Drucksache 17 / 17 586 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 08. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und Antwort Software zur Online-Durchsuchung und Quellen TKÜ – Wie ist der Stand in Berlin? (weiterführend nach KA 17/14621 und 17/13534) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Bundesregierung hat eine einsatzbereite Software zur Online-Durchsuchung: Wie ist der Stand dazu in Berlin? Zu 1.: Die vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Software zur Durchführung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist für einen Einsatz noch nicht freigeben. Die von der Polizei Berlin beschaffte Software zur Durchführung einer Quellen-TKÜ wird weiterhin noch an die Vorgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung (SLB) angepasst. Die SLB dient der Festlegung insbesondere technischer Vorgaben, die eine Software für die Quellen-TKÜ erfüllen muss, um den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für Quellen-TKÜ- Maßnahmen Rechnung zu tragen. 2. Wird die Software vom Bund in Berlin genutzt? Zu 2.: Da die Nutzungsbedingungen zum Einsatz dieser Software noch nicht vorliegen, konnte durch die Polizei Berlin eine mögliche Beschaffung und ein Einsatz dieser Software noch nicht geprüft werden. 3. Wenn ja, welche Kosten werden entstehen? Zu 3.: Die Kosten können noch nicht benannt werden. Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Ist es nach wie vor zutreffend, dass seit der KA Drs. 17/14621 in Berlin keine Quellen-TKÜ-Software eingesetzt worden ist und eingesetzt wird? Zu 4.: Die Polizei Berlin hat zu keinem Zeitpunkt eine Quellen-TKÜ-Software eingesetzt. 5. Wenn eine Ausspähsoftware eingesetzt worden ist: Um welche Software, welche Art von Vorgängen, für welchen Zweck handelte es sich? Zu 5.: Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 4. Berlin, den 22. Dezember 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)