Drucksache 17 / 17 562 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 07. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2015) und Antwort Wie viele Fahrzeuge des öffentlichen Fuhrparks sind vom Rückruf des Fahrzeugherstellers Volkswagen betroffen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und in welcher Form hat die Berliner Polizei darüber Kenntnis erlangt, dass 254 ihrer Fahrzeuge vom Rückruf des Herstellers Volkswagen betroffen sind? (Bitte fügen Sie das Schreiben der Antwort dieser Anfrage an). Zu 1.: Die Polizei Berlin erhielt – auf konkrete Nachfrage hin - am 5. November 2015 per Mail durch die Volkswagen Aktiengesellschaft (VW AG) Kenntnis darüber , dass von den im Fuhrpark der Polizei Berlin vorhandenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns 254 Fahrzeuge von der Rückrufaktion betroffen sein werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Veröffentlichung der Mail nicht dem Willen der VW AG entspricht, wird auf eine Beifügung verzichtet. 1.1 Wurden auch weitere Behörden oder landeseigene Unternehmen informiert, ob und wie viele ihrer Fahrzeuge vom Rückruf betroffen sind? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen wurden keine weiteren Behörden oder landeseigene Unternehmen informiert? Zu 1.1: Es gibt - mit Ausnahme von Umweltvorgaben - keine generelle und zentrale landesweite Zuständigkeit für die Fahrzeuge des Landes Berlin. Für ihre Fahrzeuge sind die Dienststellen von Senat und Bezirken dezentral selbst verantwortlich. Die Angaben zu diesen und den folgenden Fragen erfolgen daher in Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für das eigene Ressort. Neben der Möglichkeit, die Hersteller direkt um Auflistung der Fahrzeuge zu bitten, führen auch eigene Recherchen zur Klärung der Frage, ob und inwieweit Fahrzeuge von der Rückrufaktion betroffen sind. Beispielsweise durch Eingabe der Fahrgestell-Nummer in entsprechende Überprüfungsmodule von Volkswagen konnte die Berliner Feuerwehr feststellen, dass Ihre Fahrzeuge nicht betroffen sind. Die vom Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt betriebenen Fahrzeuge sind – nach eigenen Ermittlungen und Anfragen bei den Herstellern - nach derzeitigem Wissensstand von einer Rückrufaktion ebenfalls nicht betroffen. 1.2 Steht der Senat oder die Polizei Berlin im Kontakt mit dem Fahrzeughersteller Volkswagen im Bezug auf den Rückruf der Fahrzeuge? 2. Hat der Senat Kenntnisse darüber, wann der Rückruf startet und bis zu welchem Datum die Fahrzeuge nachgerüstet werden? Zu 1.2 und 2.: Die betroffene Berliner Polizei steht im Kontakt mit der VW AG, allerdings wurden noch keine fahrzeugbezogenen Informationen zur Durchführung der Rückrufaktion mitgeteilt. Laut Pressemitteilungen soll der Beginn der Nachbesserungsmaßnahmen im Januar 2016 sein. Ein konkreter Abschlusstermin für die im Rahmen der vorgeschriebenen Inspektionen oder sonstiger Werkstattaufenthalte vorgesehenen Arbeiten ist nicht vorgesehen. Alle betroffenen Fahrzeuge sind ausnahmslos fahrbereit und verkehrssicher . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 562 2 2.1 Wer trägt die Kosten für die Nachrüstung? Zu 2.1: Die Kosten der Nachrüstung trägt die VW AG. 2.2 Wird Schadensersatz geltend gemacht? Zu 2.2: Polizeiintern wurde eine Prüfung etwaiger rechtlicher Konsequenzen initiiert, im Ergebnis hat die Polizei Berlin eine Mängelanzeige an die VW AG versandt (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen/ Teil B). 3. Liegen dem Senat weitere Kenntnisse über etwaige Grenzwertüberschreitungen von Luftschadstoffen bei Fahrzeugen im öffentlichen Fuhrpark Berlins vor? 3.1 Wenn ja welche Fahrzeuge sind davon betroffen? 3.2 Wenn ja, bis wann sollen diese Grenzwertüberschreitungen reduziert werden? Zu 3. bis 3.2: Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob und inwieweit auch andere Fahrzeughersteller ebenfalls zu niedrige Emissionsangaben gemacht haben. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Luftreinhaltung wird verwiesen auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/17329 vom 05. November 2015. Berlin, den 18. Dezember 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2015)