Drucksache 17 / 17 611 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2015) und Antwort Don't Want To Pay – LAGeSo rückt die Kohle nicht raus (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Betreiber/-innen, die seit Dezember 2014 im Auftrag vom LAGeSo Asylsuchende in notbelegten Unterkünften untergebracht hatten bzw. gegenwärtig noch unterbringen, haben bis heute noch keine bzw. keine kompletten Zahlungen erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Objekten und Betreiber/-innen.) 2. Wie hoch sind die offenen Gesamtforderungen für die unter 1 genannten Einrichtungen jeweils? 3. Worauf beziehen sich die Gesamtforderungen für die unter 1 genannten Einrichtungen jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Erstausstattungskosten, Tagessätzen, unvorhergesehenen Kosten (Duschcontainer, Schließanlage etc.) 4. Sind für die unter 1 genannten Einrichtungen bereits Abschlagszahlungen erfolgt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe jeweils? Wenn nein, warum jeweils nicht? 5. Bis wann wird das LAGeSo die offenen Zahlungen an die unter 1 genannten Betreiber/-innen komplett begleichen ? 6. Aus welchem Grund sind keine bzw. noch keine vollständigen Zahlungen für alle Betreiber/-innen der notbelegten Unterkünfte erfolgt? Zu 1. bis 6.: Derzeit wird im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – in vereinfachter Darstellung – ein zweistufiges Abrechnungsverfahren praktiziert: In einer ersten Stufe legen die Träger bzw. Betreiberinnen und Betreiber der im LAGeSo zuständigen Abrechnungsstelle eine Sammelabrechnung vor. Bei Einrichtungen, für die noch kein Betreibervertrag abgeschlossen werden konnte, basieren die Sammelabrechnungen auf den Kosten , die in der im Vorgriff auf den Vertragsabschluss vereinbarten Absichtserklärung enthalten sind (jedoch nicht bezogen auf die Kosten für die Herrichtung und Erstausstattung). Nach Eingang einer nachprüfbaren Rechnung kann die Betreiberin bzw. der Betreiber auf Antrag eine Abschlagszahlung entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen verlangen. Für alle bis zum Stichtag 22.12.2015 vorgelegten Sammelabrechnungen vertragsgebundener Einrichtungen ist in Höhe von 80 Prozent des in der Rechnung ausgewiesenen Brutto- Rechnungsbetrages die Zahlung termingerecht erfolgt. Eine weiterführende – betreiberbezogene – Aufstellung kann aus der eingesetzten Software gegenwärtig nicht kurzfristig generiert werden. In einer anschließenden zweiten Stufe übersenden die Träger alle prüffähigen Rechnungen von schon erbrachten Leistungen. Ab dem 01.01.2016 gilt folgendes mit den Betreiberinnen und Betreibern der Notunterkünfte abgestimmte Abrechnungsverfahren: Die Betreiberinnen bzw. Betreiber reichen eine Kostenkalkulation auf Basis eines standardisierten Vordrucks ein. Auf dieser Grundlage werden kurzfristig Kalkulationsverhandlungen geführt, die zu einem Belegungssatz pro Flüchtling führen. Sofern dieser höher ist als die in der Absichtserklärung vorgesehenen 15 Euro zzgl. 10 Euro Verpflegung, werden die Absichtserklärungen entsprechend angepasst. Bestehende Differenzen zwischen Beginn der Belegung und verhandeltem Belegungssatz werden durch Einmalzahlungen ausgeglichen. Für den Dezember 2015 können die Betreiberinnen bzw. Betreiber am 15.12.2015 eine Zwischenrechnung erstellen, diese wird nach kursorischer Prüfung beglichen. Die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) erstellt für die großen Unterkünfte eine Liste von vorhandenen bzw. noch fehlenden Kalkulationen zum vorläufigen Belegungssatz und fordert ggf. bei den Betreiberinnen bzw. Betreibern Kalkulationen ein, im Anschluss beginnen dann die Kalkulationsverhandlungen mit den Betreiberinnen bzw. Betreibern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 611 2 7. In der Anfrage „Don't Want To Pay – LAGeSo rückt die Kohle nicht raus“ vom August 2015 (Drs. 17/16867) heißt es, dass für die Auszahlungen der offenen Forderungen, der in der Anfrage genannten Betreiber/- innen: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Berlin, Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Berlin /Brandenburg, Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) noch Gespräche und Belegprüfungen notwendig sind. Sind die Belegprüfungen für die in der Drs. 17/16867 genannten Einrichtungen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils? Zu 7.: Die Forderungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. wurden – mit Stand 23.12.2015 – abschließend geprüft und in Höhe von 8.000 Euro beglichen (Zahlungsanweisung ist erfolgt). Ebenso wurde die Forderung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Berlin /Brandenburg nach Prüfung abgegolten. Lediglich die Forderung des Evangelischen Jugendund Fürsorgewerks befindet sich derzeit noch in der Prüfung . 8. In der Anfrage Drs. 17/16867 heißt es weiterhin, dass die zeitliche Verzögerung der Auszahlungen sich u. a. aus der Nachforderung von Unterlagen sowie fehlenden personellen Kapazitäten ergibt. a) Welche Maßnahmen hat der Senat seit August 2015 ergriffen, um den Bearbeitungszeitraum von offenen Forderungen zu verkürzen und die fehlenden personellen Kapazitäten für die Belegprüfung aufzustocken? b) Wie viele Mitarbeiter/-innen sind für die Belegprüfungen und die Bearbeitung der offenen Vorgänge zuständig ? (Bitte in Vollzeitäquivalent angeben.) Zu 8. Die BUL hat den Bereich der Rechnungssachbearbeitung auf ein Kleinteam ausgelagert und gleichzeitig für die Notunterkünfte ein geändertes Abrechnungsverfahren abgestimmt, wie in der Antwort zu 1. bis 5. ausgeführt wurde. Derzeit sind neun Vollzeitäquivalente mit der Bearbeitung des dort beschriebenen Vorgehens befasst . 9. In der Anfrage Drs. 17/16867 heißt es zudem, dass das Berliner Flüchtlingsmanagement zwischenzeitlich von einem Betriebsprüfer unterstützt wurde und ein Ende der Bearbeitung der offenen Forderungen bis Mitte September 2015 angestrebt war. Unterstützt der Betriebsprüfer auch weiterhin das Berliner Flüchtlingsmanagement mit der Bearbeitung der anderen anhängigen offenen Vorgänge ? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Die Betriebsprüferin bzw. der Betriebsprüfer (ein Vollzeitäquivalent) ist weiterhin in der BUL tätig und mit der Bearbeitung der anderen anhängigen offenen Vorgänge beschäftigt. Berlin, den 30. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jan. 2016)