Drucksache 17 / 17 580 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2015) und Antwort Schutzkonzepte für geflüchtete Frauen – Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es im Rahmen der Berliner Flüchtlingshilfe ein Konzept, wie Frauen und Mädchen, die geschlechtsspezifischer Gewalterfahrung vor und während der Flucht ausgeliefert waren, vor neuerlicher Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschafts- sowie Notunterkünften geschützt werden können, wenn nein, bis wann wird es vorliegen und welche Senatsverwaltung ist dafür zuständig? 3. Welche Hinweise, Handreichungen o.ä. gibt es von Seiten des Senates zur Verhinderung gewaltfördernder Bedingungen in den Unterkünften und hinsichtlich fachlich fundierter Regeln für das Personal nach Gewalttaten und sexuellen Übergriffen? (Bitte im Originalwortlaut beifügen.) Zu 1. und 3.: Die Unterbringung vieler Menschen unterschiedlichster Herkunft und mit teilweise stark belastenden Erfahrungen vor und während der Flucht in Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschafts- und Notunterkünften stellt eine Situation dar, die Gewaltvorkommnisse in jeglicher Form begünstigt. Dem Berliner Senat ist die Frage des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften ein besonderes Anliegen, das auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Arbeitszusammenhängen kontinuierlich verfolgt wird. Derzeit erarbeitet die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein Konzept, das die Verbesserung der Situation von Flüchtlingen mit einem besonderen Schutzbedarf zum Ziel hat und das sowohl den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in den Unterkünften als auch den Zugang geflüchteter Frauen zum Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen berücksichtigen wird. In diesem Zusammenhang werden auch Handreichungen für ein adäquates Vorgehen des Personals nach Gewaltvorkommnissen erstellt werden. 2. Welche Anforderungen werden gegenwärtig an potenzielle Heimbetreiber hinsichtlich der Verankerung von Gewaltschutz und gendergerechten Schutzkonzepten gestellt? Zu 2.: Die geltenden Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) vom 01.06.2015 zum Betrieb einer Unterkunft sind Bestandteil der Vertragsvereinbarungen mit den Betreiberinnen und Betreibern . Neben den Anforderungen an das Gebäude wie z. B. die Größenvorgabe für den individuellen Wohnbereich, muss die Betreiberin/der Betreiber einen Beratungsraum zur Verfügung stellen. Für die Flüchtlingsunterkünfte ist sicher zu stellen, dass das eingesetzte Personal persönlich und fachlich geeignet ist, sowie im Bereich Soziale Arbeit Fachkräfte wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen beschäftigt sind, die als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aktuelle Führungszeugnisse nach § 30a Bundeszentralregistergesetz sind von allen Beschäftigten vorzulegen. Die Heimbetreiber/innen sind dafür verantwortlich, dass in der Einrichtung schützende Strukturen bestehen, um so die Gefährdungsmomente zu minimieren. Dies ist u. a. durch ein Beschwerdemanagement, Beteiligungsformen und Schutz der Intimsphäre zu gewährleisten. Der Bereich für Qualitätssicherung in Flüchtlingsunterkünften steht in engem Kontakt zu den Betreiberinnen und Betreibern. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen werden Standards und Verfahren, die zur Verankerung und Umsetzung gendergerechter Schutzkonzepte erforderlich sind, ständig weiterentwickelt. 4. Welchen Umfang und welchen Stellenwert haben dabei die von der für Frauen zuständigen Senatsverwaltung angebotenen Informationsveranstaltungen für Heimleitungen und Beschäftigte der Berliner Flüchtlingsunterkünfte ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 580 2 5. Ist geplant, diese Veranstaltungen auszuweiten, und welche Kapazitäten stehen dafür zur Verfügung? Zu 4. und 5.: Die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen angebotenen Informationsveranstaltungen haben einen sehr hohen Stellenwert. Sie ermöglichen den Heimleitungen der Unterkünfte und den Sozialdiensten in Zeiten starker Arbeitsbelastung, kurz und kompakt die wichtigsten Informationen zu Gewalt gegen Frauen zu erhalten. Am 12.10.2015 hat in enger Kooperation mit der Polizei , der Koordinierungsstelle der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG), dem LARA Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und der Koordinierungs- und Beratungsstelle bei Menschenhandel Ban Ying am 12.10.2015 die erste Veranstaltung „Was tun bei Gewalt gegen Frauen?“ stattgefunden . Weitere Veranstaltungen sind geplant und werden im Rahmen der laufenden Arbeit durchgeführt. Darüber hinaus ist von der Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Multiplikatoren - Fortbildungsreihe für Mitarbeitende des LAGeSo und der Erstaufnahmeeinrichtungen in 2016 mit dem Schwerpunkt geflüchtete Frauen und lesbische, schwule, bi- und transsexuelle Personen (LSBT) geplant. 6. Wo können sich Heimleitungen und Beschäftigte von Berliner Flüchtlingsheimen, aber auch Ehrenamtliche sowie Beschäftigte in Behörden und NGOs, darüber hinaus informieren? Zu 6.: Weitere Informationen zu Gewalt gegen Frauen bietet u. a. die Internetseite der für Frauen zuständigen Senatsverwaltung, die mit den Internetauftritten der Anti- Gewalt-Projekte verlinkt ist: http://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/artikel .4058.php. Hier sind wiederum teilweise sehr ausführliche Informationen eingestellt. Auch die Seite des bundesweiten Hilfetelefons beinhaltet zahlreiche Informationen zur Thematik (www.hilfetelefon.de). Zur Unterstützung von Heimleitungen, Mitarbeitenden und in den Unterkünften wurde von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ein „Wegweiser“ für geflüchtete LSBT veröffentlicht, der regelmäßig aktualisiert wird. Der Wegweiser steht auf folgender Seite http://www.berlin.de/lb/ads/schwerpunkte/lsbti/materialien /#flucht zum Download bereit und wird im Rahmen der Umsetzung von Infoveranstaltungen für Heimleitungen und Mitarbeitende von Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt und verbreitet. 7. Welche Flyer, Broschüren, Internetangebote wurden bisher erarbeitet und welche weiteren Informationsmaterialien , Fortbildungen und Veranstaltungen zur Beachtung frauenspezifischer Belange in der Flüchtlingshilfe sind geplant? 15. Ist beabsichtigt, Flüchtlinge in ihrer Sprache über die Gesetze und Hilfseinrichtungen in Deutschland bezüglich häuslicher und sexueller Gewalt zu informieren? Zu 7. und 15.: Der Informationsflyer der BIG-Hotline, der bislang in neun Sprachen (u. a. Arabisch) vorlag, ist kürzlich in sieben weitere Sprachen (u. a. Farsi, Urdu, Tigrinya) übersetzt worden. Ebenso wurde die ausführliche BIG-Broschüre „Ihr Recht bei häuslicher Gewalt“ in Farsi (Arabisch liegt bereits vor) übersetzt. Auch die Informationsmaterialien von LARA sind u. a. ins Arabische und in Farsi übersetzt. Zudem hält auch das bundesweite Hilfetelefon mehrsprachige Informationsmaterialien bereit. Für schwangere Frauen steht beispielsweise das Info- Faltblatt der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ in 15 Sprachen, darunter Arabisch, zur Verfügung. 8. Wie schätzt der Senat die Arbeit des Bündnisses für besonders Schutzbedürftige ein und welche finanziellen und personellen Kapazitäten sind erforderlich und zu bewilligen, um die Weiterarbeit zu gewährleisten und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen? Zu 8.: Um die Fortführung der Arbeit des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zu gewährleisten, wurden mit der Verabschiedung des Haushalts 2016/17 am 10.12.2015 im Kapitel 2930/Titel 54802 Mittel in Höhe von 370.000,00 Euro veranschlagt. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt im Einzelplan 09 (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen). Es ist darüber hinaus vorgesehen, eine Fachstelle für LSBTI Geflüchtete bei einem Träger einzurichten. Diese Fachstelle für LSBTI Geflüchtete soll eng zusammenarbeiten mit dem Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige . 9. Wie sichert der Senat, dass bei Aus- und Neubauten von Flüchtlingsheimen die besonderen Bedarfe von Frauen und Mädchen nach abgeschlossenen Sanitärbereichen und Rückzugsräumen für Frauen und Kinder geplant und realisiert werden? Zu 9.: Auf die Qualitätsanforderungen des LAGeSo wird hingewiesen. Die Sanitäranlagen und Waschräume sind für männliche und weibliche Bewohner getrennt und abschließbar einzurichten. In den Sanitärräumen wurden an Stelle von mit Vorhängen abgetrennten Reihenduschen , abschließbare Duschkabinen mit vorgeschalteter Umkleidegarderobe angefertigt und eingebaut. Bei Ausund Neubauten von Flüchtlingsunterkünften z. B. den modularen Unterkünften (MUF) wurden Maßnahmen und konzeptuelle Erweiterungen umgesetzt, die die besonderen Bedarfe von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 580 3 Die Qualitätsstandards des LAGeSo fordern Rückzugsmöglichkeiten für Kinder in Form von Räumen, die kindgerechtes Spielen sowie das Erledigen von Schulund Hausarbeiten ermöglichen. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten wird in der Praxis durch pädagogische Betreuung begleitet. Grundsätzlich soll bei der planerischen Raumaufteilung und bei der späteren Belegungskonzeption darauf geachtet werden, dass ganze Raumbzw . Gebäudebereiche nur Frauen und Familien zur Verfügung gestellt werden und allein reisende junge Männer möglichst räumlich getrennt von diesen untergebracht werden. So sollen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden. 10. Stimmt der Senat der Forderung nach einer Flüchtlingsunterkunft ausschließlich für Frauen zu, wenn ja, welche Pläne verfolgt der Senat in diesem Zusammenhang ? Zu 10.: Der Senat hält die Einrichtung einer Unterkunft für Frauen für sinnvoll und sieht dies als Bestandteil des in der Antwort zu 1. erwähnten Konzepts. 11. Stimmt der Senat der Forderung nach der Einrichtung von Notplätzen für gefährdete Frauen sowie schwule , lesbische oder transsexuelle Personen zu? Zu 11.: Ja. Um rasch reagieren zu können und unbürokratische Trennung von Tätern und Opfern zu ermöglichen , werden bereits seit Mitte Oktober 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft vier Plätze für den Fall akuter Gewaltvorkommnisse freigehalten; diese Plätze stehen auch LSBT offen. Darüber hinaus ist geplant, die sogenannten vier Notplätze im 2. Frauenhaus auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre zu fördern. Dies soll vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Inanspruchnahme auch durch geflüchtete Frauen zur Stärkung des Berliner Hilfesystems bei häuslicher Gewalt und somit zum Schutz der Betroffenen beitragen. 12. Wie wird gewährleistet, dass auch geflüchtete Frauen Hilfe und Unterstützung erhalten wie sie in Berlin für Betroffene von häuslicher oder sexueller Gewalt üblich sind oder zum Schutz vor Zwangsverheiratung und Menschenhandel entwickelt wurden? Zu 12: Hierzu wird auf die Antworten zu den vorstehenden Fragen verwiesen. 13. Wie werden die Beschäftigten in den bestehenden Fachberatungs- und Interventionsstellen im Antigewaltbereich zu Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes geschult ? Zu 13: Das Büro des Integrationsbeauftragten des Senats hat in den vergangenen Monaten mehrere kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen zum Migrationsrecht für Vereine und Beratungsstellen angeboten, zum Teil explizit für die Projekte aus dem Anti-Gewalt-Bereich. Für diese fand am 18.12.2015 zudem eine Fortbildungsveranstaltung zu den Schnittstellen zwischen Gewaltschutz und Asylrecht statt, die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen organisiert wurde. Bereits in 2014 wurden im Rahmen der Qualitätsentwicklung die im LSBTI Bereich durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geförderten Träger , auch im Antigewaltbereich, zum Thema LSBT- Geflüchtete fortgebildet. Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht wurden ebenfalls behandelt. In 2016 wird dieses Thema erneut Schwerpunktthema im Rahmen der Qualitätsentwicklung. 14. Welche Formen der Vernetzung von Flüchtlingsarbeit und Frauenberatungsstellen gibt es bzw. sollen installiert werden? Zu 14.: Es existieren unterschiedliche Formen der Vernetzung, die von virtueller Verlinkung bis hin zu konkreten Kooperationen zwischen einzelnen Anti-Gewalt- Projekten und Flüchtlingsunterkünften reichen und die weiter ausgebaut werden. Unter anderem stehen für den Haushalt 2016/17 im Kapitel 0950/ Titel 68406 Mittel in Höhe von jährlich 50.000 € für den Aufbau eines Netzwerkes für geflüchtete Frauen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, zur Verfügung. 16. Welche Überlegungen und Pläne werden hinsichtlich der gynäkologischen Gesundheits-versorgung für Frauen und Mädchen nach Gewalterfahrungen und in besonderen Lebenssituationen verfolgt, wie z.B. bei Schwangerschaft, Fehlgeburten oder Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch? Zu 16.: Sofern medizinischer Behandlungsbedarf besteht , wird wie auch in den anderen medizinischen Fächern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) versorgt. Das bedeutet, dass von Krankenhäusern und Arztpraxen erbrachte Leistungen dem LAGeSo in Rechnung gestellt werden können, das die Kosten in entsprechender Anwendung des AsylbLG übernimmt. Die Kostenübernahme erfolgt dabei nach Übereinkunft im Senat analog §§ 4 bzw. 6 AsylbLG. Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte insbesondere auch Folgen von Gewalterfahrungen liegen in der Verantwortung der Leistungserbringer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 580 4 Das in diesem Jahr veröffentlichte klinische Handbuch der World Health Organisation (WHO) „Gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Gewalt in der Paarbeziehung oder sexuelle Gewalt erfahren“, das an viele hausärztliche und gynäkologische Praxen sowie an alle Kliniken mit Rettungsstellen in Berlin versandt worden ist, bietet hierbei Hilfestellung (das Handbuch kann über den SIGNAL e. V. bezogen werden (http://signalintervention .de/download/WHO_Handbuch_030715.pdf). Gem. § 2 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hat jeder Mann und jede Frau das Recht, sich zu den in § 1 Abs.1 SchKG genannten Zwecken beraten zu lassen, auf Wunsch anonym, eingeschlossen die Schwangerschaftskonfliktberatung . Eine Frau hat gem. § 19 SchKG Anspruch auf Leistungen nach dem Abschnitt 5 SchKG, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Für Frauen, die Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, gilt § 10a Absatz 3 Satz 4 und 5 des AsylbLG entsprechend. 17. Welche Überlegungen und Pläne gibt es zur geschlechterspezifischen psychologischen Versorgung und Therapie nach traumatischen Erfahrungen für Frauen und Mädchen? Zu 17.: Grundsätzlich richtet sich die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Leistung nach dem AsylbLG. Dem Senat liegt ein Konzept zur traumatherapeutischen Versorgung gewaltbetroffener Frauen vor, das sich zurzeit in der Prüfung befindet. Dies beinhaltet auch die mögliche Einbeziehung von Frauen mit Fluchterfahrung in dieses Konzept. 18. Welche guten Beispiele einer gendergerechten Flüchtlingshilfe sind dem Senat bekannt, und was unternimmt der Senat, damit solche vorbildlichen Beispiele Schule machen? Zu 18.: Der Berliner Senat setzt sich auf in verschiedenen Arbeitszusammenhängen auf Bundes- und Landesebene mit der Frage auseinander, wie geschlechtsspezifischen Belangen im Kontext der Flüchtlingshilfe Rechnung getragen werden kann und diskutiert dabei auch best practice Beispiele. Die Ergebnisse werden in das unter 1. genannte Konzept einfließen. Berlin, den 28. Dezember 2015 In Vertretung Dirk Gerstle _____________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)