Drucksache 17 / 17 604 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 09. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2015) und Antwort Berlin opfert seine Baudenkmale - Friedrichswerdersche Kirche: Zerstörung mit Ansage? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Senat der Ansicht, dass das Baudenkmal Friedrichswerdersche Kirche vor weiteren Schäden geschützt ist, wenn nun auch auf dem zweiten Nachbargrundstück gebaut wird? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: durch welche Maßnahmen? Frage 2: Was hat der Senat unternommen, um weitere Schäden am Baudenkmal durch die zweite Nachbarbebauung zu verhindern? Antwort zu 1 u. 2: Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück der Friedrichwerderschen Kirche weitere Schäden an der Friedrichswerderschen Kirche entstehen können. Daher sind die vom Denkmalschutz geforderten Messsysteme installiert worden, die zur Überwachung der Auswirkungen der Baumaßnahme auf das Baudenkmal dienen. Zugleich wurde eine Melde- und Alarmkette eingerichtet, die bei Erreichen der festgelegten Schwellen- und Alarmwerte die zuständigen Sachverständigen und Behörden informiert. Darüber hinaus ist bei Erreichen der Schwellenwerte eine Unterbrechung der Baumaßnahmen vorzunehmen, um weitere Schäden frühzeitig zu vermeiden sowie die möglicherweise eingetretenen Schäden zu begutachten und gegebenenfalls erforderliche Konsequenzen einzuleiten. Frage 3: Gibt es Gespräche mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke über eine Alternative zur geplanten dichten Bebauung? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: mit welchen Ergebnissen ? Frage 4:Wird der Senat an die Eigentümer der Nachbargrundstücke appellieren: - auf die Tiefgaragen zu verzichten, - die Bebauung von der Kirche abzurücken - die Baumasse zu verringern? Wenn nein: warum nicht? Antwort zu den 3 und 4: Nein. Die in der Realisierung befindlichen Vorhaben auf dem nördlichen Friedrichswerder sind das Ergebnis einer seit den 1990er Jahren umfassend geführten fachlichen Diskussion zur Wiedergewinnung der historisch kleinteiligen Blockstruktur um die Friedrichswerdersche Kirche. Die Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses mit dem Werderschen Markt und dem Schinkelplatz sowie die Errichtung der engen Gassen und des geringen Abstands der Bebauung zur Kirche waren Schlüsselprojekte bei der Entwicklung des Friedrichswerder, die durch eine intensive Abstimmung mit den Fachpolitikern der Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses gestützt wurde. Der Prozess führte im Ergebnis zu einer detaillierten Festlegung über die Gebäudehöhen und die städtebauliche Dichte in diesem Bereich, die mit den Bebauungsplänen I-208, festgesetzt am 03. Juli 2006 sowie I-208-1, festgesetzt am 20.12.2012 planungsrechtlich gesichert wurde. Auf der Grundlage der Bebauungspläne wurde durch den Bezirk Mitte von Berlin in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Baugenehmigung für das Vorhaben westlich der Friedrichswerderschen Kirche sowie die Genehmigungsfreistellungen für die auf der östlich der Kirche gelegenen Vorhaben erteilt. Frage 5: Würde der Senat, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen der Auswirkungen der angrenzenden Bebauungen auf die Standsicherheit der Friedrichswerderschen Kirche den Bebauungsplan I-208-1 mit diesem Inhalt wieder einem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorlegen? Wenn ja: warum? Wenn nein: warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 604 2 Antwort zu 5: Wie viele andere deutsche Städte bemüht sich auch der Senat an ausgewählten Orten die besondere urbane Atmosphäre, die vor Zerstörung und Abriss ehemals die extrem dicht bebauten historischen Quartiere auszeichnete, wiederzugewinnen und bedeutende Monumente aus ihrer Vereinzelung zu befreien. Diese Strategie, die beispielsweise in Dresden, Potsdam oder Frankfurt am Main bereits mit breiter lokaler Unterstützung praktiziert wird, soll in Berlin am Werderschen Markt, am Petriplatz sowie am Molkenmarkt und im Klosterviertel in einer zeitgenössischen Architektursprache weiterhin umgesetzt werden. Berlin, den 23. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)