Drucksache 17 / 17 573 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 08. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2015) und Antwort Strandbad Müggelsee: Wie ist der Stand? Was ist geplant? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Restaurierung der Uferkannte abgeschlossen ? Wie teuer war oder wird diese Maßnahme sein? Antwort zu 1: Zur Ersatzmaßnahme E 1 ‚Renaturierung des Nordufers am Großen Müggelsee bei Rahnsdorf gehören der Abbruch der alten Beton-Uferbefestigung sowie die Aufwertung des Gehölzsaums. Die Beton- Uferbefestigung am Sandstrand wurde abgerissen; der Bereich wurde mit Sand aufgefüllt, planiert und am 17.07.2015 für den Badebetrieb freigegeben. Die Aufwertung des Gehölzsaums sowie die Pflanzung von Einzelbäumen werden voraussichtlich bis zum 23.12.2015 abgeschlossen sein. Die Pflegeleistungen erfolgen in 2016. Die Summe aller erteilten Aufträge beträgt ca. 470.800,- € brutto. Zwei Planungsaufträge sowie der Bauauftrag sind noch nicht schlussgerechnet. Die Auftragssummen werden nicht überschritten. Frage 2: Ist es richtig, dass zur Renovierung bzw. Instandsetzung der Gebäude des Strandbades Bundesmittel zur Verfügung stehen? Wie hoch ist die Summe? In welchem Zeitraum ist sie zu verausgaben? Ist die Summe ausreichend? Ist eine ggf. erforderliche Kofinanzierung seitens des Landes gesichert? Antwort zu 2: In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeshaushalt 2016 im Einzelplan 04 – Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes – im Kapitel 0452, Titelgruppe 02, Titel 894 24 -183-88 (neu) – Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland –, sind für die denkmalgerechte Sanierung des Strandbades Müggelsee Ausgaben in Höhe von 2,0 Mio. € und eine Verpflichtungsermächtigung 2016 zu Gunsten des Haushaltsjahres 2017 ebenfalls in Höhe von 2,0 Mio. €, somit Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. € veranschlagt . Das Haushaltsgesetz zum Bundeshaushaltsplan 2016 wird im Bundesgesetzblatt Ende Dezember 2015 veröffentlicht werden, sodass eine Finanzierung der geplanten Maßnahme durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durch Erteilung eines entsprechenden Zuwendungsbescheides mit Beginn des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. € erfolgen wird. Entsprechend dem Haushaltsvermerk 1 zu dem o. g. Titel bedürfen alle Fördermaßnahmen grundsätzlich der angemessen Mitfinanzierung durch die Länder. Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses zu einer Bestückungsliste SIWA II ist die Bereitstellung der notwendigen Kofinanzierung für die geplante Maßnahme durch SIWA II–Mittel in der gleichen Höhe wie die Bundesfinanzierung zugesagt. Insgesamt beläuft sich die Kostenschätzung des Bezirkes für die Sanierung des Strandbades Müggelsee auf 7.850.000 €. Frage 3: Aus welchen Bereichen können oder werden Finanzierungen zur Restaurierung für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden noch akquiriert werden? Antwort zu 3: Es ist denkbar, weitere Finanzmittel von Stiftungen oder aus privater Hand zu akquirieren, wobei die Erfolgsaussichten nicht absehbar sind. Frage 4: Gib es ein Ergebnis der Ausschreibung eines Teilgebietes bzw. der Gebäude des Areals? Antwort zu 4: Es gibt kein Ergebnis einer Ausschreibung eines Teilgebiets bzw. der Gebäude des Areals, da nicht ausgeschrieben wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 573 2 Frage 5: Können sich Senat und Bezirksamt vorstellen , das Strandbad einer gemeinnützigen Betreibergesellschaft aus Sport- und Bürgervereinen oder einem landeseigenen Unternehmen (Bäderbetriebe, Grün Berlin) zu übertragen? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat ein renommiertes Büro, die DWIF-Consulting GmbH, mit der Machbarkeitsstudie zur Inwertsetzung des Strandbades Müggelsee beauftragt. Dieses Büro beschäftigt sich mit Tagestourismus, Freizeitwirtschaft, Organisationsberatung, Landtourismus und Tourismus im ländlichen Raum sowie dem nachhaltigen Tourismus. Zielstellung ist es, ein geeignetes und nachhaltiges Betreiberkonzept zu finden, dass über einen reinen Badebetrieb hinausgeht. Dabei wird eine Ganzjahresnutzung angestrebt. Das Endergebnis wird Anfang des Jahres 2016 vorliegen . Der Bezirk wird sich damit auseinandersetzen und darauf seine Entscheidung abstellen. Eine Übertragung an die Berliner Bäderbetriebe oder die Grün Berlin GmbH widerspräche der Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung, wonach das Bezirksamt ausdrücklich ersucht worden war, das Strandbadgelände in sein Fachvermögen zu übertragen (Antrag der Fraktion Die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung [BVV], Drs. VI/0957). Frage 6: Mit welcher Begründung wird eine Aufgabe des Grundstücks gemäß § 7 (2) des Sportförderungsgesetzes abgestrebt und damit auch eine Aufhebung seiner Nutzung gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) verfolgt? Antwort zu 6: Die Sportwidmung betrifft das gesamte Gelände des ehemaligen Strandbades Müggelsee. Die beabsichtigte Aufgabe gemäß § 7 Absatz 2 des Sportförderungsgesetzes betrifft jedoch nur die bebaute Teilfläche. Damit sollen die Voraussetzungen für eine multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten geschaffen werden. Frage 7: Welche Folgen hätte die Zahlungsunfähigkeit eines privaten Investors für die Entwicklung des Strandbads ? Antwort zu Frage 7: Bei einer Zahlungsunfähigkeit eines Investors innerhalb eines vergebenen Erbbaurechtes kommt es in der Regel zum Heimfall des Erbbaugegenstandes . Bei jedem Erbbaurecht gibt es ein wirtschaftliches Risiko für den Eigentümer. Deshalb werden an Erbbaurechtsnehmer hohe Anforderungen gestellt. Die Auswirkungen auf die Entwicklung des Strandbades lassen sich pauschal nicht absehen. Frage 8: Welche Gebiete des Stadions Alte Försterei wurden entwidmet, als dieses dem Sportverein Union mit einem Erbbaurechtsvertrag für einen Euro übergeben wurde? Antwort zu 8: Das Erbbaurecht, dass an die „An der Alten Försterei" Stadionbetriebs AG“ vergeben wurde, bezieht sich auf das gesamte Areal des Stadions mit insgesamt 60.094 m². Ausgenommen davon sind die Sporthalle in der Hämmerlingstraße und der angrenzende Kunstrasenplatz. Das Erbbaurecht wurde nicht für einen Euro vergeben. Berlin, den 18. Dezember 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2015)