Drucksache 17 / 17 570 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 08. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2015) und Antwort Flüchtlingsunterbringung in Pankow: Warum zuerst in Hallen und nicht in Häusern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Zeitplan für die Herrichtung des leerstehenden Seniorenheims in Alt Buch 48 als Unterkunft für Geflüchtete? Zu 1.: Derzeit befindet sich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Grundsatzverhandlungen mit der voraussichtlichen Betreiberin über diesen Standort. 2. Wie viele Geflüchtete können am Standort Alt Buch 48 untergebracht werden? Zu 2.: Nach derzeitigem Sachstand - basierend auf der Aussage der voraussichtlichen Betreiberin - können 257 Personen in diesem Objekt untergebracht werden, sofern die Einrichtung als Gemeinschaftsunterkunft betrieben werden soll. Die angegebene Kapazität wird im Zuge der Verhandlungen nochmals überprüft. 3. Wer soll der Betreiber der Unterkunft für Geflüchtete in Alt Buch 48 sein? Zu 3.: Sollte eine positive Entscheidung über den Betrieb des Objekts als Flüchtlingsunterkunft getroffen werden , so wird der Betrieb von der Paritätischen Flüchtlingshilfe gGmbH übernommen werden. Dabei handelt es sich um ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Paritätischen Seniorenwohnen gGmbH. 4. Wie ist der Zeitplan für die Herrichtung des Bürodienstgebäudes in der Treskowstraße 14-16 als Unterkunft für Geflüchtete? Zu 4.: Auch für dieses Objekt befindet sich das LA- GeSo in Grundsatzverhandlung mit dem Eigentümer hinsichtlich der Anmietung des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft . 5. Wie viele Geflüchtete können am Standort Treskowstraße 14-16 untergebracht werden? Zu 5.: Nach derzeitigem Sachstand wird von einer Kapazität in Höhe von 550 Plätzen ausgegangen. 6. Wer soll der Betreiber der Unterkunft für Geflüchtete in der Treskowstraße 14-16 sein? Zu 6.: Die Entscheidung über den Betrieb der Einrichtung wurde noch nicht getroffen und bleibt dem Ausgang der anhängigen Verhandlungen mit dem Eigentümer vorbehalten. 7. Wie ist der Zeitplan für die Herrichtung des ehemaligen Sportinternatsgebäudes in der Conrad-Blenkle- Straße 34 als Unterkunft für Geflüchtete? Zu 7.: Das Vorhaben befindet sich noch in der Planungs - und Abstimmungsphase. Derzeit wird mit einer Fertigstellung zur Jahresmitte 2017 gerechnet. 8. Wie viele Geflüchtete können am Standort Conrad- Blenkle-Straße 34 untergebracht werden? Zu 8.: Auf der Grundlage der aktuellen Planung ist mit einer Kapazität von ca. 500 - 550 Plätzen zu rechnen. 9. Wer soll der Betreiber der Unterkunft für Geflüchtete in der Conrad-Blenkle-Straße 34 sein? Zu 9.: Die Einrichtung soll als vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkunft betrieben werden. Die Auswahl der Betreiberin/des Betreibers wird in einem öffentlichrechtlichen Vergabeverfahren erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 570 2 10. Wie ist der Zeitplan für die Herrichtung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes in der Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße als Unterkunft für Geflüchtete? 11. Wie viele Geflüchtete können am Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße untergebracht werden? 12. Wer soll der Betreiber der Unterkunft für Geflüchtete in Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße sein? Zu 10. bis 12.: Der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) ist kein Objekt unter der Adresse Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße bekannt. 13. Warum hat der Senat bisher auf die oben genannten Alternativgebäude verzichtet und beschlagnahmt stattdessen als erstes Sporthallen zur Nutzung als Massenunterkünfte ? Zu 13.: Der Zuzug von Asylsuchenden nach Deutschland hält auf unvermindert hohem Niveau an: So wurden alleine im November 2015 annährend 10.000 Asylbegehrende über das bundesweite IT-Fachverfahren „EASY“ nach Berlin verteilt, so dass in einem einzigen Monat nahezu so viele Personen aufzunehmen - d. h. insbesondere mit einem Unterkunftsplatz zu versorgen - waren wie im gesamten Vorjahr. Hinzu kommen noch jene Personen , die vor einer Registrierung im „EASY“-System aus Bayern und Österreich kommend in die Bundesländer weitergeleitet werden und dort ebenfalls unterzubringen sind. Um ungeachtet der stetig steigenden – und in der zweiten Jahreshälfte nochmals stark angewachsenen – Zuzugszahlen alle in Berlin aufzunehmenden Flüchtlinge unmittelbar nach ihrem Eintreffen in Berlin in festen Quartieren unterbringen zu können, ohne dabei längerfristig auf behelfsmäßige Lösungen wie Zelte o. ä. provisorische Unterkünfte zurückgreifen zu müssen, bemüht sich der Landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) in einem rund-um-die-Uhr-Betrieb intensiv und mit höchster Priorität um die Schaffung zusätzlicher - und insbesondere auch winterfester - Unterkunftsplätze. Auch bei intensiven Anstrengungen, zusätzliche Kapazitäten in festen Gebäuden zu schaffen, kann auf Grund der Zuzugsentwicklung auf die kurzfristige Akquise und Herrichtung von Notunterkünften zur Erreichung der vorgenannten Zielsetzung nicht verzichtet werden. Dazu gehört auch die Nutzung von Turn- und Sporthallen. Mit Stand 15.12.2015 können hierdurch rund 8.500 Flüchtlinge mit einem Platz in einer winterfesten Einrichtung versorgt werden, was ohne den Rückgriff auf derartige Objekte nicht möglich wäre. Berlin, den 28. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)