Drucksache 17 / 17 581 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2015) und Antwort Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahngesetz durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) von der Bahnnutzung freigestellten Flächen hat das Land Berlin im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße - Elsterwerda , km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom 26.08.2010) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistellung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn- Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn nicht freizustellen, wurde entsprochen. Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom 08.04.2013) SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da sich auf diesen Widerlager und Stützwände der Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren Antrag geändert. Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit - Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010) SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde die Einwendung zurückgenommen. Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Beschluss vom 13.01.2010) SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangenheit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21- Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert. Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin - Angermünde - Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 (Teilbescheid 2)) SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesautobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entsprechende Grundbucheintragungen konnten die Bedenken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie beantragt freigestellt werden. Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit - Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011) SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Bedenken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistellungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten. 1 Hauptbahnhof Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 581 2 Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf2 - Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss vom 23.07.2012) SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Teile des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fernbahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt werden . Dem wurde entsprochen. Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 - Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014) SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustellenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brückenprüfung ). Dem wurde seitens des Eisenbahn- Bundesamtes gefolgt. Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde - Stralsund, km 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012) SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustellenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brückenprüfung ). Dem wurde seitens des Eisenbahn- Bundesamtes gefolgt. Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf - Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Beschluss vom 16.09.2011) SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für eine öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Einwand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt. Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Strecke 6007 Berlin Ostkreuz - Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011) SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung geäußert , da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Obgleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStadt Um freigestellt. 2 Bahnhof 3 Güterbahnhof Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014) SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Teilen der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bauwerksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hochstraße durchführen zu können. Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen. Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das? Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeichnung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen. Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsantrag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfreistellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehrstangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Freistellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Landes Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Widerspruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nahverkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen. Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung der Gemeinde zufallen? Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Baugesetzbuches . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 581 3 Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des Ankaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus. Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufsrecht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis? Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln aufführen )? Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor. Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ihre stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Beteiligten und mit welchen Konsequenzen? Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspolitischer Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3). Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähnten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar? Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt eingebunden . Berlin, den 23. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)