Drucksache 17 / 17 634 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 17. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2015) und Antwort Nutzungsentgelte für Wasserleitungen im öffentlichen Straßenland – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/17377 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage 3 zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in der untenstehenden Antwort kenntlich gemacht wurde. Frage 1: Wie hoch sind die von den BWB zu zahlenden Nutzungsentgelte für Leitungen im öffentlichen Straßenland in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015? Antwort zu 1: Mit Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde rückwirkend ab 1. Januar 2009 ein jährlich zu entrichtender Betrag in Höhe von 16.277.842,00 EURO für alle zur Wasserver- und Abwasserentsorgung dienenden Leitungen, Kanäle und sonstigen unterirdischen Anlagen einschließlich Mischwasseranlagen zu 40 % als Sondernutzungsgebühr bzw. -entgelt festgelegt. Frage 2: Wie werden diese Nutzungsentgelte kalkuliert ? Antwort zu 2: Grundlage für den festgesetzten Pauschalbetrag sind die in den Bezirken mit Stand vom Jahr 2014 vorhandenen aktiven und stillgelegten Leitungs- und Kanallängen und Mischwasseranlagen. Der jährlich zu zahlende Betrag für aktive Leitungsund Kanallängen sowie Mischwasseranlagen zu 40% ergibt sich aus: - den mitgeteilten aktiven Leitungs- und Kanallängen sowie Mischwasseranlagen zu 40 % in Meter x 1,00 Euro je Meter pro Jahr für alle Wertstufen gemäß Tarifstelle 3.1 des Gebührenverzeichnisses der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV). Der jährlich zu zahlende Betrag für stillgelegte Leitungs - und Kanallängen sowie Mischwasseranlagen zu 40% ergibt sich aus: - der rechnerischen Hälfte der mitgeteilten stillgelegten Leitungs- und Kanallängen sowie Mischwasseranlagen zu 40 % in Meter x 10,00 € je Meter pro Jahr für alle Wertstufen gemäß Tarifstelle 6.1 des Gebührenverzeichnisses der SNGebV. Frage 3: Werden diese Nutzungsentgelte bei der Kalkulation der Trink- bzw. der Abwasserpreise eingepreist, wenn ja, wie? Antwort zu Frage 3: Die BWB haben hierzu mitgeteilt : „Die Nutzungsentgelte werden bei der Kalkulation der Trinkwasser- bzw. Abwasserpreise eingepreist. Für den Betriebsteil Wasserversorgung ergibt sich ein Betrag von 9.992.070 € und für den Betriebsteil Entwässerung 6.285.772 € jeweils für die Jahre ab 2009 ff.“ Berlin, den 30. Dezember 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)