Drucksache 17 / 17 561 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 07. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2015) und Antwort 2. Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 17/16394 und Nachfrage zur Nachfrage 17/17375 zugleich Anfrage zur Beantwortungspraxis des Senats auf Schriftliche Anfragen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus der Antwort unter 1. in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 17/17375 geht hervor, dass es sich bei der Antwort unter 1. in meiner Schriftlichen Anfrage 17/16394 nicht um die in der entsprechenden Frage erbetene Auflistung handelt. Warum nicht? 2. Hält es der Senat mit seiner Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung Schriftlicher Anfragen vereinbar, auf eine Frage, die um eine spezifische Auflistung bittet, mit einer anderen Auflistung zu antworten, ohne kenntlich zu machen, dass es sich nicht um die Antwort auf die gestellte Frage handelt? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wie gedenkt er sicherzustellen , dass dies in Zukunft nicht mehr passiert? 3. Wieso wurde insbesondere bei der Beantwortung von 17/16394 seitens des Senats kein Grund dafür angegeben , dass die Frage unter 1. nicht beantwortet wurde, obwohl der Senat zu einer solchen Begründung verpflichtet gewesen wäre (vgl. Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015, Az.: VerfGH 92/14)? Zu 1. bis 3.: Wie unter 1. der Schriftlichen Anfrage 17/16394 erbeten, beinhaltete die Antwort eine Auflistung der im elektronischen Kunden- und Fallmanagement des Gewerbeportals der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung bereitgestellten Verfahren bezüglich der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG, die in der Berliner Verwaltung existieren. Bei dieser Liste handelt es sich jedoch nicht um eine Auflistung aller Verfahren bezüglich der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG. Insofern war die Frage eins der Schriftlichen Anfrage 17/17375 mit „Nein“ zu beantworten . Somit ist der Senat von Berlin seiner Verpflichtung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung nachgekommen. Eine Auflistung aller Verfahren bezüglich der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG existiert weder in der Richtlinie noch bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Wie bereits zu 2. und 3. der Schriftlichen Anfrage 17/17375 beantwortet, benennt die Richtlinie 2006/123/EG lediglich Ausschlüsse, auf die die Richtlinie keine Anwendung findet. 4. Ist der Grund für die Nichtbeantwortung der Frage unter 1. in 17/16394 der, dass dem Senat nicht bekannt ist, welche Verfahren unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG fallen? Wenn nicht, sei hiermit zum dritten Mal um eine Liste dieser Verfahren gebeten. Wenn ja, wie kann der Senat eine seit Jahren geltende Richtlinie umsetzen ohne ihren Anwendungsbereich zu kennen? Zu 4.: Wie bereits unter 1. bis 3. ausgeführt, wurde die Frage zu 1. in 17/16394 aus Sicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung entsprechend beantwortet, einschließlich der Liste der für Berlin in der Praxis relevanten Verfahren. Welche Verfahren unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG fallen, muss ggf. in jedem Einzelfall geprüft werden. 5. Ist nach Auffassung des Senats die in 17/17375 unter 4. gegebene Antwort eine Antwort auf die dort gestellte Frage? Wenn ja, korrespondiert diese (ggf. bezogen auf die einzelnen Verfahren) mit der Antwort „ja“ oder „nein“? Wenn nicht, wie hätte die korrekte Antwort lauten müssen und wieso wurde sie nicht gegeben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 561 2 Zu 5.: Ja, die in 17/17375 unter 4. gegebene Antwort ist der Klassifizierung „Durchgängiges Online-Formular mit elektronischem Schriftformersatz“ zuzuordnen. Berlin, den 18. Dezember 2015 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2015)