Drucksache 17 / 17 597 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (II): Ehemalige Lungenklinik Heckeshorn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats , in der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn geflüchtete Menschen unterzubringen? 2. Welche konkreten Nutzungspläne zur Unterbringung von geflüchteten Menschen verfolgt der Senat derzeit mit der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn? 3. Sofern der Senat die ehemalige Lungenklinik Heckeshorn nicht (mehr) zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nutzen will, warum nicht? 4. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- /Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll dort für Geflüchtete geschaffen werden? 5. Welcher Personenkreis soll dort untergebracht werden? 6. Wann soll die Unterkunft eröffnen? 7. Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? 8. Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? 9. Welche konkreten Gebäudeteile und Grundstücke der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn sollen zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt, und wie viele Plätze sollen dort jeweils auf welchem Standard geschaffen werden? 10. Wann erging der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? 11. Seit wann werden die Gebäude ertüchtigt und wie ist der aktuelle Stand? 12. Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM beauftragt worden, und in welchem Finanz- und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 1. bis 12.: Die ehemalige Lungenklinik Heckeshorn wurde erstmalig zu Beginn des Jahres 2015 auf ihre Eignung als Unterkunft für Flüchtlinge geprüft. Nach Feststellung der grundsätzlichen Eignung erfolgte eine erste Belegung des ehemaligen Therapiewohnheimes als Notunterkunft mit derzeit etwa 50 Personen. Die Herrichtungskosten beliefen sich auf rund 20.000 Euro. Die Notunterkunft in dem ehemaligen Therapiewohnheim wird vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) Berlin-Brandenburg betrieben. Das Haus A (ehemaliges Bettenhaus) wird aktuell als Notunterkunft für etwa 230 Personen hergerichtet. Die Möglichkeit einer Belegung mit bis zu 330 Personen wird noch geprüft. Die im Oktober 2015 durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) begonnene Ertüchtigung ist nahezu beendet und die Belegung soll noch im Dezember 2015 erfolgen. Die Herrichtungskosten betragen nach aktueller Kostenschätzung rund 1,15 Mio. Euro, die schwerpunktmäßig für die Sanierung der Gebäudetechnik (Heizung, Sanitär, Elektro- und Gebäudeleittechnik ) aufgewendet werden müssen. Etwa die Hälfte der Herrichtungsmaßnahmen dient der Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen, insbesondere für den Brandschutz . Das Auswahlverfahren für den Betrieb ist noch nicht abgeschlossen. Mittel- bis langfristig soll das Haus A als Gemeinschaftsunterkunft dienen. In einem Übergangszeitraum wird das Haus A seit der 51. Kalenderwoche mit 220 Plätzen als Notunterkunft genutzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 597 2 Die Nutzung des Geländes als Notunterkunft soll nur als Zwischenlösung erfolgen. Längerfristig ist im Zeitraum 2016/2017 neben der Umwandlung von Haus A in eine Gemeinschaftsunterkunft die Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft mit 450 Plätzen in Modularbauweise und 100 Plätzen im ehemaligen Schwesternwohnheim vorgesehen. Ein Teil der Plätze soll der Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Asylbewerberinnen dienen. Berlin, den 30. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)