Drucksache 17 / 17 632 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 17. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2015) und Antwort Mehrkosten Weiterbau U5 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch sind derzeit die Mehrkosten (im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Baukosten) für den Weiterbau der U5? (Bitte einzeln nach Gründen für Mehrkosten bzw. Ereignissen/ Problemen und nach Bauabschnitten aufschlüsseln) a) Es ist bekannt, dass es in der Baugrube am U- Bahnhof Museumsinsel und Unter den Linden (westliches Ende Tunnelvortriebs) Havarien gegeben hat. Wie viele und welche Havarien hat es insgesamt beim Weiterbau der U5 gegeben und welche Mehrkosten sind daraus jeweils entstanden? (Bitte einzeln auflisten) b) Welche weiteren Probleme gab es bei den Bauarbeiten zum Weiterbau der U5 und welche Mehrkosten sind daraus entstanden? (Bitte einzeln nach Ereignissen und Bauabschnitten aufschlüsseln) Antwort zu 1: Für den Weiterbau der U5 – den „U5- Lückenschluss“ zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor – waren 2008 voraussichtliche Baukosten in Höhe von ca. 433 Mio. € geschätzt worden. In der Kostenschätzung enthalten ist auch die Berücksichtigung eines Vorsorgebetrages für „Unvorhergesehenes“ (UV) zur Absicherung verbleibender Risiken während der Baudurchführung , die nach Prüfung und Genehmigung der Bauplanungsunterlagen (BPU) eintreten könnten. Derzeit sind von den in der Kostenschätzung 2008 veranschlagten Kosten erst ca. zwei Drittel verausgabt bzw. vertraglich gebunden. Auf Basis der geprüften BPU und Ergänzungsunterlagen (EU) sowie der vorliegenden, aber noch nicht abschließend geprüften BPU und EU wird derzeit ein notwendiges Budget für den U5- Lückenschluss in Höhe von ca. 465 Mio. € eingeschätzt. Die BVG erläutert hierzu: „Im Bereich des Bahnhofes Museumsinsel hat es keine „Havarie“ gegeben. In diesem Bereich haben sich die Arbeiten allerdings aufgrund unvorhersehbarer Baugrundverhältnisse (sog. kleinräumige Wechsellagerungen) um mehrere Monate verzögert. Am 17.08.2014 ist es im Bereich Bahnhof Brandenburger Tor im Zuge der Schildvortriebsarbeiten zu einem Boden- und Wasserzutritt gekommen. Ursächlich dafür waren nach vorläufiger Einschätzung des hinzugezogenen Gutachters in erster Linie Undichtigkeiten einer Fuge in einer an das Tunnelbauwerk angrenzenden Schlitzwand. Welche Mehrkosten aus dem Schadensfall entstehen, lässt sich momentan nicht abschließend beurteilen; zur Vermeidung weiterer Bauverzögerungen und jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzungen hat die BVG sich im Oktober 2015 mit der bauausführenden Firma Implenia Construction GmbH auf einvernehmliche Regelungen zur Neuordnung der Ablaufplanung und Anpassung der Vergütung verständigt. Im Übrigen ist das Projekt Lückenschluss U5 bis jetzt weitestgehend wie geplant verlaufen. Unfälle, Gefahren für Leib und Leben und größere Sachschäden konnten vermieden werden. Der Bahnhof Berliner Rathaus ist im Rohbau nahezu fertiggestellt. Die Schildvortriebsarbeiten sind fast vollständig abgeschlossen, nunmehr konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf die weiteren Bahnhöfe und die Leistungen des Ausbaus. Es gab keine Probleme, die beim Projekt der hier interessierenden Art und Größenordnung ungewöhnlich wären. Mehrkosten resultierten fast ausschließlich aus geänderten und zusätzlichen Leistungen zur Erhöhung der Sicherheit.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 632 2 Frage 2: Welche Nachtragsforderungen von Firmen wurden bisher gestellt? (Bitte einzeln nach Gründen für Nachtragsforderungen/Ereignissen und nach Bauabschnitten aufschlüsseln) a) Welche Forderungen in welcher Höhe wurden als berechtigt anerkannt? b) Welche Forderungen in welcher Höhe sind noch strittig? Antwort zu 2: Die BVG teilt mit: „Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die beauftragten Rohbauarbeiten Los 1 (GWA, Tunnel und Bahnhöfe Museumsinsel, Unter den Linden und Brandenburger Tor) sowie Los 2 (Bahnhof Berliner Rathaus) bezieht. Bisher wurden zu den Rohbauarbeiten im Los 1 Nachträge mit einem Volumen von insgesamt ca. 39,8 Mio. EUR und zu den Rohbauarbeiten im Los 2 Nachträge mit einem Volumen von ca. 3,7 Mio. EUR beauftragt. Es liegen derzeit zu den Rohbauarbeiten im Los 1 noch Nachträge mit einem Volumen von ca. 22,7 Mio. EUR und zu den Rohbauarbeiten im Los 2 Nachträge mit einem Volumen von ca. 1,4 Mio. EUR vor. Ob die Nachträge „strittig“ sind, müssen die laufenden Prüfungen zeigen.“ Frage 3: In welcher Form gibt es ein Baukostencontrolling für den Weiterbau der U5? Antwort zu 3: Die BVG führt dazu aus: „Es finden ein externes Controlling durch eine beauftragte Ingenieur-ARGE und ein internes Controlling durch die von der BVG gegründete Projektrealisierungsgesellschaft statt.“ Frage 4: Von welchem Datum der Fertigstellung des Bauvorhabens geht der Senat aus? Antwort zu 4: Der Senat geht von einer Gesamtfertigstellung des Vorhabens im Jahr 2020 aus. Frage 5: Bis wann muss der Neubauabschnitt fertiggestellt werden, damit keine Rückzahlungsansprüche des Bundes entstehen? Welche Regelungen gibt es, wenn diese Vorgabe nicht eingehalten wird und wie hoch wäre die zurück zu zahlende Summe (Forderung und Zinsen)? Antwort zu 5: In dem am 30. November 2007 zwischen Bund und Land Berlin geschlossenen „Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007“ ist in § 7 vereinbart, dass die Baumaßnahme „U Bahnlinie 5“ spätestens 2020 abgeschlossen sein wird. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Bundes oder andere Regelungen für den Fall, dass diese Vorgabe für den Abschluss der Maßnahme nicht eingehalten wird, sind in diesem Vertrag nicht vereinbart. Berlin, den 30. Dezember 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)