Drucksache 17 / 17 551 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 03. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2015) und Antwort Impfschutz für Geflüchtete in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Informationen, wie viele Flüchtlinge im Land Berlin (in Prozent und absolut) bereits eine Grundimmunisierung durch Impfungen erhalten haben und viele darüber hinaus eine Auffrischung dieser Grundimmunisierung erhalten haben? 2. Hat der Senat Informationen, wie viele Flüchtlinge ohne jede Impfung sich derzeit im Land Berlin aufhalten? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegen Informationen zur Zentralen Impfstelle und aus dem Bezirk Spandau vor. Derzeit werden in der Zentralen Impfstelle ungefähr 200 registrierte Asylsuchende pro Tag, also ca. 1.000 pro Woche, geimpft. Seit Eröffnung der Zentralen Impfstelle am 22.09.2015 wurden bis zum 17.11.2015 insgesamt 8.027 Asylsuchende geimpft (Erstimpfung). Ca. 10 % der Impfungen in der zentralen Impfstelle werden bei 0 bis 5- jährigen durchgeführt, bei denen die Erstimpfung als Teil der Grundimmunisierung angesehen werden kann. Darüber hinaus werden Erstimpfungen auch von Gesundheitsämtern verschiedener Bezirke durchgeführt, insbesondere in Spandau. Dort wurden seit August 2015 bisher ca. 1.300 Erstimpfungen durchgeführt. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Zugangssituation und dem sukzessiven Aufbau der zentralen Impfstelle liegen weitergehende Daten derzeit noch nicht vor. 3. Trifft es zu, dass derzeit nicht alle Flüchtlinge in Berlin gegen Keuchhusten geimpft werden? Wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor? Zu 3.: Ja, es trifft zu, dass nicht alle Flüchtlinge gegen Keuchhusten geimpft werden. In der zentralen Impfstelle werden bei entsprechender Indikation jeder/jedem dort vorstelligen Asylsuchenden altersabhängig jeweils 2 Impfungen zeitgleich angeboten. Eine Impfung gegen Masern -Mumps-Röteln (Kinder auch gegen Windpocken) wird entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) angeboten. Bis zu einem Alter von 5 Jahren ist die Pertussis Komponente in einem weiteren dort verwendeten Impfstoff enthalten. Aus haftungsrechtlichen Gründen impft die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) Asylsuchende ab 5 Jahren nur gegen Tetanus und Diphterie. Eine Impfung gegen Pertussis und Poliomyelitis muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 4. Liegen dem Senat Informationen dazu vor, dass für die Impfungen aller Flüchtlinge nicht ausreichend Vakzine bereitgestellt werden? Wenn ja, wie hoch ist die Versorgungslücke bei der Impfung aufgrund der nicht vorhandenen Vakzine? Bei welchen Vakzinen gibt es Engpässe und warum? Zu 4.: Nach Auskunft der KV Berlin sind der 4-fach Impfstoff gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis und Poliomyelitis (DTap-IPV) sowie der Impfstoff gegen Poliomyelitis (IPV) seit längerer Zeit nicht lieferbar. „Bei allen anderen Impfstoffen im Rahmen unseres Vertrages zur Zentralen Impfstelle bestanden bislang keine für uns nachvollziehbaren Lieferengpässe.“ Jeweils aktuelle Informationen bzgl. der Verfügbarkeit an Impfstoffen sind auf den Seiten des Robert Koch- Instituts (RKI) oder des Paul Ehrlich-Instituts abrufbar unter: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lie ferengpaesse/Lieferengpaesse_inhalt.html; http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffefuer -den-men-schen/lieferengpaesse/informationenlieferengpaesse -impfstoffe-node.html 5. Werden nach Informationen des Senats alle Flüchtlinge in Berlin gegen saisonale Grippe, so wie es die Ständige Impfkommission empfiehlt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 551 2 6. Sieht der Senat aufgrund der gesteigerten Ansteckungsgefahr in Erstaufnahmeeinrichtungen die Notwendigkeit , alle Flüchtlinge gegen saisonale Influenza zu impfen? Hat der Senat weitergehend Informationen darüber , ob die Kassenärztliche Vereinigung entsprechende saisonale Influenzaimpfungen von Flüchtlingen ablehnt oder verweigert? Zu 5. und 6.: Das Land Berlin orientiert sich wie alle anderen Bundesländer auch an den Empfehlungen des RKI zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland, die im Epidemiologischen Bulletin 41/2015 veröffentlicht wurden. Demnach ist es erforderlich, so früh wie möglich gegen Masern -Mumps-Röteln (Kinder auch gegen Windpocken) sowie gegen Tetanus und Diphtherie und wenn möglich auch gegen Kinderlähmung und Keuchhusten zu impfen. Das RKI empfiehlt als zusätzliche Impfung bei Schwangeren , Personen über 60 Jahren und bei chronisch Kranken eine Influenza-Impfung. Optional kann eine Impfung gegen Influenza für alle Asylsuchenden sinnvoll sein. Soweit es die Impfkapazitäten in Berlin ermöglichen, soll entsprechend der genannten RKI-Empfehlung nach Verabreichung der o. g. prioritären Impfungen auch gegen Influenza geimpft werden. Die KV Berlin befürwortet eine saisonale Influenzaimpfung und hat den Berliner Senat aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos für Influenza in Gemeinschaftseinrichtungen am 10.12.2015 aufgefordert, Influenzaimpfungen in den Sammelunterkünften sicherzustellen. Berlin, den 21. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2015)