei ehemaligen Strafgefangenen verhindern lasse, wenn die Vollzugsanstalten Rentenversicherungsbeiträge für diejenigen Gefangenen entrichten, die während der Inhaftierung in einem anstaltseigenen Betrieb beschäftigt sind oder ausgebildet bzw. qualifiziert werden. Die Antwort lautete seinerzeit: „Ob und inwieweit sich Nichteinbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich negativ auswirkt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und bedarf einer höheren Betrachtung . Die entscheidende Ursache für eine etwaige spätere Altersarmut dürfte in vielen Fällen weniger auf die fehlende Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung während der Inhaftierung zurückzuführen sein sondern vielmehr auf die Erwerbsbiographie der Gefangenen insbesondere mit Zeiten der Arbeitslosigkeit außerhalb des Vollzuges.“ Es ist nach wie vor Auffassung des Senats, dass es - wie von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen - zunächst einer näheren Betrachtung der Grundlagen und Auswirkungen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung bedarf, bevor Aussagen über eine etwaige Vermeidung von Altersarmut getroffen werden können. Berlin, den 14. Dezember 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)