Drucksache 17 / 17 583 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 21. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2015) und Antwort Das Geschäft mit den Flüchtlingen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen auf der Basis von Betreiberverträgen ein hunderte Millionen schweres Geschäft ist? 2. Welche Beträge sind für die Vergütung der Dienstund Lieferverträge zur Betreuung von Flüchtlingen in den Haushalt 2016 eingestellt und wie wurden diese ermittelt? 3. Welche Beträge für Miete/Betriebskosten/Ankauf von Grundstücken/Investitionen etc. für Flüchtlingsunterkünfte werden in den Haushalt 2016 eingestellt, und wie wurden diese ermittelt? Zu 1., 2. und 3.: Für die Leistungen für Flüchtlinge sind im Doppelhaushalt 2016/2017 jeweils 600 Millionen (Mio.) Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für Integrationsleistungen vorgesehen. Die Ausgaben für die Integrationsmaßnahmen umfassen insbesondere Willkommensklassen, Kindertagesbetreuung , Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, Integrationslotsen und Arbeitsmarktprojekte. Bei der Bedarfsermittlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte keine Unterscheidung nach Regelbedarfen und Ausgaben für die Unterbringung und Betreuung bzw. für Miete und Betriebskosten; es wurde auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Für Investitionen sind insgesamt 612 Mio. Euro vorgesehen , die aus dem jeweils laufenden Haushalt als auch aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) finanziert werden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom 26.10.2015 zur Roten Nummer 2441 sowie vom 19.11.2015 zur Roten Nummer 2441 B verwiesen. 4. Vor dem Hintergrund, dass eine baurechtliche Duldung von Turnhallen als Notunterkünfte für Flüchtlinge nur für 6 Monate zulässig ist, frage ich: welche Konzepte gibt es für den Auszug aus den Massenquartieren in Gemeinschaftsunterkünfte und wo erfolgt diese Planung zur Zeit? Zu 4.: Die der Fragestellung zu Grunde liegende Prämisse , wonach eine baurechtliche Duldung von Turnhallen als Notunterkünfte für Flüchtlinge nur für sechs Monate zulässig sei, trifft nicht zu. Vielmehr ist in dem unter der Internetadresse http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/ de/rundschreiben.shtml veröffentlichen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - II E - Nr. 45/2015 vom 17.12.2015 u. a. Folgendes geregelt: „Soweit die bauliche Anlage unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen (…) grundsätzlich für geeignet gehalten wird, kann die Bauaufsichtsbehörde die Nutzung grundsätzlich für einen von ihr zu bestimmenden Zeitraum dulden. Dieser Zeitraum sollte sechs Monate nicht überschreiten; aufgrund der Notsituation kann ggf. ein längerer Zeitraum veranschlagt werden .“ Nach dieser Regelung ist also auch eine über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehende Nutzungsdauer zulässig, sofern das Vorliegen einer Notsituation diese Maßnahme erfordert. Vom Vorliegen dieser Voraussetzung ist derzeit auszugehen ; insofern wird auf die Antwort des Senats vom 28.12.2015 auf die Fragen 5 und 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17596 vom 10.12.2015 verwiesen. Dessen ungeachtet bemüht sich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in enger fachlicher Abstimmung mit dem Landesweiten Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) um den Ausbau der Kapazitäten in regulären Gemeinschaftsunterkünften durch Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 583 2 Akquise geeigneter Objekte, um die Verweildauer in Notunterkünften zu verkürzen und schnellstmöglich auf die Nutzung von Turn- oder Sporthallen verzichten zu können. Darüber hinaus soll die Kapazität für die Unterbringung von Flüchtlingen durch den Neubau landeseigener Unterkunftsgebäude in modularer Bauweise aufgestockt werden. Diesbezüglich wird auf die Antwort des Senats vom 18.12.2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/17545 vom 03.12.2015 verwiesen. 5. In welchen Notunterkünften werden derzeit Flüchtlinge untergebracht? (Bitte auflisten nach folgender Fragestellung : a. In welchen Fällen wurden diese Unterkünfte gemäß ASOG beschlagnahmt? b. Wie viele Flüchtlinge wurden jeweils untergebracht ? c. Wer sind die Betreiber und wie viele Flüchtlinge sind den jeweiligen Betreiberfirmen zuzuordnen? d. Welche Art der Vergabe lag jeweils für die Betreiberaufträge vor? e. Welche Laufzeit haben die Verträge im Einzelnen?) Zu 5.: Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen. 6. Treffen Informationen aus dem Internet zu, dass es sich bei etlichen der privaten Betreiber um so genannte Postfachfirmen mit unklaren Strukturen handelt, und wenn ja, wie viele und welche sind das? Zu 6.: Dazu liegen dem LAGeSo keine Erkenntnisse vor. 7. Treffen Informationen zu, dass in einigen Verträgen mit Betreibern ausdrücklich die Unterstützung durch ehrenamtliche Flüchtlingshelfer ausgeschlossen ist, und wenn ja, welchen Zweck verfolgen die Betreiber damit und sind solche Vereinbarungen auch mit Wohlfahrtsverbänden oder ausschließlich mit privaten Betreibern abgeschlossen worden? Zu 7.: Diese Informationen treffen nicht zu. 8. Wie geht das LAGeSo damit um, dass Interimsverträge , die aufgrund einer aktuellen Notsituation geschlossen wurden, anschließend durch ordentliche Verträge auf der Grundlage des Vergaberechtes abzulösen sind? Zu 8.: Die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen werden auch bei der Inbetriebnahme von Notunterkünften beachtet. Eine freihändige Vergabe ist unter den in diesen Bestimmungen genannten Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen können insbesondere dann vorliegen, wenn die zu vergebende Leistung – hier also der Betrieb einer Notunterkunft für Asylsuchende – besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind. Der Zuzug von Asylbegehrenden in einer nicht vorhersehbaren Größenordnung und die Verpflichtung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit erfüllen diese Tatbestandsmerkmale. Daher kommt insbesondere bei Notunterkünften die freihändige Vergabe, ggf. unter Einholung von Vergleichsangeboten , in Betracht. In der Regel dienen in derartigen Fällen Vorverträge als vertragliche Grundlage für die Auftragserfüllung bis zum Abschluss eines Betreibervertrages. „Interimsverträge “ werden dagegen nicht abgeschlossen. Eine erneute Vergabe bei Abschluss des Betreibervertrages für die Notunterkunft erfolgt nicht, da der Betrieb bereits Gegenstand der ursprünglichen Vergabe war. Sofern sich an die Notunterbringung die Herrichtung zu einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft anschließt, wird diese Form des Betriebs ausgeschrieben. 9. Hat der Senat bzw. das LAGeSo die Vergabe einer Rahmenvereinbarung auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung für alle Notunterkünfte, so wie es auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wirtschaft empfohlen wird, öffentlich ausgeschrieben, so dass die in Notunterkünften zu erbringenden Leistungen genau definiert und der zu vergütende Preis vergaberechtlich ordentlich ermittelt werden können, und wenn ja, wann und wo wurde diese veröffentlicht, wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Das Internet-Portal der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, bzw. das „Vergabeservice “-Portal des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeservice) enthält keine Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Im Übrigen wurde das besondere Verfahren einer gestuften Vergabeentscheidung an Hand des Abschlusses einer öffentlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreiberinnen bzw. Betreibern und anschließender Einzelvergabe unter den ermittelten Betreiberinnen und Betreibern bisher nicht gewählt, da bei derartigen mehrjährigen Rahmenvereinbarungen zu beachten ist, dass wegen des Doppelausschreibungsverbotes für Bieterinnen und Bieter, die neu in den Markt eintreten möchten, die Schwelle für den Marktzutritt erheblich erhöht wird. Diese Implikation wirkt sich kontraproduktiv auf die vom Senat angestrebte Zielsetzung aus, den Wettbewerb unter potentiellen Betreiberinnen und Betreibern zu fördern. Die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften zu erbringende Leistung ist unter anderem durch die auf der auf der Webseite der Berliner Unterbringungsleitstelle unter http://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl-aussiedler/berli ner-unterbringungsleitstelle/informationen-zu-betreiberund -immobilienangeboten/ veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und Vorgaben öffentlich zugänglich. Das gegenwärtige Verfahren ermöglicht schon derzeit eine ordentliche Preisermittlung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 583 3 10. Sind dem LAGeSo bzw. dem Senat die Vergaberechtsänderungen bekannt, die ab April 2016 in Kraft treten und welche Vorkehrungen werden getroffen, um bis dahin die Voraussetzungen zu schaffen, dass die EU- Regelungen für eine transparente Vergabe von Leistungen erfüllt werden können? Zu 10.: Dem Senat sind die Vergaberechtsänderungen, die im April 2016 in Kraft treten werden, bekannt. Die Änderungen werden im Grundsatz keine spürbare Auswirkung auf die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben. Ausgenommen hiervon sind die Ausnahmeregelungen für die Vergabe so genannter sozialer Dienstleistungen , unter die auch die in Rede stehenden Leistungen fallen. Gemäß der neuen Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 130 GWB-neu) stehen öffentlichen Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft nach ihrer Wahl zur Verfügung . Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht weiterhin nur in den besonderen und begründeten Fällen zur Auswahl. Ferner ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn der Wert der Änderung nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt. Die Änderungen werden rechtzeitig in den Vergabeleitfaden aufgenommen. 11. Wie oft wird eine Not- bzw. Gemeinschaftsunterkunft dahingehend kontrolliert, ob sie die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt, für die sie aus Steuergeldern bezahlt wird? 12. Wie oft wird kontrolliert, ob das vertraglich vereinbarte Personal auch tatsächlich eingesetzt wird und das eingesetzte Personal auch die vom LAGeSo geforderte Ausbildung und Erfahrungen hat und wenn nein, warum nicht? 15. Werden vom LAGeSo Eignungsnachweise und ein Führungszeugnis von eingesetzten Sicherheitskräften gefordert und auch kontrolliert? Gibt es ein Belegungsmanagement , das bestehende Problem erkennt und durch eine gezielte Belegungsplanung die Risiken für Frauen und Kinder verringert? Zu 11., 12. und 15.: Hinsichtlich der Anforderungen an das in den Flüchtlingsunterkünften eingesetzte Personal sowie die Kontrolle, ob die für diese Einrichtungen geltenden Qualitätsanforderungen eingehalten werden, wird auf die Antworten des Senats - vom 15.02.2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/15499, - vom 11.06.2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16261 sowie - vom 30.07.2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16673 verwiesen. Diese Antworten entsprechen grundsätzlich dem aktuellen Stand. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Intensität der vom LAGeSo wahrzunehmenden Kontrolltätigkeit auch von der Anzahl und Kapazität der betroffenen Einrichtungen beeinflusst wird. Insofern wird darauf verwiesen , dass mit Stand 15.12.2015 bereits mehr als 130 Einrichtungen mit einer Gesamtkapazität von annähernd 40.000 Plätzen in Betrieb waren. Um das Controlling bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu optimieren sowie eine bedarfsgerechte – auch im Hinblick auf spezifische Bedürfnisse bestimmter Personengruppen wie traumatisierte Flüchtlinge, gewaltbetroffene Frauen und andere vulnerable Flüchtlinge - und effiziente Steuerung bei der Belegung der Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu gewährleisten, sieht das vom Senat am 11.08.2015 beschlossene Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge u. a. die Entwicklung eines hierfür geeigneten Instrumentariums vor. Da dieser Prozess viele Beteiligte und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu integrieren und zu berücksichtigen hat, besteht die Zielsetzung, im April 2016 das Verfahren einzuführen. Derzeit gibt es eine „kleine Lösung“, die zu Erleichterungen für die Beschäftigten und für eine validere Datenbasis bei den Kapazitäten führt. Diese „kleine Lösung“ beinhaltet die zentrale Erfassung, Vorbuchung, Belegung und Freigabe von Plätzen in den Unterkünften. Darüber hinaus werden noch zusätzliche Informationen erhoben bzw. an die Betreiberinnen bzw. Betreiber vermittelt. Diese Maßnahme verhindert Mehrfachbuchung, steigert die Auslastung und sichert darüber hinaus die Ablaufstrukturen bei der Ersterfassung. 13. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen dem Verwaltungschaos im LAGeSo und dem Profit einzelner privater Betreiber mit Postfachadressen, die ohne Ausschreibungen an millionenschwere Verträge gekommen sind und die auch nicht vom LAGeSo kontrolliert werden? 14. Vor dem Hintergrund, dass laut Presseberichten schon seit 2014 keine öffentliche Ausschreibung für Leistungen zur Versorgung von Flüchtlingen vom LAGeSo stattgefunden haben, frage ich: welche konkreten Maßnahmen hat der Senat getroffen, um die vergaberechtswidrigen Praktiken abzustellen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 583 4 16. Wer trägt die Verantwortung für das Verwaltungschaos , und welche Maßnahmen wird der Senat in die Wege leiten, um transparente, korruptionssichere Vergabe - und Kontrollstrukturen zu schaffen mit denen sichergestellt wird, dass die Landesmittel den Flüchtlingen und nicht dem Profit der Betreiber zugutekommen? Zu 13., 14. und 16.: Seit dem unerwartet starken Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2014 und den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an einzelne privatwirtschaftliche Betreiberinnen bzw. Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften durch das LAGeSo hat die Fachaufsicht verstärkt von dem Frage- und Einsichtsrecht des § 8 Absatz 3 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) Gebrauch gemacht . Seit Anfang 2015 bestehen schrittweise aufgebaute , umfangreiche Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse durch die Fachaufsicht zu Verträgen im Bereich der Unterbringung. Weiterhin wurde mit der Standardisierung von Prozessen im Bereich Sachstandsvermerke, Vergabeverfahren, Aktenführung, Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie dem Aufbau von Controlling begonnen. Darüber hinaus richtete die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - in Umsetzung der im Abschlussbericht des mit der Untersuchung des Verwaltungshandelns des LAGeSo beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens vermittelten Handlungsempfehlungen - u. a. kurzfristig ein Aufbaumanagement beim LAGeSo ein, das unmittelbar dem für Soziales zuständigen Staatssekretär unterstellt und für folgende Aufgaben zuständig wurde: Implementierung von vergaberechtlichen Verfahren Strukturierung von Auswahlprozessen für neue Unterkünfte Festlegung klarer Prozessschritte für die Auftragserteilung an Dritte, einschließlich Dokumentationsanforderungen Schaffung von Prozessen für das Vertragsmanagement einschließlich deren Dokumentation Definition von Prozessschritten und Kompetenzen in Bezug auf Vertragssanktionen Erarbeitung von Standards der Aktenführung bzw. Einhaltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung Aufbau eines strukturierten Controllings Nachdem jedoch die Zuzugszahlen im zweiten Halbjahr – von einem bereits sehr hohen Niveau ausgehend – nochmals in einem nicht vorhersehbaren Ausmaß angewachsen waren (mit rund 10.000 nach Berlin verteilten Asylbegehrenden wurden allein im November 2015 annährend so viele Personen in Berlin aufgenommen wie im gesamten ersten Halbjahr), verfestigte sich zunehmend die Erkenntnis, dass der Aufgabenumfang, den das LA- GeSo im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten neben seinen zahlreichen anderen Zuständigkeiten im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens zu bewältigen hat, einen Umfang angenommen hat, der eine grundlegende Reorganisation auf der Vollzugsebene erfordert. Der Senat hat daher am 01.12.2015 den Gesetzentwurf „Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und zur Anpassung der weiteren betroffenen Gesetze“ beschlossen. Wesentliche Zielsetzung dieses Gesetzesvorhabens ist es, als angemessene Reaktion auf die dargestellte Zuzugs- und Aufgabenentwicklung die Angelegenheiten der Asylbegehrenden und Flüchtlinge künftig durch eine eigenständige, ausschließlich für Flüchtlingsangelegenheiten zuständige Behörde zu regeln. Die bisherigen Strukturen und Zuständigkeiten sollen grundlegend überprüft und optimiert werden, wobei an die Konsequenzen aus der vorgenannten externen Überprüfung angeknüpft wird. Dies gilt in besonderem Maße für Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Asylbegehrenden sowie der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . Dieser Bereich wird mit dem Errichtungsgesetz aus dem LAGeSo herausgelöst und dem neuen Landesamt übertragen. Hierdurch sollen die Voraussetzungen optimiert werden, um ungeachtet der anhaltend hohen Zuzugszahlen eine zügige Unterbringung und bedarfsgerechte Grundversorgung der in Berlin Schutz suchenden Menschen gewährleisten zu können. Berlin, den 07. Januar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2016) Anlage zur schriftlichen Anfrage 17/17583 5) Einrichtung a) ASOG b) Kapazität c) Betreiber d) Vergabeart e) Laufzeit Eschenallee X 400 PRISOD GmbH Freihändige Vergabe offen Fehrbelliner Platz X 1.150 ASB Freihändige Vergabe offen Glockenturmstraße (TH) X 1.150 Albatros GmbH Freihändige Vergabe offen ICC X 500 Malteser Freihändige Vergabe offen Marburger Straße 307 DRK Süd-West Freihändige Vergabe offen Halemweg 401 Berliner Wohnplattform Freihändige Vergabe offen Prinzregentenstraße (TH) 200 Apardo GmbH Freihändige Vergabe offen Lietzenburger Straße 208 DRK Freihändige Vergabe offen Forckenbeckstraße (TH) 176 DRK Schöneberg- Wilmersdorf Freihändige Vergabe offen Stresemannstraße 350 DRK Freihändige Vergabe offen Tempelhofer Ufer (TH) 150 Akzente GmbH Freihändige Vergabe offen Geibelstraße (TH) 150 Akzente GmbH Freihändige Vergabe offen Gürtelstraße (TH) 200 Verein zur Förderung von Arbeit, Forschung und Bildung e. V. Freihändige Vergabe offen Wrangelstraße (TH) 200 AWO Spree-Wuhle Freihändige Vergabe offen Lobeckstraße (TH) 180 Vielfalt e. V. Freihändige Vergabe offen Bornitzstraße X 500 PeWoBe GmbH Freihändige Vergabe offen Max-Brunnow-Straße 150 PRISOD GmbH Freihändige Vergabe offen Wollenberger Straße (TH) 200 Neopanterra e.V. Freihändige Vergabe offen Ruschestraße X 900 DRK Kreisverband Müggelspree e.V. Freihändige Vergabe offen Ruschestraße (Haus 15) X 400 DRK Kreisverband Müggelspree e.V. Freihändige Vergabe offen Köpenicker Allee X 1.000 DRK Kreisverband Müggelspree e.V. Freihändige Vergabe offen Treskowstraße (TH) 198 SozDia Freihändige Vergabe offen Glambecker Ring 303 CJD Freihändige Vergabe offen Bitterfelder Straße X 450 EJF Freihändige Vergabe offen Marzahner Chaussee (TH) 200 ASK Sicherheitsdienste GmbH Freihändige Vergabe offen Bitterfelder Straße X 250 Volkssolidarität Freihändige Vergabe offen Rudolf-Leonhardt-Straße (TH) 200 Volkssolidarität Freihändige Vergabe offen Am Baltenring (TH) 80 L.I.T.H.U. gGmbH Freihändige Vergabe offen Carola-Neher-Str. (TH) 100 L.I.T.H.U. gGmbH Freihändige Vergabe offen Brebacher Weg X 200 Vielfalt e. V. (bis 03.01.2016) Freihändige Vergabe offen Alt-Moabit 160 ASB Freihändige Vergabe offen Gotenburger Straße 180 Arbeiterwohlfahrt (AWO) Freihändige Vergabe offen Notunterkünfte (Stand: 28.12.2015) 5) Einrichtung a) ASOG b) Kapazität c) Betreiber d) Vergabeart e) Laufzeit Pankstraße 150 Arbeiterwohlfahrt (AWO) Freihändige Vergabe offen Kruppstraße X 294 Berliner Stadtmission Freihändige Vergabe 30.04.2016 Levetzowstraße 262 Johanniter Freihändige Vergabe offen Turmstraße (Wartebereich) 100 Haus der Weisheit Freihändige Vergabe Osloer Straße/Koloniestr. (TH) 199 BTB - Bildungs-zentrum GmbH Freihändige Vergabe offen Alt-Moabit (TH) 199 L.I.T.H.U. gGmbH Freihändige Vergabe offen Siemensstraße (TH) 199 BEWO GmbH Freihändige Vergabe offen Wiesenstraße (TH) 199 BTB - Bildungs-zentrum GmbH Freihändige Vergabe offen Lützowufer X 200 AWO Mitte Freihändige Vergabe offen Columbiadamm (TH) 150 Tamaja GmbH Freihändige Vergabe offen Buckower Damm (TH) 200 MILaa Freihändige Vergabe offen Efeuweg (TH) X 200 MILaa Freihändige Vergabe offen Karl-Marx-Straße 210 Malteser Freihändige Vergabe offen Storkower Straße X 250 EJF Freihändige Vergabe offen Wichertstraße (TH) 150 MiGes gGmbH Freihändige Vergabe offen Woelckpromenade (TH) 100 MiGes gGmbH Freihändige Vergabe offen Wackenbergstraße (TH) X 120 Sanctum Homes GmbH Freihändige Vergabe offen Winsstraße (TH) X 200 Volkssolidarität Freihändige Vergabe offen Fritz-Reuter-Straße (TH) X 150 Sanctum Homes GmbH Freihändige Vergabe offen Bedeweg 1 (TH) X 199 Ioan Schmidt Service GmbH Freihändige Vergabe offen Malmöer Straße (TH) 200 mitHilfe gGmbH Freihändige Vergabe offen Smetanastr. (TH) X 188 Ioan Schmidt Service GmbH Freihändige Vergabe offen Darßer Straße (TH) 288 BOS112 Risc-Management GmbH Freihändige Vergabe offen Otto-Ostrowski-Straße (TH Hausburg) 130 Humanistischer Verband Freihändige Vergabe offen Oranienburger Str. (Haus 24/25) X 600 PRISOD GmbH Freihändige Vergabe offen Oranienburger Str. (Haus 6) X 102 PRISOD GmbH Erweiterung des Standorts offen Oranienburger Str. (Haus 2) X 200 PRISOD GmbH Erweiterung des Standorts offen Am Bärensprung/ Keilerstraße X 30 EJF Freihändige Vergabe offen Im Erpelgrund (TH) X 200 BEWO GmbH Freihändige Vergabe offen Königshorster Str. (TH) X 200 BEWO GmbH Freihändige Vergabe offen Auguste-Victoria-Allee (TH) X 250 SOS Assistance Freihändige Vergabe offen 5) Einrichtung a) ASOG b) Kapazität c) Betreiber d) Vergabeart e) Laufzeit Kühleweinstraße (TH) 184 Apardo GmbH Freihändige Vergabe offen Avenue Charles de Gaulle X 359 SIN e.V. Freihändige Vergabe offen/31.05.2016 Rohrdamm 350 PeWoBe GmbH Freihändige Vergabe offen Kladower Damm (TH) 150 SIN e.V. Freihändige Vergabe offen Schmidt-Knobelsdorf-Straße 1.000 PRISOD GmbH Freihändige Vergabe offen Mertensstraße X 996 Berliner Stadtmission Freihändige Vergabe offen Nonnendammallee (TH) 250 WORKS Freihändige Vergabe offen Am Großen Wannsee X 65 CJD Freihändige Vergabe offen Zum Heckeshorn 210 CJD Freihändige Vergabe offen Thielallee 326 Sanctum Homes GmbH Freihändige Vergabe offen Onkel-Tom-Straße (TH) 200 Sanctum Homes GmbH Freihändige Vergabe offen Hüttenweg (TH) 270 Sanctum Homes GmbH Freihändige Vergabe offen Lessingstraße (TH) 200 DRK Süd-West Freihändige Vergabe offen Leo-Baeck-Straße (TH) 150 ASK Sicherheitsdienste GmbH Freihändige Vergabe offen Wedellstraße (TH) 200 Stadtteilzentrum Zehlendorf Freihändige Vergabe offen Lauenburger Straße (TH) 100 Stadtteilverein Schöneberg e. V. Freihändige Vergabe offen An der Urania 362 Albatros GmbH Freihändige Vergabe offen Colditzstraße 431 PeWoBe GmbH Freihändige Vergabe offen Tempelhofer Weg 236 Tamaja GmbH Freihändige Vergabe offen Großbeerenstraße X 250 CS care & shelter gGmbH Freihändige Vergabe offen Flughafen Tempelhof /Hangar 1 660 Tamaja GmbH Freihändige Vergabe offen Flughafen Tempelhof /Hangar 3 828 Tamaja GmbH Freihändige Vergabe offen Flughafen Tempelhof /Hangar 4 672 Tamaja GmbH Freihändige Vergabe offen Groß-Berliner-Damm 550 CJD Freihändige Vergabe offen Schwalbenweg 314 CJD Freihändige Vergabe offen Rudower Straße X 200 Berliner Wohnplattform Freihändige Vergabe offen Rudower Straße (TH) 120 Berliner Wohnplattform Freihändige Vergabe offen Peter-Hille-Straße (TH) 150 Stephanus Stift Freihändige Vergabe offen Lindenstraße (Fanhaus) 120 Internationaler Bund (IB) Freihändige Vergabe offen Glienicker Straße (TH) 420 ASB Freihändige Vergabe offen Straße am FEZ (TH) X 200 L.I.T.H.U. gGmbH Freihändige Vergabe offen Wassersportallee 138 PeWoBe GmbH Freihändige Vergabe offen S17-17583 S1717583_Anlage