Drucksache 17 / 17 592 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 08. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und Antwort Ist die Oberstufe am Berliner-Gymnasium KMK konform? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schuljahre umfasst die gymnasiale Oberstufe nach den Regelungen der KMK? 2. Wie viele Schuljahre umfasst die Oberstufe an den Berliner Gymnasien? 3. Welche Vorgaben nennt das Berliner Schulgesetz im Hinblick auf die Anzahl der Schuljahre der Oberstufe an Gymnasien und entspricht diese Regelung den Vorgaben der KMK? 4. Inwiefern nimmt die zehnte Klasse an Gymnasien eine Doppelfunktion als letzter Jahrgang der Sekundarstufe I und als erster Jahrgang der gymnasialen Oberstufe ein? 5. Warum ist dies nicht im Schulgesetz verankert? Zu 1. – 5.: Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gliedert die gymnasiale Oberstufe in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Die Berliner Praxis entspricht diesen KMK-Vorgaben aus dem Jahr 2013. Am Gymnasium hat die 10. Jahrgangsstufe eine Doppelfunktion. Sie ist Abschluss der Sek I und Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. Das Schulgesetz (SchulG) bildet diese Praxis derzeit nicht ab. Formal ist nach § 28 Abs. 2 SchulG der für Gymnasien gültige Regelfall der gymnasialen Oberstufe die zweijährige Form. In der Anhörungsfassung der aktuell in das Abgeordnetenhaus eingebrachten Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes war vorgesehen, die gymnasiale Oberstufe als dreijährigen Bildungsgang zu definieren. Um das laufende Gesetzgebungsverfahren zeitlich nicht zu gefährden , wurde entschieden, die rechtliche Klarstellung zur gymnasialen Oberstufe zu verschieben. Der Status Quo und die gegenwärtigen didaktischen und pädagogischen Grundlagen zur Gestaltung und Dauer der gymnasialen Oberstufe im Land Berlin sind davon unberührt. Schülerinnen und Schülern entstehen keine Nachteile. 6. Welche Konsequenzen würden sich für die Stundentafel , die MSA-Prüfung und die personellen Ressourcen am Gymnasium ergeben, wenn die Doppelfunktion der zehnten Klasse im Schulgesetz verankert würde? Zu 6.: Der 12-jährige gymnasiale Bildungsgang reflektiert sich bereits in besonderen Konditionen sowohl in Bezug auf die Stundentafel als auch auf die Organisation des Mittleren Schulabschlusses (MSA). Die Stundentafel des Gymnasiums sieht 1360 Jahresstunden im Jahrgang 10 vor (im Gegensatz zu 1280 Jahresstunden im Jahrgang 10 an der Integrierten Sekundarschule). Für Schülerinnen und Schüler des 12jährigen gymnasialen Bildungsgangs hält die Sek I Verordnung in § 34, Absatz 2 die Möglichkeit vor, die Präsentationsprüfungen zum MSA bereits im ersten Halbjahr der 10. Jahrgangsstufe durchzuführen. Die personellen Ressourcen am Gymnasium sind von einer Verankerung der Doppelfunktion der 10. Klasse im Schulgesetz unberührt. Berlin, den 16. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2015)