Drucksache 17 / 17 585 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 03. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und Antwort Elementare menschliche Bedürfnisse ignoriert in der Massenunterkunft im Flughafen Tempelhof Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen sind im Tempelhofer Flughafen untergebracht? Wie lange dauert die Unterbringung? Zu 1.: Die Gesamtkapazität in den Hangars 1, 3 und 4 beträgt 2.160 Plätze. Davon entfallen auf Hangar 1 660 Plätze, auf Hangar 3 828 Plätze und auf Hangar 4 672 Plätze. Die aktuelle Auslastung schwankt zwischen 97 % bis 100 %. Die Großunterkunft Tempelhof soll eine Notunterkunft bleiben. Eine dauerhafte Unterbringung ist nicht angedacht. 2. Wie sind die sanitären Anlagen ausgestattet? Wie viele Toiletten gibt es? Wo sind sie? Wo können sich die Menschen waschen? Wie ist das Duschen geregelt? Wie wird gewährleistet, dass alle Menschen – auch die Familien mit Kindern – Zugang zu Duschen und Waschbecken haben? Zu 2.: Die derzeit vorhandenen Anlagen werden kontinuierlich ergänzt, um die derzeitige durchschnittliche Verfügbarkeit sukzessive zu verbessern. Sie sind mit Waschbecken, Dusch- und WC-Kabinen ausgestattet. Die abschließende Anzahl der Toiletten wird nach Fertigstellung der derzeit noch laufenden Installationsarbeiten bestimmbar sein. Die WC-Kabinen befinden sich in Thoax-Kabinen, in Containern und in winterfesten, beheizten Zelten, die in unmittelbarer Nähe der bewohnten Hangars aufgestellt worden sind. Bis zum Abschluss der Instandsetzungsarbeiten der Duschkabinen erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, am regelmäßigen Bus- Shuttle teilzunehmen. Ziel der Fahrten sind Einrichtungen der Bäderbetriebe, die Duschgelegenheiten bieten. Ebenso steht die Nutzung der Waschbecken allen Menschen, auch den Familien mit Kindern, zur Verfügung. Für Familien werden zeitnah gesonderte „Familien-Dusch-Container“ aufgestellt. 3. Wo können die Menschen ihre Wäsche waschen? Gibt es eine Versorgung mit frischer Bettwäsche? Wie oft? Zu 3.: Es wurde ein externer Waschdienst beauftragt. Die Installationsarbeiten von Waschmaschinen und Trocknern in der Unterkunft werden zeitnah umgesetzt. 4. Welche Maßnahmen werden gegen die enorme Lärmbelastung in den Hangars getroffen? Zu 4.: Um die Lärmbelastung in den Abendstunden zu verringern wurden Aufenthaltsräume eingerichtet, die bei Bedarf nach Eintreten der Nachtruhe für Kommunikation und Begegnung genutzt werden sollen. 5. Sind dem Senat die Abwasserprobleme im Gebäude bekannt? Was wurde unternommen, um sie zu beheben? Zu 5.: Ja. Um die Abwasserprobleme zu beheben werden derzeit eigens dafür entwickelte Aufbereitungsanlagen entwickelt und eingebaut. 6. Wie sind Gesundheitsversorgung und die Behandlung Kranker geregelt (Krankenbehandlungsscheine, Einsatz ehrenamtlicher Ärzt/-innen …): Zu 6.: Die medizinische Versorgung wird derzeit durchgängig arztbesetzt durch einen privaten Dienstleister gewährleistet. Seit 15.12.2015 findet die schrittweise Übergabe der medizinischen Versorgung an eine Krankenhauskooperation statt. Diese Versorgung vor Ort findet unabhängig vom Besitz eines Krankenbehandlungsscheines durch hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte statt. Registrierte Personen erhalten im Rahmen der Registrierung einen Krankenbehandlungsschein und können damit auch auf reguläre Strukturen, wie z. B. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, zugreifen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 585 2 7. Ist dem Senat das Ergebnis der Begehung durch die Tempelhofer Sozial- und Gesundheitsstadträtin bekannt? Wie wurde darauf reagiert? Zu 7.: Das Ergebnis der Begehung durch die Sozialund Gesundheitsstadträtin ist dem Senat bekannt. Es finden derzeit regelmäßig intensive Gespräche mit der zuständigen Amtsärztin zur Sicherung der medizinischen Versorgung statt. 7a. Wie ist die Situation der Kinder und Jugendlichen? Wie viele Kinder gehen in die Schule? Wo? Wenn nicht, warum nicht? Zu 7a: Für den Beginn der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen, die in der Notunterkunft Tempelhof untergebracht sind, ist - neben den altersmäßigen und zeitlichen Vorgaben des § 42 Abs. 1 und 4 Schulgesetz Berlin (SchulG) - der Zeitpunkt der Asylantragstellung durch die Eltern bzw. den Vormund maßgeblich. Derzeit gehen 188 Schülerinnen und Schüler im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg zur Schule. Weitere Kinder und Jugendliche der Geflüchteten werden sukzessive in das Berliner Schulsystem aufgenommen. 8. Wie viele Sozialarbeiter sind im Flughafengebäude eingesetzt? Zu 8.: Im Flughafengebäude sind 34 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingesetzt. 9. Wie viele Security-Leute sind im Flughafengebäude eingesetzt? Zu 9.: Pro Schicht (eine Schicht umfasst 12 Stunden) sind 78 Sicherheitskräfte im Flughafengebäude eingesetzt. 10. Ist dem Senat bekannt, dass es eine Razzia des Zollamtes wegen dem Verdacht von Schwarzarbeit im Flughafengebäude gab? Wann und mit welchem Ergebnis ? Zu 10.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 11. Welche Räume sind dem Träger Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH vermietet? Wie werden die Räume genutzt? Zu 11.: Es wurden bisher keine Räume an den Träger Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH vermietet. Der Träger nutzt die Flächen, die im Rahmen des Betriebs der Flüchtlingsnotunterkunft überlassen worden sind. Berlin, den 28. Dezember 2015 In Vertretung Dirk Gerstle _____________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)