Drucksache 17 / 17 621 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 16. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dezember 2015) und Antwort Berlin Marathon in Turbulenzen? Was tut der Senat, um Interessenkonflikte des Sport- Staatssekretärs und SCC-Präsidenten auszuschließen? (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist nach Auffassung des Senats der Berlin Marathon/Halbmarathon durch die Absage der Durchführung der Messe Berlin Vital in den Hangars/Hallen des Tempelhofer Flughafens betroffen oder sogar gefährdet? Zu 1.: Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Durchführung der beiden Laufveranstaltungen gefährdet sein könnte. 2. Wie bewertet es der Senat, wenn die SCC EVENTS GmbH als Ausrichterin der Messe Berlin Vital sich lt. Presseberichten derart äußert, dass die Absage der Messe Berlin Vital in den Hangars/Hallen des Tempelhofer Flughafens „ein absoluter Imageverlust“ für den Berlin-Marathon bedeute? (s. Tagesspiegel, 28.11.2015) Zu 2.: Dies wird als eine Äußerung des professionellen Veranstalters in einer besonderen Situation gewertet. 3. Welche Kenntnis hat der Senat über die wirtschaftliche Verflechtung zwischen der SCC Event GmbH und dem SCC e.V. als alleinigem Gesellschafter der SCC EVENTS GmbH, als offiziellem Ausrichter des Berlin Marathon/Halbmarathon? Zu 3.: Die, die auch der Frage zugrunde liegt: Es handelt sich um eine GmbH des Sportclubs Charlottenburg (SCC e.V.). 4. Wie bewertet es der Senat, dass lt. Presse die SCC EVENTS GmbH in erheblichem Umfang zur Finanzierung des Berlin Marathon/Halbmarathon beiträgt? 5. Welche Konsequenz hat die hohe Finanzierungsabhängigkeit des SCC e.V. von der SCC EVENTS GmbH auf den Status des Berlin Marathon/Halbmarathon als förderungsfähige Veranstaltung im Sinne des Berlin Sportförderungsgesetzes? 6. Wie steht der Senat zur Einschätzung, dass der Berlin Marathon/Halbmarathon längst ein kommerzielles Unternehmen sei? Welche Argumente sprechen gegen eine solche Einschätzung? 7. In welcher Art und Weise fördert der Senat den Berlin Marathon/Halbmarathon und welche Steuervorteile genießt die SCC EVENTS GmbH durch die Verflechtung mit dem SCC e.V. bei der Organisation/Durchführung und Finanzierung des Berlin Marathon/Halbmarathon? Zu 4.-7.: Wie schon mehrfach in Berichten an den Hauptausschuss, aber auch zu Anfragen – siehe etwa die Antwort für den Marathon zu der Kleinen Anfrage Nr. 17/12 921 der Fragestellerin - mitgeteilt: Die Veranstaltungen werden nicht gefördert. Im Rahmen der Repräsentation des Landes Berlin beteiligt sich die Stadt bei beiden Veranstaltungen an den Kosten eines gemeinsamen Empfangs mit seit Jahren konstanten Beträgen. Hinsichtlich der Höhe wird auf die Angaben in der Sammelvorlage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - IV A 2 - 07172-1617 - zu der 2. Lesung des Haushaltsplans in der 56. Sitzung des Sportausschusses – rote Nummer 2394, S. 18 – verwiesen. Informationen zu dem Besteuerungsverfahren der SCC EVENTS GmbH und des SCC e.V. können nicht gegeben werden, da alle Informationen, die einen Steuerfall betreffen, durch das Steuergeheimnis i. S. d. § 30 Abgabenordnung geschützt sind und daher ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht offenbart werden dürfen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 621 2 8. Inwieweit bestehen vertragliche Sonderkonditionen für die SCC EVENTS GmbH als Veranstalterin der Messe Berlin Vital, die lt. Presseangaben pro Messe einen Umsatz von 80-90 Mio. Euro erzielt, für die Nutzung der Hangars auf dem Tempelhofer Flughafen? Zu 8.: Vertragliche Konditionen unterfallen dem Geschäftsgeheimnis eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs. Daher können ohne das Einverständnis der Beteiligten dazu keine Angaben gemacht werden. 9. In welcher Art und Weise gedenkt der Senat einer möglichen Gefährdung des Berlin Mara-thon/Halbmarathon durch die Absage der Durchführung der Messe Berlin Vital in den Hangars/Hallen des Tempelhofer Flughafens zu begegnen? 10. Wie wird der Senat verhindern, dass der Eindruck entsteht, dass die Doppelfunktion des Staatssekretärs für Sport und Präsidenten des SCC die Senatsbemühungen und Entscheidungen um eine Sicherstellung der Berlin Messe Vital als einer der Hauptfinanzierungsquellen des Berlin Marathon/Halbmarathon beeinflusst? Zu 9. und 10.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist in keiner Weise mit der Berlin Messe Vital befasst. Im Übrigen wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen , dass Herr Staatssekretär Statzkowski mit Verwaltungsvorgängen , die den SCC e.V. und dessen GmbH betreffen, nicht befasst und § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz strikt beachtet wird. Berlin, den 22. Dezember 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)