Drucksache 17 / 17 609 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 16. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2015) und Antwort Pflichten der Sondernutzer öffentlichen Straßenlandes – hier die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Durch wen wird in welcher Form Aufsicht über die BWB geleistet? Zu 1.: Die Rechtsaufsicht über die BWB übt gemäß § 21 Satz 1 Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) i.V.m. dem Geschäftsverteilungsplan des Senats von Berlin die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung aus. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Berliner Wassergesetzes sowie der Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Gesetze erlassen wurden, ist die für Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (§ 21 Satz 2 BerlBG). Darüber hinaus besteht der Aufsichtsrat der BWB als Kontrollgremium über den Vorstand. Der Vorsitz liegt bei Herrn Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen. Das operative Management - und dazu gehört die Anlagenüberwachung - ist Aufgabe der Geschäftsführung. 2. Wie kontrollieren die BWB und auch die Aufsichtsbehörde die notwendigen Anlagenteile? Zu 2.: Die notwendigen Anlagenteile werden von den BWB in regelmäßigen Abständen inspiziert und gewartet. Die Fristen ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik, Auflagen des Straßenbaulastträgers und Betriebserfahrungen . 3. Wie stellen die BWB eine schnellstmögliche Behebung von Schäden sicher? Zu 3.: Die BWB beurteilen, kategorisieren und priorisieren die Schäden nach dem Risiko- und Gefährdungspotential . Die Schadensabarbeitung erfolgt entsprechend der Priorisierung. Schäden mit Gefährdungspotential werden umgehend behoben. 4. Wie arbeiten die BWB Meldungen der Straßenbaulastträger und auch von Bürgern über Schäden an den Anlagenteilen ab? Zu 4.: Meldungen über Schäden werden von den BWB sofort bearbeitet. Der jeweilige Schaden wird gesichtet und erfasst. Die Abarbeitung folgt der in der Antwort zu Frage 3. dargestellten Verfahrensweise. Berlin, den 22. Dezember 2015 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2015)