Drucksache 17 / 17 617 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2015) und Antwort Stand der Verhandlungen zum Hilfesystem für Kinder aus Behindertenheimen und Psychiatrien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht der aktuelle Stand zur Schaffung eines Hilfesystems für ehemalige Kinder aus Behindertenheimen und Psychiatrien aus? Zu 1.: Der Deutsche Bundestag hat mit fraktionsübergreifendem Beschluss vom 07. Juli 2011 entschieden, dass Menschen, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in anderen stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, Unterstützung erhalten sollen. Der Bund hat diesen Beschluss aufgegriffen und gemeinsam mit Ländern und Kirchen nach Lösungswegen gesucht. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe hat dazu den Vorschlag gemacht, eine Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu errichten. Die Arbeits - und Sozialministerkonferenz der Länder hat sich Ende November 2015 zu dem gemeinsamen Vorschlag in Form eines überragenden positiven Votums geäußert. Zur Errichtung und Finanzierung dieser Stiftung sollen die Vereinbarungspartner Bund, Länder und Kirchen eine Verwaltungsvereinbarung schließen. Es ist beabsichtigt das gesamte Projekt in 2016 umzusetzen. 2. Wann werden diese Menschen im Land Berlin Hilfe , Unterstützung und Ausgleich für das erlittene Unrecht erhalten? 3. Was hat das Land Berlin wann getan, um diesen Personen endlich zu helfen? Zu 2. und 3.: Die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess von Bund, Ländern und Kirchen erfolgen. Berlin hat sich zu einer Beteiligung an dieser Stiftung dem Grunde nach erklärt, den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mitgetragen und wird sich an der zeitnahen Umsetzung beteiligen. Sofern die finanziellen Quoten zur Beteiligung des Bundes, der Länder und der Kirchen geklärt sind, kann die neu beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung entschieden werden, möglichst in 2016. Neben der Klärung der finanziellen Beteiligungsvoraussetzungen sind in den nächsten Schritten die Fachbeiräte , die Beratungsstellen und die Aufsicht dazu in den Ländern zu installieren. Die Planung sieht vor, dies in 2016 ebenfalls zu leisten. Berlin, den 22. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)