Drucksache 17 / 17 565 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 07. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2015) und Antwort Gartenarbeitsschulen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ressourcen standen den Gartenarbeitsschulen in den vergangenen Jahren zur Verfügung (sortiert nach Sachmittel, Personal, Budget) und wie soll der Mittelzuwachs im neuen Doppelhaushalt 2017/2017 auf die einzelnen Schulen verteilt werden? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat jedem Bezirk im Rahmen der Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften an den öffentlichen Berliner Schulen 15 Unterrichtsstunden für die pädagogische Leitung der Gartenarbeitsschule zur Verfügung gestellt. Der Mittelzuwachs des Doppelhaushaltes 2016/2017 ist sowohl für die Gartenarbeitsschulen, die Jugendverkehrsschulen als auch die Jugendkunstschulen vorgesehen. Über die genaue Verteilung ist noch zu entscheiden. 2. Wie verteilt sich die Zuständigkeit im Rahmen der Ressourcenzuteilung zwischen dem Schulträger, der Senatsverwaltung für Bildung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung? Zu 2.: Träger der Gartenarbeitsschulen sind die Bezirke . Sie bewirtschaften die Gartenarbeitsschulen im Rahmen ihrer Globalzumessungen. Die im Doppelhaushalt 2016/2017 bewilligten Ressourcen werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verantwortet und dienen der Förderung der drei außerschulischen Lernorte, der Gartenarbeitsschulen, der Jugendverkehrsschulen und der Jugendkunstschulen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat einmalig, in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Charlottenburg/Wilmersdorf , Mittel für das in der bezirklichen Gartenarbeitsschule realisierte Projekt „Bodengarten“ zur Verfügung gestellt . 3. Wenn Gartenarbeitsschulen Interesse am FÖJ haben , welche Verwaltungsstelle ist für die Finanzierung und Beantragung bzw. Durchführung des FÖJ zuständig? Welche Mittel stehen dafür zur Verfügung? Zu 3.: Die Zuständigkeit für Arbeitskräfte im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) liegt bei dem Träger der Gartenarbeitsschulen, den Bezirken. Diese beantragen und verantworten alle mit den Kräften in Zusammenhang stehende Verwaltungsvorgänge. 4. Welche Konsequenz hätte die Verankerung der Gartenarbeitsschulen im Schulgesetz als außerschulischer Lernort ähnlich wie es bei den Musikschulen bzw. Volkshochschulen erfolgt? Und ist diese Verankerung geplant? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft prüft, ob die Gartenarbeitsschulen als außerschulischer Lernort bei der nächsten Schulgesetzänderung berücksichtigt werden können. Ziel ist eine nachhaltige Aufwertung der Arbeit der Gartenarbeitsschule als außerschulische Lernorte. Berlin, den 15. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2015)