Drucksache 17 / 17 598 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2015) und Antwort Stand Nordkreuz und Turmbahnhof Karower Kreuz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe? Wann wird mit dem Bau begonnen, wie ist der weitere zeitliche Ablauf und wann wird das Vorhaben voraussichtlich fertig gestellt sein? Wie hoch sind die in der Planung bezifferten Kosten für das Vorhaben? Antwort zu 1: Die DB erläutert: „Das Bauvorhaben Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe befindet sich in der Leistungsphase Genehmigungsplanung . Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn- Bundesamtes, Außenstelle Berlin wird in 2016 erwartet. Nach dem Vorliegen des Beschlusses soll umgehend mit der Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Der Baubeginn für die Bauhauptleistungen ist in 2017 geplant. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Arbeiten im Bereich Berlin-Blankenburg betreffen. Die Arbeiten nördlich des Karower Kreuzes sind für 2018-2020 vorgesehen. Der Abschluss aller Arbeiten ist gemäß der aktuellen Terminplanung für 2021 vorgesehen.“ Frage 2: Gibt es eine Ausführungsplanung für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe? Antwort zu 2: Die DB teilt mit: „Mit der Ausführungsplanung soll im 3. Quartal 2016 begonnen werden.“ Frage 3: Ist die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB AG, die Herstellung des Turmbahnhofs in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzunehmen, umgesetzt worden (Vgl. Drs. 17/10807, Frage 2)? Wenn ja, für wann ist demgemäß die Herstellung des Turmbahnhofs vorgesehen ? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Die Herstellung des Turmbahnhofs Karower Kreuz ist Bestandteil der Länderprogrammliste für das Land Berlin gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB. Sie ist in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bauvorhabens Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe und dem Erhalt des Baurechts für den Turmbahnhof für die LuFV- Periode ab 2020 vorgesehen. Frage 4: Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wann wird mit dem Bau des Turmbahnhofs Karow begonnen und wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turmbahnhofs ? Antwort zu 4: Die DB führt aus: „Für den Turmbahnhof Karower Kreuz wird das Planrechtsverfahren nach derzeitigem Stand vsl. 2017 eingeleitet . Nach Erhalt des Baurechts beginnen die Arbeiten. Derzeit geht die DB AG von einer Bauzeit von 3 Jahren aus.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 598 2 Frage 5: Welche Einschränkungen sind bei den ausführenden Bauarbeiten zu erwarten? Antwort zu 5: Dazu können beim gegenwärtigen Planungsstand noch keine Aussagen getroffen werden. Frage 6: Durch welche Straßen wird die Umgebung an den Bahnhof angeschlossen? Wie viele Fahrradstellplätze entstehen? Antwort zu 6: Die DB teilt mit: „Die straßenseitige Anbindung des Bahnhofs wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht.“ Frage 7: Wird eine Verlängerung der S75 berücksichtigt um im weiteren zeitlichen Verlauf Kosten und Streckensperrungen zu minimieren? Wenn ja, wie? Antwort zu 7: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Verlängerung der S75 durch die Freihaltung der dafür benötigten Flächen berücksichtigt. Berlin, den 23. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)