Drucksache 17 / 17 631 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2015) und Antwort (K)Eine Perspektive für die Tesla Gemeinschaftsschule? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches konzeptionelles, räumliches und personelles Entwicklungsziel verfolgt der Senat für die Tesla Gemeinschaftsschule? Zu 1.: Das vorrangige Entwicklungsziel ist die nachhaltige Etablierung als Gemeinschaftsschule mit naturwissenschaftlichem Profil auf dem Campus Rudi-Arndt- Straße/Conrad-Blenkle-Straße und die Sicherstellung einer insgesamt auskömmlichen Personalausstattung. 2. Mit welchen Zwischenschritten bzw. -etappen soll die Schule zu welcher Größe (Zügigkeit) aufwachsen? Zu 2.: Die Tesla-Schule ist als 3-zügige Gemeinschaftsschule in den Jahrgangsstufen 1 - 10 geplant. Sie kann bereits seit dem Schuljahr 2015/16 in der Schulanfangsphase 3-zügig eingerichtet werden und läuft 3-zügig in der Sekundarstufe I (Klasse 7 - 10). Durch die Errichtung eines Modularen Schulergänzungsbaus (MEB) im Laufe des Schuljahres 2016/17 auf dem Campus Rudi- Arndt-Straße/Conrad-Blenkle-Straße der Tesla-Schule, auf dem sich zurzeit die Sekundarstufe I (Klasse 7 - 10) befindet, werden alle Jahrgangs-stufen an einem gemeinsamen Standort zusammen aufwachsen können. 3. Wie erklärt sich der Senat die hohe Fluktuation vor allem im Leitungsbereich der Schule und wie soll weiteren schnellen Wechseln vorgebeugt werden? Zu 3.: Zu Einzelpersonalangelegenheiten können keine Auskünfte erteilt werden. 4. Wie erklären sich die häufigen baulichen Planungswechsel ? Wer hat wann und weshalb welche Umplanungsentscheidungen getroffen und inwiefern ist ein „Campus“ an der Rudi-Arndt-Straße/Conrad-Blenkle Straße) für die Schule derzeit noch das Ziel? Zu 4.: Ziel der Planungen ist nach wie vor der Campus Rudi-Arndt-Straße/Conrad-Blenkle-Straße. Die Planungswechsel wurden erforderlich, da die in der jeweiligen Investitionsplanung zur Verfügung gestellten Kosten mehrfach überschritten wurden. 5. Wer hat insbesondere aus welchen Gründen die Entscheidung gegen die Variante mit Sanierung des SK- Baus getroffen, obwohl diese wesentlich günstiger gewesen wäre als die jetzt geplante Variante mit MEB? Wie beurteilt der Senat diese Verteuerung von 15,9 auf 18,75 Mio. €? Zu 5.: Die Sanierung des SK-Baus (SK – Stütz- und Riegelkonstruktion) wäre nicht günstiger gewesen als die Errichtung eines neuen Ergänzungsgebäudes. Für eine Sanierung des SK-Baus waren mit Stand Juli 2013 durch das Bezirksamt Pankow rd. 9,1 Mio. € veranschlagt worden ; für den Neubau ist von rd. 4,7 Mio. € auszugehen. 6. Inwiefern war die vom Senat eingeforderte Abfrage, wo im Bezirk überall MEBs errichtet werden können, Grund für die Umplanung? 7. Wie lautet die aktuellste bauliche Planung für diesen Campus und wer finanziert in welcher Höhe die einzelnen Teile des Vorhabens (Abriss SK-Bau, Errichtung MEB, Neukonzeption und Herstellung Freiflächen, Abriss und Neubau Sporthalle)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 631 2 8. Besteht insbesondere für den Neubau der Sporthalle samt Mensa ein verbindlicher und verlässlicher Zeitplan? 9. Wann soll die Schule auf das Campus umziehen und wird zu diesem Zeitpunkt eine Mensa und eine Turnhalle vor Ort zur Verfügung stehen bzw. inwiefern kann ermöglicht werden, dass der Umzug auf das Gelände erst dann vollzogen wird? 10. Welche Rolle spielt die geplante Neugründung eines Gymnasiums am Standort des ehemaligen Coubertin- Gymnasiums für den geplanten Umzugszeitpunkt? Inwiefern könnten die beiden Schulen vorübergehend auch an diesem Standort koexistieren? Zu 6., 7., 8., 9., 10.: Die Planungen für den Standort der Tesla Gemeinschaftsschule erstrecken sich bereits über mehrere Jahre. Da in Pankow bekanntermaßen die Zahl der Schülerinnen und Schüler erheblich steigt, ist es dringend erforderlich, schnellstmöglich den Baubeginn der Maßnahmen in die Wege zu leiten, für die bereits seitens des Senats die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Infolge der mehrfachen Kostensteigerungen der Gesamtmaßnahme war ein Baubeginn nicht möglich , weil die Maßnahme jeweils nicht ausfinanziert war. Infolge dessen hat der Bezirk beantragt, anstelle der Sanierung des SK-Baus, den Neubau eines Ergänzungsgebäudes zu beantragen. In der Investitionsplanung 2015 - 2019 stehen für den Umbau und die Erweiterung des Schulstandortes Rudi- Arndt-Straße/Conrad-Blenkle-Straße sowie den Neubau einer Sporthalle insgesamt 18.750.000 € zur Verfügung; alle erforderlichen Maßnahmen müssen daraus finanziert werden. Die Fertigstellung des vom Senat zu errichtenden Ergänzungsgebäudes ist für Ende 2016/Anfang 2017 geplant . Alle darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen sind vom Bezirk Pankow zu realisieren. Es ist davon auszugehen, dass er dafür einen Zeitplan erstellt hat. Der Umzug der Schule einschl. der Festlegung des Zeitpunkts obliegt dem Bezirk Pankow. Er wird dabei alle erforderlichen organisatorischen und sonstigen Maßnahmen berücksichtigen. Gleiches gilt für die Organisation der Schule am Standort des ehemaligen Coubertin- Gymnasiums. In der weiteren Planung korrespondieren die Grundstufe der Gemeinschaftsschule und die Neugründung des Gymnasiums mit der Einrichtung der Jahrgangsstufe 7 am benannten Standort. Daher ist eine temporäre Koexistenz der beiden Schulen aufgrund des Aufwachsens des neuen Gymnasiums mit einer Jahrgangsstufe pro Schuljahr möglich. 11. Welche Rolle spielt der Altbau auf dem Gelände für die Versorgung mit Funktionsräumen bzw. welche Funktionsräume, insbesondere zur Wahrung des naturwissenschaftlichen Profils der Schule, stehen in dem MEB zur Verfügung? Handelt es sich dabei dann um eine andere MEB-Version als die bisher verwendeten? Zu 11.: In dem Ergänzungsgebäude werden vom Grundsatz her ausschließlich allgemeine Unterrichts- und Gruppenräume errichtet. Fach- und sonstige Räume werden sowohl im Bestand als auch im Rahmen der Sporthallenmaßnahme nachgewiesen. Grundsätzlich können sämtliche Räume, ob im Bestandsgebäude oder im MEB, von allen Jahrgangsstufen genutzt werden. Berlin, den 30. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jan. 2016)