Drucksache 17 / 17 553 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2015) und Antwort Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im Schuljahr 2014/2015 II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler/innen fehlten 1) insgesamt und 2) unentschuldigt a) 1-10 Tage, b) 11-20 Tage, c) 21-40 Tage und d) mehr als 40 Tage jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 und wie hoch war die Fehlquote 1) insgesamt, 2) entschuldigt und 3) unentschuldigt in den jeweiligen Schulformen (Darstellung bitte analog der Drs. 17/15184)? Zu 1.: Ich verweise hierzu auf die Schriftlich Anfrage Nr. 17/16995. Die Daten für das 2. Schulhalbjahr 2014/15 liegen vor, derzeit erfolgt die abschließende Auswertung. 2. Wie häufig wurden jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 Schulversäumnisanzeigen in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken gestellt (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 3. Wie häufig wurden jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken eingeleitet (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 4. Wie viele polizeiliche Zwangszuführungen von Schulschwänzer/innen wurden jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 in den einzelnen Bezirken durchgeführt (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? Zu 2. - 4.: Diese Daten werden zentral nicht erfasst, weil dafür die Bezirke zuständig sind. 5. Wurde der gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses Drs. 17/1004 und 17/1337 zu erarbeitende Leitfaden „Aktiv gegen Schulschwänzen“ inzwischen allen Schulen und allen Lehrkräften zur Kenntnis gegeben und wenn nein, wann wird dieser allen Schulen und allen Lehrkräften zur Kenntnis gegeben? Zu 5.: Die Handreichung Schuldistanz wurde in der 48. Kalenderwoche zusammen mit dem Informationsflyer „Mein Kind will nicht zur Schule gehen“ an alle allgemeinbildenden und öffentlichen Schulen versandt. Jede Schule hat 10 Exemplare der Handreichung und 20 Flyer erhalten. Ergänzt wird die Handreichung durch den Handlungsplan Schuldistanz, der alle nötigen Schritte noch einmal anschaulich darstellt. Alle Dokumente sind online abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/bildung/hilfe_und_praevention/i ndex.html und können in der Senatsverwaltung bestellt werden. 6. Welche Mindeststandards zur Vorbeugung und Bekämpfung der Schuldistanz wurden gemäß Antwort auf die Frage 6 der Drs. 17/15184 zum Schuljahr 2015/2016 mit den bezirklichen Schulträgern vereinbart bzw. bis wann werden die Qualitätsstandards gemäß Antwort auf die Frage 7 der Drs. 17/16995 mit den Schulaufsichten final abgestimmt sein? Zu 6.: Die strukturierte Evaluation der Maßnahmen und Qualitätsstandards erfolgt zurzeit in den bezirklichen Gremien. Eine berlinweite Evaluation und Abstimmung erfolgt im Rahmen der landesweiten Sitzungen der regionalen Schulaufsicht der Abteilung II meiner Verwaltung. Ergebnisse sollen bis Ende des Schuljahres 2015/16 vorliegen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 553 2 7. Wie erklärt der Senat, dass die Bezirke immer noch unterschiedlich häufig Bußgelder androhen bzw. Bußgeldverfahren durchziehen zur Durchsetzung der Schulpflicht ? Zu 7.: Für die Androhung und Festsetzung des Bußgelds sind die Bezirke zuständig. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2015)