Drucksache 17 / 17 633 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 16. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2015) und Antwort Umwelt-un-gerechtigkeit in Berlin festgestellt und weiter kein Handlungsbedarf oder was tut sich für die Berliner/-innen in Sachen Umweltgerechtigkeit? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird der Basisbericht 2014/15 "Umweltgerechtigkeit im Land Berlin - Grundlagen für die handlungsorientierte sozialräumliche Umweltpolitik in Berlin" aus seinem Status unveröffentlicht heraus kommen ? Frage 2: Was hat den Senat bisher davon abgehalten den Basisbericht mit der Veröffentlichung der Umweltgerechtigkeitskarten zu den einzelnen Kernindikatoren • Kernindikator 1: Lärmbelastung • Kernindikator 2: Luftbelastung • Kernindikator 3: Grünflächenversorgung • Kernindikator 4: Bioklima/thermische Belastung • Kernindikator 5: Soziale Problematik/Status-Index Und den Ergänzungsindikatoren • Ergänzungsindikator 1: Sozialräumliche Verteilung der Baustruktur • Ergänzungsindikator 2: Sozialräumliche Verteilung der Wohnlagen in Berlin • Ergänzungsindikator 3: Gesundheits- und Umweltrisiken / Risikokommunikation • Ergänzungsindikator 4: Umweltbelastung, soziale Benachteiligung und kleinräumige Sterblichkeit im Land Berlin • Ergänzungsindikator 5: Sozialräumliche Belastungen durch Lichtverschmutzung, sowie deren Kombination in den einzelnen 447 Planungsräumen (PLR) zu veröffentlichen? Antwort zu 1 und 2: Der vollständige Basisbericht „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin“ soll nach Beendigung aller Abstimmungsprozesse, insbesondere auch mit den Bezirken, voraussichtlich im Sommer 2016, im Internet veröffentlicht werden. Die aus der Beteiligung resultierenden neuen Erkenntnisse werden laufend weiter bearbeitet und sollen in die Schlussfassung des Basisberichts , in dem die Daten durch wissenschaftliche Betrachtungen und Schlussfolgerungen ergänzt werden, aufgenommen werden. Bereits jetzt sind im Internet detaillierte Informationen abrufbar. Hiermit kommt der Senat gleichzeitig seiner Verpflichtung gemäß § 7 des Umweltinformationsgesetzes nach, verfügbare relevante Umweltinformationen zunehmend in elektronischen Datenbanken zu speichern, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind. Frage 3: Wie oft sollen die Veränderungen bei den Kernindikatoren für die einzelnen PLR aktualisiert werden ? Frage 4: Auf welcher Grundlage werden die Veränderungen gemessen bzw. bewertet? Antwort zu 3 und 4: Für die Erarbeitung der Umweltgerechtigkeitsanalysen werden keine eigenen Daten erhoben . Es erfolgt eine Zusammenfassung bereits vorhandener Daten, die im Rahmen einer integrierten Betrachtung und Bewertung auf einer neuen Informationsebene (Berliner Umweltgerechtigkeitskarte) zusammengeführt und mit Blick auf die weitere administrative Verwendung beurteilt und bewertet wurden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Daten – teilweise aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen - von den zuständigen Stellen in unterschiedlichen Zeiträumen erhoben werden. Die weitere Aktualisierung bzw. Fortschreibung erfolgt somit im Zuge der Bereitstellung neuer Datengrundlagen zu den einzelnen Themenfeldern. Nach eingehender Prüfung des Indikatorensatzes durch das Umweltbundesamt sowie durch das Deutsche Institut für Urbanistik sind die verwandten Kern- und Ergänzungsindikatoren für die Analyse und weitere Umsetzung des Umweltgerechtigkeitsansatzes praxistauglich. Sie werden somit künftig weiter als Grundlage für die Bemessung und Bewertung von planungsraumbezogenen Veränderungen herangezogen werden . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 633 2 Frage 5: Welche Zielsetzungen hat der Senat mit der Aufstellung der Umweltgerechtigkeitskarten und der Darstellung von PLR, wo sich Umweltbelastungen und Gebiete besonderer sozialer Problematik überlagern, bisher verfolgt? Frage 6: Welche Aktivitäten des Senates und der einzelnen Bezirke belegen (bitte mit Nennung des jeweiligen Planungsraums) die zielstrebige Arbeit mit den Aussagen der Umweltgerechtigkeitskarten und dem neuen Steuerungsinstrument Themenfeld „Umweltgerechtigkeit“, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ressortübergreifend entwickelt wurden? • Heidestr. und Klixstr. (5-fach Belastung bei Kernindikatoren ) • Andreasviertel, Schlangenbader Str., Ackerstr., Glasower Str., Marzahner Promenade, Fennpfuhl Ost und Letteplatz (4-fach Belastung bei Kernindikatoren ) • Humannplatz und Germaniagarten (3-fach Belastung bei Kernindikatoren) Antwort zu 5 und 6: Die Ergebnisse der Berliner Umweltgerechtigkeitsanalysen werden als Arbeits- und Entscheidungshilfe für die planenden Fachverwaltungen bereitgestellt. Es ist nicht geplant, sie als verbindliches Instrument in das Berliner Planungssystem zu integrieren. Der Senat geht davon aus, dass die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes eigenverantwortlich durch die fachlich berührten Bereiche auf der Ebene der Senatsverwaltung sowie auf der bezirklichen Ebene erfolgt. Die Umweltgerechtigkeitsbetrachtungen sowie die entwickelten Karten konnten so beispielsweise bereits genutzt werden, um eine Einigung in der Diskussion um die Ausgestaltung der Förderkulisse für den Umwelt-Teil des EFRE-kofinanzierten „Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung“ (BENE) Programm zu erzielen. Zudem hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das neue Themenfeld „Umweltgerechtigkeit“ ausdrücklich zum Bestandteil der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2016“ gemacht, deren Gegenzeichnung durch die Länder aktuell in Vorbereitung ist. Frage 7: Aus welchen konkreten Haushaltstiteln der Senatsverwaltungen und der betroffenen Bezirke sind für die gezielte Entwicklung integrierter Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität vor allem in Quartieren mit Mehrfachbelastungen für die Jahre 2016 und 2017 Mittel und Personal eingestellt? Frage 8: Was ist in folgenden Planungsräumen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit geplant bzw. bereits umgesetzt worden? Antwort zu 7 und 8: Ziel der Städtebauförderung, zu der die Programme Stadtumbau Ost und West, Soziale Stadt, Aktive Zentren und städtebaulicher Denkmalschutz gehören, ist es, die Lebens- und Umweltqualität zu verbessern . Die Umsetzung erfolgt in den festgelegten Gebieten der einzelnen Programme im Rahmen von integrierten Entwicklungskonzepten. Die Mittel zur Finanzierung von Projekten der Städtebauförderung werden im Kapitel 1240 in folgenden Haushaltstiteln bereitgestellt: 89362 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost 89363 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West 89368 Zuschüsse für die Zukunftsinitiative Stadtteil 2 89372 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms aktive Stadtzentren 89380 Zuschüsse zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne Zuständig ist das für die Programme verantwortliche Personal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Bezirke. Für die Gebiete, die neu in die Programme der Städtebauförderung aufgenommen werden sollen, wird die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität im Rahmen des jeweils zu erarbeitenden integrierten Konzepts noch zu thematisieren sein. Für die sich bereits in der Förderung befindenden Gebiete (Liste siehe unten) werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität auf Grundlage bestehender Konzepte in örtlich unterschiedlicher Ausprägung durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 633 3 Folgende von der Fragestellerin aufgezählte Planungsräume sind Teil der Programmkulissen der Städtebauförderung bzw. in Planung: Heidestraße Stadtumbau West, Tiergarten-Nordring / Heidestraße Klixstraße Soziale Stadt (in Vorbereitung) Andreasstraße / Ostbahnhof Stadtumbau Ost, Friedrichshain-West Marzahner Promenade Stadtumbau Ost, Aktive Zentren Fennpfuhl Ost Stadtumbau Ost Letteplatz Soziale Stadt Humannplatz Städtebaulicher Denkmalschutz Germaniagarten Stadtumbau West, geplantes Gebiet Tempelhofer Feld Schlangenbader Straße Keine Förderkulisse Glasower Straße / Neukölln Keine Förderkulisse Berlin, den 06. Januar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2016)