Drucksache 17 / 17 605 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 14. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2015) und Antwort Zweirichtungsradweg in der Kiefholzstraße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass auf der für den Bau der A100 verlegten Kiefholzstraße ein Zweirichtungsradweg angelegt worden ist? Antwort zu 1: Die Anlage eines Zweirichtungsradweges im Bereich der Umfahrung Kiefholzstraße ist Bestandteil des „Verkehrskonzeptes A100, 16. Bauabschnitt “. Frage 2: Aus welchem Grund war es nicht möglich, wie bisher beidseitige Radfahrstreifen auf der Kiefholzstraße auch für die Bauphase aufrecht zu erhalten? Antwort zu 2: Das Baulogistikkonzept zum Ingenieurbaulos 5 des 16. Bauabschnittes verortet das zugehörige Baufeld südlich der Umfahrung der Kiefholzstraße. Die Ein- und Ausfahrten zum Baufeld befinden sich somit auch südlich der Umfahrung Kiefholzstraße. Aus diesem Grund wurde der Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Umfahrung Kiefholzstraße angeordnet. Die Aufrechterhaltung eines beidseitigen Radfahrstreifens entlang der Umfahrung Kiefholzstraße würde zu einer höheren Gefährdung der Radfahrer auf dem südlichen Radfahrstreifen im Bereich der Ein- und Ausfahrten zum Baufeld führen. Frage 3: Inwieweit plant der Senat, Autofahrer auf die aus beiden Richtungen kommenden Radfahrer zu sensibilisieren , damit es nicht zu Konfliktsituationen bspw. beim Einbiegen oder Ausfahren vom Parkplatz des Supermarktes kommt? Inwieweit ist eine besondere Sicherung der Grundstückseinfahrt, wie sie die ERA vorschreibt, erfolgt ? Antwort zu 3: Die Sicherung der Radfahrer im Bereich der Zu- und Ausfahrt zum Parkplatz Lidl erfolgt mit Piktogramm und Pfeilmarkierung und geht über die Hinweise der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA 1 hinaus. Die erforderlichen Sichtfelder sind freigehalten. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Situation für Radfahrende, die aus Richtung Treptower Straße kommen und in die Puderstraße einbiegen wollen, zu verbessern, damit sie nicht zweimal hintereinander die Ampel queren und lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen? Antwort zu 4: Die grundsätzlich mit der Baumaßnahme einhergehenden vorübergehenden Einschränkungen des Komforts für viele Verkehrsteilnehmende müssen hier auch zu Gunsten einer verkehrssicheren Führung des Radverkehrs von der Kiefholzstraße (aus „RichtungTreptower Straße“) in die Puderstraße mittels einer bauzeitlichen Signalisierung hingenommen werden. Berlin, den 23. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015) 1 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen