Drucksache 17 / 17 545 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 03. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2015) und Antwort Unterbringung geflüchteter Menschen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und seit wann ist die BIM in die Prüfung der Eignung von Grundstücken und Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen eingebunden? Wie und seit wann ist die BIM in die Entscheidung zur Nutzung von Grundstücke und Gebäude für die Unterbringung eingebunden ? Wie und seit wann ist die BIM in die Prüfung der BimA-Liste eingebunden? Zu 1.: Im Februar 2015 hat die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ein Projekt aufgesetzt , in dessen Rahmen die Ertüchtigung landeseigener Liegenschaften zu Flüchtlingsunterkünften geprüft und vorbereitet werden soll. Ziel war es, ein sogenanntes landeseigenes Sockelportfolio aufzubauen. Im August 2015 hat die BIM auf die veränderte Lage mittels Gründung einer eigenen „Taskforce“ zur Akquise und Inbetriebnahme von sofort verfügbaren Notunterkünften reagiert . Die Liste der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwalteten Objekte (BImA-Liste) wurde im September von der BIM vorgeprüft und das weitere Prüfprozedere mit der BImA abgestimmt. Während die BIM für die Prüfung und Qualifizierung der bebauten Liegenschaften zuständig ist, erfolgt die Prüfung von unbebauten Liegenschaften hinsichtlich ihrer Eignung als Standort für Modulare Flüchtlingsunterkünfte durch das LAGeSo. 2. Welche Kriterien spielen mit welcher Gewichtung bei der Prüfung von Grundstücken und Gebäuden eine Rolle? Zu 2.: Für die Prüfung von Gebäuden hinsichtlich ihrer Eignung als Flüchtlingsunterkunft wurden - nachdem sich in der zweiten Jahreshälfte 2015 die Zuzugszahlen nochmals stark erhöht hatten - in Abstimmung mit dem LAGeSo zwei Hauptkriterien zu Grunde gelegt, nämlich (erstens) die Dauer bis zur Inbetriebnahme und (zweitens) eine ausreichende Größe (d. h. mindestens 200 Plätze). Aus einer sich hieraus ergebenden Priorisierung werden die Standorte weiter geprüft und Kriterien wie Funktionalität , Herrichtungsaufwand und Wirtschaftlichkeit erhoben und bewertet. 3. Wird die soziale Infrastruktur (z.B. Schulen, Kitas) in der Umgebung von Grundstücken und Gebäuden für die Eignung für Unterkünfte einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht und werden Flüchtlinge/ Flüchtlingsunterkünfte in der Planung von Schul- und Kitaplätzen berücksichtigt? Zu 3.: In die Bewertung der Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung als Standort für Modulare Flüchtlingsunterkünfte fließen folgende Faktoren des Mikrostandortes ein: Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Einkaufsmöglichkeiten, Distanz zu einer Grundschule , Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhausnähe. Für die Planung von Schulplätzen werden die vom LAGeSo an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft monatlich gesandten Zahlen über die Belegung der Unterkünfte zu Grunde gelegt. Diese werden in eine Statistik eingepflegt, in der alle Schulen des Umfeldes der Unterbringung verzeichnet sind. Als Prinzip gilt, eine wohnortnahe Beschulung in Willkommensklassen oder Regelklassen insbesondere für Schüler/innen im Grundschulalter zu ermöglichen. Diese Statistik wird monatlich aktualisiert an die Regionen weitergegeben. In regelmäßigen Planungsgesprächen zwischen der vorgenannten Senatsverwaltung, regionalen Schulaufsichten und bezirklichen Schulämtern werden die vorhandenen Schulplatzkapazitäten überprüft und ggf. angepasst. Die aktuelle Kindertagesstättenentwicklungsplanung (Kitaentwicklungsplanung; dazu wird auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 545 2 29.04.2015 zur Roten Nummer 1277 E verwiesen) prognostiziert auf Basis einer mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS BB) abgestimmten „angepassten Datengrundlage 2014-2016“ einen stark steigenden Platzbedarf. In die Ermittlung der angepassten Datengrundlage sind die durchschnittlichen Steigerungsraten der Jahre 2011 bis 2013 sowie die prognostizierten Steigerungsraten der Jahre 2014 bis 2016 der bisherigen Bevölkerungsprognose (obere Variante) gemittelt eingeflossen. Ausgangsgröße war das Bevölkerungs- Ist zum 31.12.2013 gemäß Einwohnermelderegister. Die dort ausgewiesene Bevölkerungszahl für die Kinder im Alter von null bis unter sieben Jahren berücksichtigt auch Kinder in Flüchtlingsunterkünften, sofern sie zum Zeitpunkt der Erhebung bereits gemeldet waren. Insofern berücksichtigt die vorliegende Kitaentwicklungsplanung die Gruppe Flüchtlingskinder dem Grunde nach sowohl bezogen auf die Basiszahl der Einwohner/innen der Zielgruppe der Kinder null bis unter sieben Jahre als auch bezogen auf die Steigerungsraten. Gleichwohl ist festzustellen , dass die Planung den starken Anstieg der Zahl der Kinder im Alter von null bis unter sieben Jahren mit Flüchtlingshintergrund im Verlauf des Jahres 2015 sowie die mögliche Fortsetzung dieser Entwicklung im Jahr 2016 nicht abbildet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beabsichtigt deshalb, diesen Aspekt im Rahmen der vorgesehenen Überarbeitung der Kitaentwicklungsplanung auf Basis der avisierten neuen Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu Beginn des Jahres 2016 mit aufzunehmen. Neben der Zahl der Flüchtlingskinder in der relevanten Altersgruppe ist dabei auch die absehbar zu erwartende steigende Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten zu beachten, die u. a. durch die geplanten Sprungbrettangebote in Flüchtlingseinrichtungen unterstützt werden soll. Neben der Planung der erforderlichen Platzkapazitäten wird der Aspekt auch im Bedarfsatlas 2016 abgebildet. Hier wird ergänzend zur bisherigen regionalen Bedarfsberechnung auch die Zahl der Flüchtlingsunterkünfte in einer Bezirksregion (BZR) ausgewiesen, um den spezifischen Bedarf abzubilden. 4. Wie viel Personal ist derzeit bei der BIM für die Prüfung von geeigneten Grundtücken und Gebäuden für Unterkünfte eingesetzt? Zu 4.: Bei der BIM werden derzeit 40 Arbeitsplatzkapazitäten für die Prüfung, Entwicklung, Verhandlung, Umsetzung und Inbetriebnahme aus den Bereichen Portfoliomanagement , Property Management, Baumanagement , Recht und Einkauf eingesetzt. 5. Welche Gebäude sind im Jahr 2015 geprüft worden ? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln, Adresse, Eigentümer , Zeitpunkt und Ergebnis bzw. Stand der Prüfung angeben, bei positivem Prüfungsergebnis seit wann als Unterkunft in Betrieb bzw. Planung der Inbetriebnahme als Unterkunft angeben und jeweilige Anzahl der untergebrachten /unterzubringenden Personen, bei negativem Prüfungsergebnis Angaben für Gründe der Nichteignung als Unterkunft, bei anderer geplanter Nutzung diese angeben ) Zu 5.: Die hierzu von der BIM übermittelte Liste enthält insgesamt 334 Objekte, von denen 101 Objekte im Ergebnis der Prüfung abgelehnt wurden. Die Verteilung aller 334 Objekte auf die Bezirke und Eigentümerinnen und Eigentümer ist Anlage 1 zu entnehmen. Auf die Standortangabe wird wegen des Umfangs der Liste verzichtet . 6. Welche Grundstücke sind für „Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge“ geprüft worden bzw. in der Prüfung ? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln, Adresse, Eigentümer , Zeitpunkt und Ergebnis bzw. Stand der Prüfung angeben, wann ist MUF und welche Größe geplant, ggf. vorgesehene weitere oder andere Nutzung auf den Grundstücken angeben, bestehendes Bauplanungsrecht)? Zu 6.: Mit Stand 03.12.2015 wurden rund 5.500 Grundstücke/Liegenschaften in Berlin für die Eignung zur Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge geprüft bzw. werden zurzeit noch geprüft (Anlage 2). Hiervon befinden sich etwa 4.200 Objekte im Bezirksvermögen , auf das jeweilige Portfolio der BiMA bzw. der BIM GmbH entfallen 680 bzw. 489 Objekte, 110 Objekte sind Eigentum landeseigener Unternehmen und 50 Objekte sind in Privatbesitz. Im Ergebnis einer von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) durchgeführten Vorprüfung erwiesen sich jedoch etwa 90 Prozent dieser Objekte aus verschiedenen Gründen (etwa Lage, Größe, vorhandene Nutzungen, Bebauung) - und insbesondere auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Amtsentwurfes - als ungeeignet für die Errichtung Modularer Flüchtlingsunterkünfte. In einer zweiten Prüfstufe wurden etwa 300 Grundstücke behördenübergreifend fachlich und rechtlich (hauptsächlich zu den Aspekten Städtebau, Planungsrecht, Naturschutz, Emissionsschutz ) durch ein dafür geschaffenes interdisziplinäres Fachgremium der zuständigen Senatsverwaltungen unter Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung sind 40 potentielle Standorte in eine sogenannte Konsensliste aufgenommen worden . Zu den Einzelheiten wird auf Anlage 3 verwiesen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sollen ab Frühjahr 2016 auf fünf Standorten Modulare Flüchtlingsunterkünfte mit jeweils etwa 450 Unterkunftsplätzen durch das Land Berlin errichtet werden. Weitere Ausschreibungen für die zeitnahe Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften bzw. die landeseigene Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) sind in Vorbereitung . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 545 3 Wegen der Größe und der Eigentumsverhältnisse (insbesondere bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ) wird für eine Vielzahl der Standorte eine Integration bzw. ein Nebeneinander von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge mit Wohnungsbau einschließlich sozialen Einrichtungen geprüft bzw. geplant. 7. Welche Liegenschaften und Gebäude des Bundes (BImA-Liste) wurden für die Unterbringung von Flüchtlingen geprüft? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln, Adresse , Zeitpunkt und Ergebnis bzw. Stand der Prüfung angeben, bei positiver Prüfung der Gebäude seit wann als Unterkunft in Betrieb bzw. Planung der Inbetriebnahme als Unterkunft angeben, und jeweilige Anzahl der untergebrachten /unterzubringenden Personen, bei negativem Prüfungsergebnis Angaben für Gründe der Nichteignung als Unterkunft, bei Liegenschaften wann ist MUF und welche Größe geplant, ggf. vorgesehene weitere Nutzung auf den Grundstücken angeben) 8. Der Bund hat beschlossen, den Ländern und Gemeinden alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen und die Kosten für die Herrichtung zu übernehmen. In welchem Umfang hat Berlin davon Gebrauch gemacht? (Bitte Objektscharf mit Herrichtungskosten aufschlüsseln) Zu 7. und 8.: Hinsichtlich der geprüften bzw. noch in Prüfung befindlichen Liegenschaften und Gebäude der BImA wird auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom 18.11.2014 zur Roten Nummer 2524 verwiesen. In den sechs bereits betriebenen Unterkünften bestehen derzeit folgende Kapazitäten: Standort Plätze Marienfelder Allee 700 Köpenicker Landstraße 250 Askanierring 305 Schmidt-Knobelsdorf-Straße 1.000 Thielallee 350 Groß-Berliner-Damm 540 Für die Identifikation sowie Herrichtung der betroffenen Gebäude ist die BIM durch die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) beim LAGeSo beauftragt worden. Die Klärung der Kostentragung der Herrichtungskosten durch den Bund ist Gegenstand des BIM-Auftrages. Detaillierte Kosten liegen der BUL derzeit noch nicht vor. 9. Ist es vorgesehen, Grundstücke oder Gebäude, die in der Vergangenheit als nicht geeignet galten, einer erneuten Prüfung zu unterziehen angesichts der neuen Sachlage , dass dringend Unterkünfte benötigt werden und bei Bundesimmobilien und Liegenschaften der Bund die Kosten trägt? Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen , wer führt diese Prüfungen durch und wer entscheidet bis wann über eine Eignung? Zu 9.: Die angebotenen Liegenschaften werden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation geprüft. Bei veränderter Sachlage werden die Objekte einer erneuten Prüfung unterzogen. Die grundsätzlichen Eignungsprüfungen erfolgen durch die BIM, die entsprechende Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen-, Kosten- und Zeitpläne erstellt. Die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die BUL. 10. Wie ist der aktuelle Stand der Ertüchtigung bei den Landesliegenschaften Heckeshorn, Ella-Kay-Haus am Kladower Damm und das ehemalige Internatsgebäude in der Avenue Charles de Gaulle (rote Nr. 2201), die zur Unterbringung von Geflüchteten in Frage kommen? Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Gebäude herzurichten? Wann und für wie viele Personen ist die Inbetriebnahme von Unterkünften für Geflüchtete in diesen Gebäuden vorgesehen? (Bitte einzeln nach Liegenschaft aufschlüsseln) Zu 10.: Zum Standort Heckeshorn: Das ehemalige Bettenhaus Haus A wird derzeit von der BIM zur Gemeinschaftsunterkunft ausgebaut. Die Eröffnung als Notunterkunft mit einer Platzzahl von 229 Plätzen ist zum 01.01.2016 vorgesehen. Weitere Häuser der Liegenschaft werden auf ihre Eignung geprüft. Zum Standort Ella-Kay-Haus: Die BIM hat den Auftrag zur Herrichtung der Liegenschaft für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erhalten. Derzeit erfolgt die Abstimmung zwischen der BUL und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit dem Ziel, die Option einer gemeinsamen Nutzung nach erfolgter Herrichtung auszuloten. Zum Standort Avenue Charles de Gaulle: Die BIM wurde beauftragt, das Objekt herzurichten. Es wurden Planungsleistungen bis Leistungsphase (Lph.) 3 gemäß Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) erbracht. Eine bauliche Realisierung wird mit zwölf Monaten angegeben, da es sich um eine Komplettsanierung handelt. Nach Rückfrage bei der BIM wird wegen der hohen Sanierungskosten (ca. 1,5 Millionen Euro) auch eine alternative Nutzungsperspektive (Vermarktung an eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft) geprüft. 11. Warum erfolgte keine Nutzung des Standortes Kappweg 5, obwohl der Standort extra als Unterkunft für eine Anzahl von 400 Personen umgebaut wurde? Zu 11.: Der Standort Kapweg stand auf Nachfrage beim Eigentümer nicht mehr zur Verfügung. Ein geplanter Umbau des Objektes hat nicht stattgefunden. Berlin, den 18. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2015) 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/17545 Übersicht der von der Berliner Immobiliengesellschaft GmbH (BIM) geprüften Objekte (zu Frage 5) a) nach Bezirken: Mitte: 28 Friedrichshain-Kreuzberg: 9 Pankow: 35 Charlottenburg-Wilmersdorf: 33 Spandau: 38 Steglitz-Zehlendorf: 25 Tempelhof-Schöneberg: 31 Neukölln: 11 Treptow-Köpenick: 29 Marzahn-Hellersdorf: 23 Lichtenberg: 45 Reinickendorf: 26 (Wandlitz/Brandenburg: 1) b) nach Eigentümerin/Eigentümer Drittanbieter: 176 BIM/THV/SILB: 14 BIM/SILB: 39 BIM/THV: 50 BIM/THV/Berlinovo: 1 BIM/THV/BIMA: 1 BIM/SIB/Bezirk: 2 Vattenfall: 5 Messe Berlin GmbH: 2 GEWOBAG: 1 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte GmbH: 1 BlmA: 18 BVG: 1 Ev. Kirchengemeinde: 1 Vivantes: 1 Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH: 2 Bezirk: 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 1 BBB: 1 AOK: 1 Berliner Wasserbetriebe: 1 BVG: 1 2 HOWOGE: 1 Grün Berlin: 1 Catella: 1 BSR: 1 BEHALA: 3 GESOBAU: 1 Tempelhof Projekt GmbH: 1 Landessportbund: 1 Berlin-Konrad-Wolf-Str.45/46 GbR: 1 Ohne Angabe: 1 Legende: BIM = Berliner Immobilienmanagement GmbH SILB = Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin BImA = Bundeanstalt für Immobilienaufgaben THV = Treuhandvermögen Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Dezember 2015 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage 17/17545 Auf die Eignung als Standort einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge vorgeprüfte Grundstücke/Liegenschaften nach Bezirken (zu Frage 6) Mitte: 367 Friedrichshain-Kreuzberg: 340 Pankow: 637 Charlottenburg-Wilmersdorf: 289 Spandau: 526 Steglitz-Zehlendorf: 391 Tempelhof-Schöneberg: 307 Neukölln: 415 Treptow-Köpenick: 812 Marzahn-Hellersdorf: 570 Lichtenberg: 467 Reinickendorf: 362 1 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage 17/17545 Konsensliste (zu Frage 6) Bezirk Straße/Standort Eigentümer/in Eignung MUF Eignung Wohnungsbau Friedrichshain-Kreuzberg DanzigerStraße/Kniprodestraße BIM/SILB ja ja Reichenberger Straße BImA ja ja Pankow Blankenburger Pflasterweg BIM/THV ja ja Karower Chaussee BIM/THV ja ja Karower Chaussee (Brunnengalerie) BIM/THV ja ja Karower Chaussee östl. B.-Apitz-Straße BIM/THV ja ja Lindenberger Weg BIM/THV ja ja Siverstorpstraße BIM/THV ja ja Wiltbergstraße BIM/THV nein ja Wolfgang-Heinz-Straße (I) BIM/THV ja ja Wolfgang-Heinz-Straße (II) BIM/THV ja ja Spandau Schmidt-Knobelsdorff-Kaserne BImA ja ja Wilhelmstraße BImA ja ja Steglitz-Zehlendorf Bäkestraße Degewo ja ja Heckeshorn BIM ja ja Neukölln Schlosserweg BIM/THV ja offen Gutschmidtstraße BIM/THV ja ja Treptow-Köpenick Gerhard-Sedlmayr-Straße Land Berlin ja offen Kiefholzstraße BIM ja ja Bohnsdorfer Weg (I) BImA nein ja Bohnsdorfer Weg (II) BImA nein ja Fürstenwalder Allee BIM/THV ja ja Marzahn-Hellersdorf Wittenberger Straße BIM/THV ja ja Pöhlbergstraße/Bärensteinstraße BIM/THV ja ja Märkische Allee/M.-Arendsee-Straße BIM/THV ja ja Albert-Kuntz-Straße (I) BIM/THV ja ja Albert-Kuntz-Straße (II) BIM/THV ja ja Lichtenberg Rheinpfalzallee BImA ja ja 2 Legende: BIM = Berliner Immobilienmanagement GmbH SILB = Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin BImA = Bundeanstalt für Immobilienaufgaben THV = Treuhandvermögen MUF = modulare Unterbringung von Flüchtlingen Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Stand Dezember 2015 Bezirk Straße/Standort Eigentümer/in Eignung MUF Eignung Wohnungsbau Lichtenberg Barther Straße BIM/THV nein ja Wiecker Straße BIM/THV nein ja Wustrower Straße BIM/THV nein ja Seehausener Straße BIM/THV ja ja Wartenberger Straße BIM/THV ja ja Welsestraße BIM/THV ja ja Am Berl BIM/THV ja ja Am Breiten Luch (I) BIM/THV nein ja Am Breiten Luch (II) BIM/THV ja ja Reinickendorf Cyclopstraße BiMA ja ja Cité Foch BImA ja ja ehem. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik Vivantes ja Ja S17-17545 ~1195985 S1717545_A2 S1717545_A3