Drucksache 17 / 17 596 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (I): Angebote über die Online-Plattform Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Antworten beziehen sich, sofern nicht abweichend erläutert, ausschließlich auf Angebote, die an die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Errichtung , den Betrieb und die Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gerichtet wurden. Nicht einbezogen sind dagegen Angebote, die sich auf die Vermietung von Wohnraum für Flüchtlinge beziehen. Diese Angebote werden nicht von der BUL, sondern von der Beratungsstelle des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) angenommen und geprüft (auf diese Zuständigkeit wird auf der Seite der in der Überschrift genannten Veröffentlichung auch ausdrücklich hingewiesen ). 1. Wie viele Objekte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sind dem Senat über die Online-Plattform „Erfassung von Immobilienangeboten für die Flüchtlingsunterbringung “ seit dem Start angeboten worden? 2. Wie viele angebotene Objekte waren a. einzelne Wohnungen oder Ein- bzw. Zwei- Familienhäuser, b. Grundstücke mit Gebäuden oder c. Grundstücke ohne nutzbare Gebäude? Zu 1. und 2.: Bis zum 14.12.2015 wurden insgesamt 79 Angebote über das Immobilien-Portal gemeldet. Hiervon entfielen 68 Angebote auf Grundstücke mit Gebäuden sowie neun Angebote auf unbebaute Grundstücke. Weitere zwei Objekte sind ohne Objektbezeichnung gemeldet worden, konnten aber als Wohnungsangebote identifiziert werden; insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viele Angebote an a. einzelnen Wohnungen oder Ein- bzw. Zwei- Familienhäusern, b. Grundstücken mit Gebäuden oder c. Grundstücken ohne nutzbare Gebäude sind von welchen Stellen mit welchem Ergebnis auf ihre Eignung hin geprüft worden? 4. Wie viele Angebote an a. einzelnen Wohnungen oder Ein- bzw. Zwei- Familienhäusern, b. Grundstücken mit Gebäuden oder c. Grundstücken ohne nutzbare Gebäude konnten bereits bezogen/belegt werden? Zu 3. Und 4.: Nach Vorprüfung der Angebotseingänge wurden diese zur Tiefenprüfung an die Berliner Immobilienmanagement GmbH - BIM oder Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (hinsichtlich der angebotenen Gebäude), an das EJF (hinsichtlich der irrtümlich an die BUL gerichteten Wohnungsangebote) sowie an die STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH (hinsichtlich von Grundstücken, die als potentielle Standorte für Modulare Flüchtlingsunterkünfte in Betracht kommen) weitergeleitet. Hierzu erfolgen derzeit die entsprechenden Tiefenprüfungen der zuständigen Fachbereiche. Die Prüfung der Angebote ist noch anhängig . Eine Belegung von Objekten ist bislang nicht erfolgt. 5. Wie viele der seit dem Start der Online-Plattform angebotenen Objekte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sind dem Senat bereits zu einem früheren Zeitpunkt angebotenen worden, aber aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht geprüft worden? 6. Wie viele der seit dem Start der Online-Plattform angebotenen Objekte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sind dem Senat bereits zu einem früheren Zeitpunkt angebotenen worden, aber aufgrund der massiven Absenkung der Unterbringungsstandards seit dem Sommer 2015 zuvor nicht in Betracht gekommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 596 2 Zu 5. und 6.: Ein statistischer Abgleich aller vor Inbetriebnahme des online-Portals „Erfassung von Immobilienangeboten für die Flüchtlingsunterbringung“ eingegangenen Angeboten mit jenen, die über diese Plattform an die BUL herangetragen worden sind, ist nicht erfolgt. Die in Berlin für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte geltenden Qualitätsanforderungen werden laufend im Hinblick auf neue Erkenntnisse überprüft und ggf. angepasst. Eine Abstimmung ist nicht erfolgt. Auf Grund der im zweiten Halbjahr 2015 nochmals überaus stark angestiegenen Zuzugszahlen bei Asylbegehrenden , die in diesem Ausmaß weder von Bund noch Bundesländern vorhersehbar waren, mussten der Landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) und das LAGeSo ihre Bemühungen allerdings auf den zügigen Kapazitätsausbau durch Einrichtung zusätzlicher Notunterkünfte konzentrieren, um ungeachtet der Zuzugsentwicklung - allein im November wurden annährend so vielen Asylbegehrende nach Berlin verteilt wie im gesamten Vorjahr - für alle in Berlin aufzunehmenden Flüchtlinge einen Platz in einer winterfesten Unterkunft gewährleisten und Obdachlosigkeit vermeiden zu können. Diese Zielsetzung konnte nur durch die Nutzung von Großquartieren und deren Herrichtung als temporäre Flüchtlingsunterkunft erreicht werden. In derartigen Unterkünften können die Qualitätsanforderungen in der Regel nicht in vollem Umfang erfüllt werden; im Vordergrund steht allerdings die Sicherstellung ausreichender Plätze in festen Gebäuden, ohne – wie in vielen anderen Bundesländern und Gemeinden – auf provisorische und nicht oder nur eingeschränkt wintertaugliche Provisorien wie Zeltdörfer u. ä. Lösungen zurückgreifen zu müssen. Berlin, den 28. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)