Drucksache 17 / 17 599 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 11. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2015) und Antwort Asyl- und integrationsbedingte Ausgaben Berlins und der anderen Bundesländer 2016 im Vergleich Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen fallbezogenen asyl- und integrationsbedingten Ausgaben rechnet Berlin 2016 a. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, b. nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB XII (Sozialhilfe ), c. nach sonstigen Leistungsgesetzen, und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über o.g. Ausgaben in den anderen Bundesländern vor (bitte auflisten )? 9. Welchen Anteil haben nach Kenntnis des Senats die besonderen asylbedingten Finanzhilfen, die der Bund für 2016 in Aussicht gestellt hat, an den absehbaren Kosten Berlins und der anderen Bundesländer (bitte konkret für Berlin und die anderen Bundesländer in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil auflisten)? Zu 1. und 9.: Die asyl- und investitionsbedingten Ausgaben für 2016 sind maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Zugänge an Asylsuchenden abhängig und daher nur bedingt kalkulierbar. Im laufenden Jahr sind bis einschließlich 15. Dezember insgesamt 52.087 Asylsuchende Berlin zugewiesen worden. Die Bedarfsberechnungen des Senats zu den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 gehen von einem Bedarf von 1.000 Euro pro Person und Monat für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und für Integrations-leistungen aus. Die Ausgaben für die Integrationsmaßnahmen umfassen insbesondere Willkommensklassen, Kindertagesbetreuung, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, Integrationslotsen und Arbeitsmarktprojekte. Vergleiche mit anderen Bundesländern sind schwierig, da jedes Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen hat. Insgesamt sollten aber die Bedarfe in den anderen Bundesländern ähnlich sein, weil die Sicherstellung von Unterbringung, Versorgung, Gesundheitsschutz, Kitaplatzversorgung und die Schulpflicht auch dort gelten. Bei einem erwarteten Bedarf von ca. 600 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung einschließlich der geplanten Eingliederungsleistungen und einer erwarteten Unterstützung des Bundes von ca. 230 Millionen Euro beträgt der Anteil der Unterstützung des Bundes an diesen Ausgaben ca. 38 Prozent. Bei einer Einberechnung der geplanten Investitionen sinkt dieser Wert entsprechend . Die bisher bekannten Faktoren zur Berechnung der Unterstützung des Bundes lassen erwarten, dass der Anteil des Bundes an den Ausgaben in den Folgejahren sinken wird. 2. Mit welchen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben ) rechnet Berlin 2016 für die allgemeine Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über diese Ausgaben in anderen Bundesländern vor (bitte auflisten)? 3. Das Grundrecht auf Bildung sowie Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung ist nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union jeder Person und unabhängig vom Status des Aufenthaltes zu gewähren. Mit welchen asyl- und integrationsbedingten Personal- und Sachausgaben rechnet Berlin ausgehend von der aktuellen Fallzahlprognose für 2016 a. für die Kita-Betreuung (zusätzliche Personalstellen, Mittel für die Verpflegung, Sachmittel), b. für die Beschulung in Regelschulen (bitte zusätzliche Personalstellen, darunter Lehrer, sowie Lernmittel und andere Sachausgaben beziffern), c. für die berufliche Ausbildung und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über o.g. Ausgaben in den anderen Bundesländern vor (bitte auflisten )? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 599 2 5. Von welchen Aufwendungen geht das Land Berlin im Vergleich mit den anderen Bundesländern für das Jahr 2016 für Maßnahmen der Aufnahme und Integration minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe aus (Stellen, Hilfen zur Erziehung etc.), und welche Betreuungssätze werden im Bundesvergleich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge jeweils veranschlagt (bitte auflisten)? 6. Welche Investitionsausgaben plant das Land Berlin im Jahr 2016 für die Unterbringung von Geflüchteten in Einrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften etc.), eigenen Wohnungen und im öffentlich geförderten Wohnungsbau ein, und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über diese Ausgaben in den anderen Bundesländern vor (bitte auflisten)? 8. Welche asyl- und integrationsbedingten Gesamtausgaben sind in Berlin – im Vergleich zur Mittelfristigen Finanzplanung und den voraussichtlichen Ist-Ausgaben 2015 – für das Jahr 2016 geplant, und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über solche Ausgaben in den anderen Bundesländern vor (bitte auflisten)? Zu 2., 3., 5., 6. und 8.: Die erfragten Ausgabenplanungen können nicht den Fragestellungen entsprechend spezifiziert werden, da eine klare Abgrenzung weder zwischen sozialen und integrativen Leistungen noch innerhalb der Ausgabenarten zwischen den verschiedenen Arten der Migration unterschieden werden kann. Beispielsweise nehmen an Willkommensklassen sowohl Kinder aus Familien teil, die um Asyl nachsuchen als auch Kinder aus Familien, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten stammen. In Bezug auf die Kita-Betreuung gewährleistet das Land Berlin den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Ausländerinnen und Ausländer auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin haben. Das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) regelt in § 1 Abs. 1 gleiche Bildungschancen für alle Kinder insbesondere unabhängig von ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit . Der Senat von Berlin verfolgt das Ziel, Kinder aus geflüchteten Familien frühzeitig am frühkindlichen Bildungsangebot im Rahmen der Kindertagesbetreuung teilhaben zu lassen. Der aktuellen Kita-Entwicklungsplanung (KEP) liegt eine mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS BB) abgestimmte angepasste Datengrundlage 2014-2016 zur Bevölkerungsentwicklung zu Grunde. Diese basiert u. a. auf den Daten des Einwohnermelderegisters (Stand: 31.12.2013). Im Melderegister sind Flüchtlingskinder enthalten, soweit sie bereits melderechtlich erfasst sind. Allerdings bildet sich die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen, hier der Zahl der Flüchtlingskinder im Alter von 0 bis unter 7 Jahren, nicht in der derzeitigen Planung ab. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung der KEP zu Beginn des Jahres 2016 auf Basis der voraussichtlich dann vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose vorgesehen. Auf der Grundlage der aktualisierten KEP werden dann auch zusätzliche Kita-Kosten ermittelt werden können. Die Grundlage der Finanzierung bildet das sog. Kostenblatt. Danach liegen die Jahreskosten der Teilzeitförderung in einer Kindertageseinrichtung im Durchschnitt gegenwärtig bei 9.882 EUR für unter 3- Jährige und 7.048 EUR für 3- bis unter 7-Jährige (93 % Erstattung). Die geplanten Investitionsausgaben zur Schaffung von Unterkünften lassen sich immer weniger ausschließlich dem Personenkreis der Asylsuchenden zuordnen, weil diese durch Nachnutzungskonzepte perspektivisch allen Bevölkerungsgruppen zu Gute kommen werden. Soweit Maßnahmen und Kostenvolumina zugeordnet werden können, liegen diese dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vor. Die vom Senat erwarteten Ausgaben für diesen Bereich sind ausführlich in den Roten Nummern 2441 und 2441 B vom 26.10.2015 bzw. vom 19.11.2015 dargestellt. Diese Vorlagen schreiben die zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2016/2017 (Juli 2015) und der Finanzplanung 2015 bis 2019 (August 2015) erwarteten Ausgaben, die auf den damals möglichen Erkenntnissen und Einschätzungen beruhten, fort. Diese neuen Prognosen sind in den Haushaltsberatungen in den Haushaltsplan 2016/2017 aufgenommen worden. Vergleichsmaterial aus den anderen Bundesländern liegt dem Senat nicht vor und kann seitens der Bundesländer auch nicht innerhalb der Antwortfrist zugeliefert werden. Insgesamt unterliegen alle Bundesländer der auch in Berlin erlebten Zugangssteigerung im Asylbereich. Allerdings sind in den dünner besiedelten Regionen der Flächenstaaten z. B. Immobilienkosten häufig geringer als in den Ballungsräumen, so dass Ausgaben länderübergreifend kaum aussagefähig vergleichbar sind. 4. Welche Landesprogramme gibt es in Berlin und den anderen Bundesländern, um Geflüchtete in Arbeit zu bringen und welche Mittel werden dafür für 2016 veranschlagt (bitte auflisten)? Zu 4.: Die Förderinstrumente der Beschäftigungsförderung des Landes Berlin stehen grundsätzlich auch arbeitslos gemeldeten Flüchtlingen offen. Dazu zählen – bei Vorliegen der speziellen Voraussetzungen – Qualifizierungs - und Beschäftigungsmaß-nahmen, aber auch Zuschüsse zur Eingliederung sowie das umfangreiche Beratungs - und Betreuungsangebot, etwa durch das Berliner Jobcoaching. Vor allem das Förderinstrument „Qualifizierung vor Beschäftigung“ wird intensiv und bedarfsgerecht eingesetzt . Die Förderprogramme der Ausbildungsförderung stehen grundsätzlich ebenfalls Geflüchteten offen. In der fachlichen und finanziellen Verantwortung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen liegen zur Berufsorientierung die gemeinsam mit der Bundesagentur Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 599 3 für Arbeit finanzierten Programme „Komm auf Tour“ und das Berliner Landesprogramm zur vertieften Berufsorientierung (BVBO 2.0). Sofern geflüchtete Jugendliche in den Regelklassen beschult werden, nehmen sie auch an den entsprechenden Angeboten teil. Bei „Komm auf Tour“ wurden im Jahr 2015 konzeptionelle Anpassungen für gezielte Angebote in den Willkommensklassen in zwei Bezirken erprobt. Nach Auswertung der Erfahrungen werden diese Angebote für Willkommensklassen im Jahr 2016 voraussichtlich in allen Bezirken angeboten. In der Ausbildungsförderung werden in den Programmen a) Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) b) Ausbildung in Sicht (AiS) c) ARRIVO besondere Angebote für Geflüchtete gemacht. Zu a: Im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP) werden außer-betriebliche Ausbildungsplätze für marktbenachteiligte Jugendliche angeboten, die keinen betrieblichen Ausbildungslatz gefunden haben. Seit dem Programmjahr 2013 werden im Rahmen des Programms auch Ausbildungsplätze für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Für diese Personengruppe erfolgt vor Beginn der Ausbildung eine sechsmonatige qualifizierende Vorbereitung. Während der Ausbildung werden sie pädagogisch begleitet. Die Kosten für die Vorbereitungsmaßnahme sowie die Ausbildungskosten beliefen sich im Jahr 2015 auf ca. 620.000 Euro. Zu b: Im Rahmen des Programms Ausbildung in Sicht (AiS) werden bisher nicht ausbildungsreife Jugendliche qualifiziert, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Ab dem zweiten Halbjahr 2015 sind zusätzlich entsprechende Maßnahmen für Flüchtlinge eingerichtet worden. Insgesamt wurden 100 Plätze für diese Personengruppe bereitgestellt. Die bewilligten Mittel beliefen sich hierfür auf 250.000 Euro. Im Jahr 2016 sollen die Platzzahlen erhöht werden. Hierfür ist eine Vorsorge im Rahmen der Planung beim Ansatz getroffen worden. Zu c: Im Förderkomplex ARRIVO werden gegenwärtig drei Projekte gefördert: ca: Übungswerkstätten cb: Hospitality cc: Ringpraktikum Zu ca: Mit den Übungswerkstätten soll Flüchtlingen mit handwerklichen Vorkenntnissen der Einstieg in Berufe des Handwerks ermöglicht werden. In „Übungswerkstätten “, die von verschiedenen Innungen des Handwerks betreut werden, können vorhandene Kenntnisse überprüft und erweitert werden. Das Projekt läuft seit dem 01.01.2015 und wird vom Träger „Schlesische 27“ umgesetzt . Im Jahr 2015 wurden hierfür insgesamt 432.921,80 Euro bewilligt. Zu cb: Das Projekt „Hospitality“ wird vom Träger „Kiezküchen“ umgesetzt und will für Flüchtlinge einen Einstieg in Berufe des Gastgewerbes ermöglichen. Das Projekt begann am 01.08.2015. Für das Jahr 2015 wurden insgesamt 150.000 Euro bewilligt. Zu cc: Das Ringpraktikum ist ein Projekt in Kooperation mit dem „Unternehmensnetzwerk Großbeerenstraße“. Unter Beteiligung der im Netzwerk zusammengeschlossenen Unternehmen soll Flüchtlingen ein Einblick in die dort ausgeübten Berufe vermittelt werden. Gleichzeitig kann durch praktische Tätigkeiten vorhandenes Wissen vertieft und neue Erkenntnisse gesammelt werden. Hierfür wurden im Jahr 2015 insgesamt 150.000 Euro bewilligt . Der umsetzende Träger ist die TeachCom Edutainment gGmbH. Für die Maßnahmen des ARRIVO-Komplexes stehen für das Haushaltsjahr 2016 im Kapitel 0940 Titel 684 76 insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung. 7. Welche Ausgaben für Integrationsmaßnahmen (Sprach- und Integrationskurse etc.) plant Berlin für das Jahr 2016, und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über solche Ausgaben in den anderen Bundesländern vor (bitte auflisten)? Zu 7.: Für die Sprachförderung von Geflüchteten, die keine Berechtigung haben, an Integrationskursen teilzunehmen , stehen für das Jahr 2016 insgesamt 2,1 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit. Davon entfallen 1,7 Millionen Euro auf die Sprachförderung bei den Berliner Volkshochschulen sowie 400.000 Euro als Kofinanzierung von Landes-ESF-Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung. Integrationskurse werden nicht vom Land finanziert, sondern liegen in der organisatorischen und finanziellen Hoheit des Bundes. Für die Durchführung von Integrationskursen stehen im Bundeshaushalt für das Jahr 2016 rund 559 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Finanzmittel werden dafür verwendet, alle im gesamten Bundesgebiet durchgeführten Integrationskurse zu fördern; eine Kontingentierung auf die einzelnen Bundesländer findet nicht statt. In welchem Umfang Integrationskurse in Berlin aus diesen Mitteln gefördert werden, bemisst sich allein danach, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Integrationskurs dort absolvieren. Prinzipiell wird jede, von einem vom Bundesamt zugelassenen Kursträger beim Bundesamt eingereichte Integrationskursabrechnung entsprechend den aktuell gültigen Abrechnungsrichtlinien vergütet. Im ersten Halbjahr 2015 sind rund 8,2 Prozent aller neuen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf Integrationskurse in Berlin entfallen . Unter der Annahme, dass dieser Prozentsatz auch im Jahr 2016 zum Tragen käme, würden rund 45 Millionen Euro auf Integrationskursträger in Berlin entfallen. Hinsichtlich der Verteilung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf die einzelnen Bundesländer wird auf die Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2015 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 599 4 Für die ESF–Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für das gesamte Bundesgebiet im ersten Halbjahr 2016 ein Fördervolumen in Höhe von rund 70,3 Millionen Euro budgetiert worden. Für das Bundesland Berlin wurden für das erste Halbjahr 2016 rund 6,5 Millionen Euro an Fördervolumen für ESF- BAMF-Sprachkurse an die drei Berliner ESF-BAMF- Sprachkursträger kommuniziert (für Brandenburg sind das 2,5 Millionen Euro an Budgets). Die Budgets für das zweite Halbjahr 2016 werden im Laufe des ersten Halbjahres ermittelt und kommuniziert, da der Mittelbedarf sich an der künftigen Teilnehmerentwicklung orientieren wird. Insgesamt sind beim Beauftragten des Senats für Integration - und Migration Mittel für Zuwendungen für Sprach- und Integrationsmaßnahmen in Höhe von rund 14,3 Millionen Euro einschließlich der o. g. Sprachförderung veranschlagt. Ferner ist im Einzelplan 29 für Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten eine Vorsorge in Höhe von 3,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2016 getroffen werden. Über vergleichbare Angaben in anderen Bundesländern liegen keine weiteren Angaben vor. Berlin, den 30. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)